Angela Rauhöft

Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte


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Zahler mit dem Betrag als Sonderausgaben abzugsfähig, wie sie beim Empfänger steuerpflichtig sind. Hier ist auch die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers einzutragen.

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      TIPP: Zusätzlich zum Höchstbetrag von 13 805 Euro Unterhalt können Zahlungen für Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

      In Zeile 20 (links) muss der Teil der Unterhaltszahlung, der auf Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt, nochmals separat aufgeführt werden. Krankenversicherungsbeiträge, die Anspruch auf Krankengeld auslösen, müssen rechts zusätzlich separat erscheinen.

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      Zeile 21 und 22 behandelt Ausgleichszahlungen, die im Rahmen eines vertraglichen oder gerichtlich angeordneten Versorgungsausgleiches an einen geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner geleistet wurden. Sie werden vom Finanzamt in der Höhe als Sonderausgaben abgezogen, in der sie beim Empfänger steuerpflichtig sind. In Zeile 23 gehören Zahlungen, die als Ausgleich erfolgt sind, um einen Versorgungsausgleich, also eine Kürzung der eigenen Altersbezüge, zu vermeiden. Für den Abzug ist ebenfalls die Anlage U erforderlich. Hier muss 2020 erstmals auch die Steuer-ID des Empfängers eingetragen werden.

      Anlage Außergewöhnliche Belastungen

      Die Anlage enthält die Angaben, die bis 2018 auf der dritten Seite des Mantelbogens abgefragt wurden. Für Arbeitnehmer und Beamte kann sie interessant sein, weil hinter den „außergewöhnlichen Belastungen“ so manches steckt, womit gerade sie ihre Steuerlast senken können. Und so „außergewöhnlich“ ist das alles gar nicht, geht es doch zum Beispiel um Krankheit, Unterstützung Bedürftiger, Behinderung oder Pflege.

      Daneben gibt es eine Reihe weiterer Sachverhalte, die manchmal erst nach gerichtlicher Klärung anerkannt werden. So kann nach Urteilen des Bundesfinanzhofs die Beseitigung von Gebäudeschäden durch Hausschwamm, Brand oder Hochwasser in bestimmten Fällen eine außergewöhnliche Belastung sein (VI R 70/10). Ebenso die Abwehr einer Gesundheitsgefährdung durch ein mit Asbest verseuchtes Dach (VI R 47/10).

      Zeile 4 bis 9: Behinderung

      Je nach Grad der Behinderung gewährt das Finanzamt einen pauschalen Freibetrag zwischen 310 und 3 700 Euro jährlich (image Seite 247). In die Zeilen 4 und 9 werden die Gültigkeitsdaten der entsprechenden Dokumente (zum Beispiel Ausweis des Versorgungsamts) eingetragen sowie rechts der Grad der Behinderung, der auf ihnen vermerkt ist. Legen Sie bei einer erstmaligen Beantragung eines Behindertenpauschbetrags eine Kopie des Dokuments bei. Die kleinen Kästchen in den Zeilen 5 bis 6 und 8 bis 9 sind, wenn die genannten gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, mit der Ziffer „1“ auszufüllen. Die Merkzeichen Bl oder H auf dem Ausweis stehen für blind oder hilflos, die Merkzeichen G und aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) bedeuten geh- und stehbehindert. In diesen Fällen gewährt das Finanzamt die höchste Pauschale von 3 700 Euro. Diese wird auch ab einem Pflegegrad von 4 gewährt.

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      Pauschbeträge gewährt das Finanzamt grundsätzlich erst ab einem Behinderungsgrad von 50. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei einer Behinderung wegen einer typischen Berufskrankheit oder wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente besteht. Gemeint sind damit nur gesetzliche Leistungen der öffentlichen Hand, beispielsweise aus der Beschädigtenversorgung.

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      TIPP: Viele Arbeitnehmer und Beamte mit erheblichen Gesundheitsproblemen wissen nicht, dass ihnen eigentlich ein Behindertenpauschbetrag zusteht. Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt, ob und wie ein Antrag Erfolgsaussichten hat.

      Neben dem Pauschbetrag können Menschen mit Behinderung weitere Ausgaben geltend machen, zum Beispiel für andere Krankheitskosten und für Kfz-Fahrten. Ab einem Behinderungsgrad von 80 oder ab 70 und Merkzeichen G können ohne weiteren Nachweis 3 000 Kilometer Pkw-Fahrten berücksichtigt werden. Mit 30 Cent je Kilometer ergeben sich somit 900 Euro außergewöhnliche Belastungen. Bei Merkzeichen aG, Bl und H können mit Nachweis der tatsächlich gefahrenen Kilometer bis 15 000 Kilometer, das heißt bis 4 500 Euro angegeben werden. Auch Ausgaben für einen behindertengerechten Umbau eines Kfz oder einer Wohnung können absetzbar sein. Das gilt auch für bestimmte Kosten einer Begleitperson im Urlaub.

      Anstelle des Behindertenpauschbetrags können auch die tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten der Behinderung geltend gemacht werden. Das passiert alles in Zeile 18 beziehungsweise in ergänzenden Aufstellungen zu diesen Zeilen.

      Um behinderungsbedingte Steuervorteile auszuschöpfen, kann die Hilfe eines Steuerprofis zumindest beim erstmaligen Ausfüllen einer Steuererklärung zweckmäßig sein.

      In der Zeile 10 ist ein Pauschbetrag für Hinterbliebene zu beantragen. Er beläuft sich auf 370 Euro und steht Menschen zu, denen aufgrund ganz bestimmter gesetzlicher Regelungen Hinterbliebenenbezüge gewährt werden, zum Beispiel nach einem Dienstunfall eines Beamten.

      Zeile 11 bis 12: Pflege zu Hause

      Wer eine andere Person in seiner Wohnung oder in deren Wohnung unentgeltlich pflegt, kann den Pflegepauschbetrag von 924 Euro im Jahr erhalten. Dafür gilt aber eine Reihe von Voraussetzungen: Die Pflege muss persönlich geleistet werden (eine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst schadet aber nichts). Der Gepflegte muss hilflos sein (Merkmal H) oder den Pflegegrad 4 oder 5 haben. Den Pauschbetrag erhalten Menschen, die unterhaltsberechtigte Angehörige pflegen. Es gibt ihn aber auch, wenn andere Verwandte, Lebensgefährten, Freunde oder Nachbarn gepflegt werden. Dann muss der Pflegende darlegen können, dass er die Pflege aus tatsächlichen oder sittlichen Gründen übernehmen musste. Sind mehrere Menschen an der Pflege einer Person beteiligt, etwa Geschwister, die ihre Eltern pflegen, wird der Pauschbetrag nach Zahl der beteiligten Personen aufgeteilt.

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      TIPP: Den Pflegepauschbetrag gibt es auch, wenn die gepflegte Person in einem Heim untergebracht ist und nur an den Wochenenden zu Hause gepflegt wird.

      Zeile 11 fragt, wer der Pflegende ist und bietet mit den Ziffern „1“, „2“ oder „3“ eine Auswahl an. In Zeile 12 gehören Angaben zur gepflegten Person und dem Verwandtschaftsverhältnis. In das rechte Kästchen schreiben Sie die Anzahl eventueller „Mitpfleger“. Für zusätzliche Angaben sollten Sie ein Extrablatt beifügen.

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      WICHTIG: Erhalten Sie für Ihre Pflege das Pflegegeld, schließt das den Pauschbetrag aus. Anderes gilt, wenn Sie das Geld nur treuhänderisch verwalten und für die pflegebedürftige Person verwenden oder wenn das Pflegegeld für ein behindertes Kind gewährt wird.

      Pflegekosten können auf unterschiedlichen Wegen geltend gemacht werden: entweder als Pflegepauschbetrag (Zeile 11 bis 12) oder als „allgemeine“ außergewöhnliche Belastung (Zeile 14) oder als Steuerermäßigung über die Beschäftigung einer Hausangestellten als geringfügige (Zeile 14 und 20) oder voll sozialversicherungspflichtige