8.5.1 Konfliktentstehung und -ausweitung
8.5.3 Stressbewältigung im Dienst
8.5.4 Eskalation und Deeskalation
8.6 Gruppenspezifika und Umgang mit Gruppen
8.6.1 Die Gruppe
8.6.3 Panik und Katastrophensituationen
8.6.4 Katastrophenabwehr (Panikmanagement)
8.7.1 Mitführen von Notwehrgeräten und Notwehrmitteln
8.7.2 Aspekte der Eigensicherung
9 Grundzüge der Sicherheitstechnik
9.2 Mechanische Sicherungseinrichtungen
9.2.1 Umfriedungen (Einfriedungen)
9.2.6 Wertbehältnisse, Tresorräume und Werttransportfahrzeuge
9.3 Elektronische Sicherungstechnik
9.4.1 Vorbeugender Brandschutz
9.4.1.3 Organisatorische Maßnahmen
9.4.2.1 Grundlagen der Brandbekämpfung
Anhang
Schlusswort
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
1 Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Vorbemerkung
In diesem Kapitel geht es zunächst um die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht. Anschließend wird das Verhältnis und die Abgrenzung von den Aufgaben, Befugnissen und Wirkungsbereichen öffentlicher und privater Institutionen erläutert. Schließlich werden die Grundrechte und die Verfassungsprinzipien aus dem Grundgesetz dargestellt.
Unter Recht versteht man die „Gesamtheit aller Rechtssätze“, das heißt alle rechtlichen Normierungen in einem Staat. Im Folgenden geht es ausschließlich um rechtliche Regelungen in Deutschland. Darunter fallen:
■ Gesetze wie z. B. das Grundgesetz (GG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch (StGB), die Gewerbeordnung (GewO) etc.,
■ Verordnungen wie z. B. die Bewachungsverordnung (BewachV),
■ Satzungen, z. B. von Gemeinden oder Landratsämtern,
■ Rechtsprechung (Urteile von Gerichten),
■ Gewohnheitsrecht (findet z. B. beim Schichtwechsel im Wachdienst eine Übergabe statt, erhält diese Zeit meist nur einer der beiden Mitarbeiter bezahlt).
Keine der Vorschriften darf gegen eine höherwertige Vorschrift verstoßen. So ist ein Gesetz, das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, nichtig. Einfache Gesetze sind höherwertiger als Verordnungen, diese wiederum sind höherwertiger als Satzungen.
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