Angela Rauhöft

Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte


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Einerseits kann eine Datenmeldung falsch sein und die Steuer zu Ihrem Nachteil zu hoch ausfallen. Andererseits müssen Sie auch Angaben ergänzen oder berichtigen, wenn Sie feststellen, dass etwas fehlt und die Steuer möglicherweise zu niedrig ausfallen würde.

      Bevor Sie mit der Steuererklärung beginnen, sind die gewohnten Vorarbeiten notwendig. Suchen Sie alle Bescheide, Mitteilungen und andere Belege über steuerpflichtige Einnahmen heraus, zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen oder Steuerbescheinigungen von Banken. Weiter geht es mit Kontoauszügen, Quittungen, Rechnungen oder anderen Belegen für Ausgaben. Besonders wichtig ist der Schritt, die Unterlagen zu den gemeldeten Daten zu kontrollieren. Prüfen Sie in der Lohnsteuerbescheinigung, ob der Arbeitgeber Ihren Lohn korrekt an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Finden Sie einen Fehler, müssen Sie die richtigen Werte unbedingt in die Anlage N eintragen. Legen Sie am besten einen Beleg oder eine Erläuterung zum festgestellten Fehler der Steuererklärung bei. Der Sachbearbeiter im Amt muss dann ermitteln, welcher Betrag im Steuerbescheid zu berücksichtigen ist.

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      Ein Blick in die Anleitung zu den einzelnen Vordrucken hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung. Die bisher zusammengefassten Erläuterungen für den Mantelbogen gibt es seit 2019 nicht mehr. Mit der Umstellung muss der Arbeitnehmer nicht mehr seitenweise für seinen Steuerfall völlig überflüssige Informationen durchlesen. Jedem Formular wird seine eigene Anleitung an die Seite gestellt. Die Finanzverwaltung möchte, dass die gesuchte Information nach kurzem Lesen gefunden wird.

      Besonders wichtig ist das Infoblatt E-Daten. Für eine Übergangszeit wird das Infoblatt Sie in den nächsten Jahren begleiten. In einem Frage-/Antwortkatalog werden die Neuerungen dargestellt.

      Das Weglassen der Eintragungen bei den E-Daten gilt nur für die Steuererklärung auf Papier. Wer seine Steuererklärung elektronisch ausfüllt, übernimmt weiterhin die Beträge aus den Bescheinigungen oder dem elektronischen Abruf (Leitfaden für ELSTER, image Seite 225) in seine Steuererklärung. Mit einem Steuerprogramm kann dann bereits im Voraus berechnet werden, ob eine Steuernachzahlung anfällt und wie sich Ausgaben steuermindernd auswirken.

      Alle in diesem Ratgeber genannten Bestimmungen für Ehen zwischen Männern und Frauen gelten ebenso für Ehen gleichgeschlechtlicher Partner und für eingetragene Lebenspartnerschaften, auch wenn das nicht überall gesondert erwähnt wird. Die Partner der beiden letztgenannten Verbindungen werden in den Formularen als „Person A“ und „Person B“ bezeichnet (image Seite 35).

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      TIPP: Vergessen Sie nicht, sich von allem, was Sie ans Finanzamt schicken, eine Kopie zu machen. Kommt es zu Rückfragen, können Sie besser reagieren. Sie wissen so stets, was Sie dem Amt mitgeteilt haben.

      Durch den ersten Schwung Formulare gehen wir Schritt für Schritt:

      imageHauptvordruck: Den brauchen alle Arbeitnehmer und Beamten,

      imageAnlage N: für fast alle Arbeitnehmer, Beamten und Pensionäre,

      imageAnlage KAP: für Sparer, die nicht per Abgeltungsteuer abrechnen,

      imageAnlage Sonderausgaben: für Spenden, Kirchensteuern und Weiteres,

      imageAnlage Vorsorgeaufwand: für alle abziehbaren Versicherungsbeiträge,

      imageAnlage Außergewöhnliche Belastungen,

      imageAnlage Haushaltsnahe Aufwendungen: für Handwerker und andere Dienstleister,

      imageAnlage Energetische Maßnahmen: zur Steuerermäßigung für Wärmedämmung, neue Heizung u. ä.

      imageAnlage Kind: Die brauchen Eltern mit kindbedingten Abzugsbeträgen,

      imageAnlage AV: für alle, die in geförderte Riester-Verträge einzahlen,

      imageAnlage Unterhalt: für Unterstützer von anderen.

      Den zweiten Schwung Formulare behandeln wir flotter und zeigen, wo sie wichtig sein können: Anlage SO, Anlage G, Anlage S, Anlage R, R-AUS, R-AV/bAV, Anlage V und Anlage WA-Est.

      Hauptvordruck: So geht‘s los

      Der Mantelbogen ist nicht mehr. Der Hauptvordruck wurde früher landläufig Mantelbogen genannt, weil er die einzelnen Papieranlagen wie ein Mantel umschlossen hat. Seit der Umstellung hat das Formular nur noch zwei Seiten. Für die anderen Abschnitte gibt es vier weitere Anlagen, die wir gesondert erläutern.

      Die folgenden Hinweise und Tipps sind immer auf die Nummern der Formularzeilen bezogen. Damit sind sie für alle nutzbar, egal ob sie die Formulare per Hand oder elektronisch ausfüllen (image das ausgefüllte Musterformular image Seite 260).

      Zeile 1 bis 5: Anträge und Zuständigkeiten

      In Zeile 1 machen Sie in das linke Kästchen ein Kreuz, wenn es um die Abgabe der Einkommensteuererklärung geht. Das rechte Kästchen wird markiert, wenn (auch oder nur) eine Arbeitnehmersparzulage beantragt wird.

      Zeile 2 kreuzen kirchensteuerpflichtige Menschen links an, wenn die Bank von ihren Zinsen oder anderen Kapitalerträgen im Jahresverlauf keine Kirchensteuer einbehalten hat. Die muss auf diesem Weg nachträglich berechnet werden. Hat die Bank laut ihren Abrechnungen bereits Kirchensteuer einbehalten, bleibt dieses Kästchen frei. Verluste aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind zwar selten, wenn Angestellte trotzdem welche hatten, etwa wegen vorweggenommener Werbungskosten (image Seite 66), kreuzen sie das rechte Kästchen an. Sie sollten sich bei Einzelheiten der Verlustverrechnung oder -verteilung möglichst von einem Steuerprofi helfen lassen (image Seite 213).

      Zeile 3 fragt nach der Steuernummer. Wer noch keine hat, schreibt gar nichts oder „NEU“ hinein.

      In Zeile 4 tragen Sie das Amt ein, in dessen Amtsbezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen. Zeile 5 müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie seit Ihrer letzten Steuererklärung umgezogen sind. In Zeile 4 am rechten Rand finden Sie den Hinweis auf die Felder