Angela Rauhöft

Steuererklärung 2020/2021 - Arbeitnehmer, Beamte


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target="_blank" rel="nofollow" href="#fb3_img_img_cdaaea53-3e27-53d4-9531-567633f188d3.jpg" alt="image"/>Private Lebensumstände haben sich aus steuerlicher Sicht zum Besseren verändert, etwa durch Hochzeit oder eine Geburt.

      imageSie können Ausgaben für Haushaltshilfen, für Handwerker- und andere Dienstleistungen im Privathaushalt geltend machen. Gefördert werden auch Kosten für Treppenreinigung und den Hauswart, die in sehr vielen Haushalten anfallen, oder auch für den Winterdienst und für Gartenarbeiten (image Seite 56).

      imageSie haben Verluste aus verschiedenen Einkunftsarten zu verrechnen oder in andere Jahre zu übertragen. Bei solchen Fällen sollte in der Regel ein professioneller Berater (image Seite 213) helfen.

      imageBei Zinsen und anderen Kapitalerträgen kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben: beispielsweise, wenn der eigene Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt (image Seite 258) oder wenn der Altersentlastungsbetrag (image Seite 253) auch für Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und andere Kapitalerträge nutzbar ist.

      imageSie können Kinderbetreuungskosten für Ihr Kind bis zum 14. Geburtstag geltend machen. Diese Ausgaben sind als Sonderausgaben abzugsfähig (image Seite 136).

      image Zum Beispiel das Ehepaar Bianka und Ben B.

      Beide haben Lohnsteuerklasse IV, wohnen in Köln und arbeiten im selben Betrieb. Die 25 Kilometer dorthin fährt das kinderlose Ehepaar an 220 Tagen im Jahr mit Bens privatem Pkw. Bianka verdient monatlich 2 500 Euro brutto, Ben 3 000 Euro. Weitere steuerlich relevante Einnahmen oder Ausgaben oder eingetragene Freibeträge haben sie nicht. Im Jahresverlauf zieht ihnen der Arbeitgeber zusammen rund 8 751 Euro Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ab und überweist das Geld an das Finanzamt. Wie die folgende vereinfachte Rechnung zeigt, bringt ihnen die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung rund 423 Euro Steuererstattung, die allein von den Ausgaben für den Arbeitsweg verursacht wurde.

Bruttojahreslohn (3 000 plus 2 500 mal 12) 66 000
minus Fahrtkosten zur Arbeit (220 Tage mal 25 km mal 0,30 Euro mal 2 Personen, image Seite 87) – 3 300
Einkünfte 62 700
minus Rentenversicherungsbeiträge (66 000 mal 18,6 %, davon 90 % Höchstbetrag im Jahr 2020 minus 6 138 Euro Arbeitgeberanteil, image Seite 68 und 249) – 4 911
minus Krankenversicherungsbeiträge (66 000 mal 7,75 % minus 4 % für Krankengeld, image Seite 70) – 4 911
minus abzugsfähige Pflegeversicherungsbeiträge (66 000 mal 1,775 %, image Seite 70) – 1 172
minus Sonderausgabenpauschale (36 mal 2) – 72
zu versteuerndes Einkommen 51 634
Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag laut Einkommensteuertabelle (gerundet) 8 328
im Jahresverlauf bei Kombination IV/IV bereits abgeführt 8 751
Steuererstattung (8 995 minus 8 569, Angaben in Euro) 423

      Termine, Fristen, Vorarbeiten

      Für die Steuererklärung 2020 ist der Abgabetermin für Einkommensteuererklärungen der 31. Juli des Folgejahres. Der Tag ist 2021 jedoch ein Sonnabend. Deshalb verlängert sich die Frist bis zum Montag, den 2. August 2021.

      Wer seine Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins anfertigt, hat bis Ende Februar des zweiten Jahres nach dem Steuerjahr Zeit. Das ist für die Steuererklärung 2020 dann der 28. Februar 2022. Allerdings kann das Finanzamt die Einkommensteuererklärungen steuerlich beratener Bürger bereits vorher anfordern. Es setzt dann eine viermonatige Frist zur Abgabe. Vor dem allgemeinen Termin Ende Juli ist allerdings niemand zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

      Arbeitnehmer und Beamte sollten die Frist genau im Auge behalten. Reichen sie ihre Steuererklärung erst danach ein, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Arbeitnehmer und Beamte, die ihre Steuererklärung ohne professionelle Hilfe anfertigen und deshalb früher abgeben müssen, können eine Fristverlängerung erhalten. In der Regel genügt ein formloser schriftlicher Verlängerungsantrag an das Finanzamt mit Begründung und einem neuen Terminvorschlag. Ohne Fristverlängerung werden immer häufiger Verspätungszuschläge fällig.

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      WICHTIG: Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 abgeben muss, sollte die Frist einhalten oder eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Steuererklärung verspätet eingereicht, kann jeder Monat mit einem Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro zu Buche schlagen.

      Alle bisher genannten Termine betreffen Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Wer freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit. Allerdings gibt es für diese Frist keine Verlängerung. Bis Ende 2020 nimmt das Finanzamt noch die Steuererklärung für das Jahr 2016 entgegen. Die Steuererklärung für das Jahr 2020 hat bis Dezember 2024 Zeit.

      Bevor es richtig losgeht, sind ein paar Vorarbeiten zweckmäßig.

      imageSteuererklärungsformulare. Sie besorgen sich die Vordrucke beim Finanzamt. Auch über das Internet können Sie die Formulare aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Sie finden sie zum Beispiel im Formularcenter der Finanzverwaltung: