Angela Rauhöft

Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte


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dann „Einkommensteuer 2020“) oder auf den Internetseiten von Länderfinanzverwaltungen. Verwenden Sie nur die Formulare des betreffenden Jahres. Die Jahreszahl befindet sich auf jedem Formular (erste Seite, oben rechts). In diesem Ratgeber geht es immer um die Formulare des Jahres 2020 Wer eine Steuererklärung mit elektronischer Unterschrift abgibt, registriert sich bei ELSTER (image Seite 225).

      imageDie Papiervordrucke zur Steuererklärung haben sich bereits seit 2019 deutlich verändert. Einige Felder für Einnahmen müssen Sie nicht mehr ausfüllen. Auch einige Angaben werden von anderen Stellen an die Finanzverwaltung elektronisch gemeldet und müssen deshalb nicht mehr von Hand in die Erklärung eingetragen werden. Außerdem besteht die Steuererklärung seit 2019 aus mehr einzelnen Vordrucken. Jeder Arbeitnehmer muss sich herausssuchen, welche Vordrucke er benötigt. Nur der Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden und kann in einigen Fällen sogar ausreichen. Die Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer gibt es dafür nicht mehr.

      imageE-Daten und weitere Belege. Zahlreiche Daten für die Steuerberechnung werden bereits von anderen Stellen an die Finanzverwaltung gemeldet. Gleichzeitig erhalten Sie per Post einen Ausdruck dieser elektronisch gesendeten „E-Daten“. Bei Arbeitnehmern sind das die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder eine Bescheinigung von der Krankenkasse oder dem Arbeitsamt über erhaltene Lohnersatzleistungen. Weitere Belege betreffen gemeldete Beiträge zum Riester- oder Rürup-Rentenvertrag. Suchen Sie auch alle anderen Bescheide, Mitteilungen und Belege über eventuell steuerpflichtige Einnahmen heraus, zum Beispiel Steuerbescheinigungen von Banken oder Mieteinnahmen. Weiterhin brauchen Sie Kontoauszüge, Quittungen, Rechnungen oder andere Belege für Ausgaben, die steuerlich relevant sein können. Sollten Sie Rechnungen nicht finden, können Sie Ersatzbelege beschaffen oder Eigenbelege ausstellen. Nachvollziehbare Eigenbelege akzeptiert das Amt etwa für Ausgaben wie Fahrtkosten zum Arzt mit dem Pkw oder die Reinigungskosten von Berufskleidung. Mit der Abgabe der Steuererklärung müssen Belege in der Regel nicht mehr eingereicht werden. Sie müssen aber vorzeigbar sein, wenn das Amt sie sehen will.

      imageÜbersichten anfertigen. Es empfiehlt sich manchmal, bestimmte Ausgaben zunächst in Listenform zu erfassen, etwa Fahrt- und Übernachtungskosten. Das erhöht die eigene Übersicht und kann das Ausfüllen der Formulare erleichtern. Weil das Finanzamt Steuererklärungen zunehmend automatisch bearbeitet, sollten alle wichtigen Angaben möglichst unmittelbar in die entsprechenden Formularzeilen geschrieben werden. Zusätzliche Anlagen sind dann entbehrlich.

      In den meisten Fällen müssen Sie nur volle Euro-Beträge in die Formulare eintragen. Die Angaben können zu Ihren Gunsten auf den nächsten vollen Euro aufgerundet (bei Ausgaben etwa von 320,35 auf 321 Euro) oder abgerundet (bei Einnahmen) werden. Cent-Beträge gehören nur an die Stellen, wo der Vordruck sie vorsieht.

      Machen Sie sich von allem, was Sie ans Finanzamt schicken, eine Kopie. Sie wissen so stets, was Sie dem Amt mitgeteilt haben und Sie haben für das nächste Jahr bereits eine Ausfüllvorlage. Wer elektronisch arbeitet, hat die ohnehin. Achten Sie besonders auf die Veränderungen in den Steuerformularen.

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      Durch die Formulare

      Sie brauchen jetzt die aktuellen Vordrucke, Ihre Belege und die Hinweise dieses Ratgebers. Wir bewegen uns immer entlang der Zeilennummern. Das sorgt für gute Orientierung, sowohl wenn Sie die Formulare per Hand ausfüllen als auch elektronisch mit ELSTER oder anderweitig. Auf gehts!

      Zugegeben: Beim Durchblättern der Formulare löst die Mischung aus Amtsdeutsch und Steuerchinesisch nicht selten ein Stirnrunzeln aus. Das Lesen, Verstehen und Ausfüllen der Einkommensteuererklärung bleibt anstrengend. Wer die Formulare ausfüllen muss, kann sich damit trösten, nicht allein zu sein. Rund 29 Millionen Erklärungen werden jedes Jahr abgegeben, und all diese Menschen haben es auch geschafft. Wer seine Steuererklärung noch auf Papier ausfüllt, muss viele Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, nicht mehr eintragen. Und wer die Steuererklärung am PC erstellt, erhält ohnehin elektronische Unterstützung.

      Auf den nächsten Seiten finden Sie eine Anleitung, die Schritt für Schritt durch die Formulare führt und dabei die Belange von Arbeitnehmern und Beamten besonders berücksichtigt. Am Ende steht das gute Gefühl, den „Papiertiger“ oder den „digitalen Sumpf“ besiegt zu haben.

      Die Formulare erhalten Sie beim Finanzamt. Auch über das Internet können Sie die Steuererklärungsformulare finden. Unter formulare-bfinv.de ist „Formularcenter“ anzuklicken und danach das Feld „Steuerformulare“ sowie „Einkommensteuer“ auszuwählen. Die Vordrucke können auch am PC ausgefüllt und danach ausgedruckt werden. Wer eine Erklärung für die Jahre vor 2020 abgibt, muss unbedingt die alten Formulare verwenden. Zur elektronischen Steuererklärung finden Sie ab Seite 225 ausführliche Hinweise für die Arbeit mit ELSTER und kommerziellen Steuerprogrammen.

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      TIPP: Prüfen Sie die Angaben in den zugesandten Bescheinigungen vom Arbeitgeber, der Riesterversicherung und anderen Stellen. Stimmen die enthaltenen Beträge, müssen Sie diese nicht mehr in die Papiervordrucke zur Steuererklärung 2020 eintragen. Die Felder, die bereits übermittelte „E-Daten“ abfragen, sind in den Vordrucken besonders gekennzeichnet.

       Daten für die mit image gekennzeichneten Zeilen liegen im Regelfall vor und müssen nicht eingetragen werden.

       – Bitte Infoblatt eDaten / Anleitung beachten –

      Zahlreiche Daten für die Steuerberechnung werden bereits von anderen Stellen an die Finanzverwaltung gemeldet. Gleichzeitig erhalten Sie per Post einen Ausdruck dieser elektronisch gesendeten „E-Daten“, zum Beispiel die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder eine Bescheinigung von der Krankenkasse über die gemeldeten Beiträge zur Basiskrankenversicherung. Wenn die Angaben in den zugesandten Bescheinigungen richtig sind, müssen diese gemeldeten E-Daten in die Papiervordrucke der Steuererklärung NICHT eingetragen werden. In den Vordrucken sind die Zeilen, die das betrifft, mit image gekennzeichnet und dunkelgrün unterlegt. Außerdem enthält jedes Formular, in dem bestimmte Zeilen nicht ausgefüllt werden müssen, einen Hinweis im oberen Bereich.

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      Wenn Sie, zum Beispiel in der Anlage N nur Angaben in den dunkelgrünen Feldern eintragen würden, können Sie auf dieses Formular sogar ganz verzichten. Das gilt ebenso für die Anlage Vorsorgeaufwand, wenn Sie außer die bereits elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung keine weiteren Ausgaben geltend machen können. Dann reicht es, wenn Sie nur den Hauptvordruck mit Ihren persönlichen Daten und der Unterschrift zum Finanzamt schicken und Sie haben damit die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung erfüllt. Sie sollten dabei Folgendes beachten:

      Wenn Sie Felder mit E-Daten frei lassen, werden die gemeldeten Daten des Arbeitgebers oder Ihrer Krankenkasse so behandelt, als ob Sie die Beträge tatsächlich in die Steuererklärung eingetragen hätten. Die Daten gelten als Ihre Angaben und die unterschriebene Steuererklärung ist trotz nicht ausgefüllter Zeilen und fehlender Anlagen aus Sicht des Finanzamtes vollständig.

      Diese