Rechnungswesens III
Dieser Geschäftsvorfall bewirkt einen reinen Aktivtausch.
8. Geschäftsvorfall: Die Wertpapiere verzinsen sich in Höhe von 5 % (5 TEUR). Der Betrag wird dem Konto Liquide Mittel zugeschrieben.
Abb. 8: Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Rechnungswesens IV
Dieser Geschäftsvorfall hat keinerlei Auswirkungen auf die Kostenrechnung, da das operative Geschäft nicht berücksichtigt wird.3
Am Jahresende wird nun noch der handelsrechtliche Gewinn dem Eigenkapital zugeordnet und komplettiert den Jahresabschluss (aus Vereinfachungsgründen wurde im Beispiel auf die Berücksichtigung von Steuern verzichtet).
Die Geschäftsvorfälle zeigen zusammenfassend folgende Ergebnisse und Implikationen:
Abb. 9: Schlussbilanz
Mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Jahresabschluss erstellt. Beide Bereiche werden zum so genannten externen Rechnungswesen gezählt, denn es sind externe Adressaten (bspw. Finanzamt, Gläubiger, Lieferanten, Kapitalgeber), die ein Interesse am Jahresabschluss haben. Am Jahresende wird der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung dem Eigenkapital zugeführt (hier 23 TEUR). Die Erstellung des Jahresabschlusses ist Pflicht.
Kostenrechnung und Liquiditätsrechnung gehören zum so genannten internen Rechnungswesen, denn die Zahlen werden nicht veröffentlicht, sondern nur für interne Zwecke genutzt. Die Erstellung ist freiwillig, jedoch unbedingt ratsam. Ohne Kostenrechnung wüsste die Unternehmensleitung nicht, ob mit dem Kerngeschäft Geld verdient oder vernichtet wird und welche Produkte positive und negative Ergebnisse erwirtschaften. Auch eine Kalkulationsgrundlage wäre nicht vorhanden. Ohne Liquiditätsrechnung bzw. die daran anknüpfende Liquiditätsplanung ist der Unternehmer nicht in der Lage, drohende Liquiditätsengpässe, die Hauptgründe für Insolvenzen sind, zu erkennen.
Die Kostenrechnung leitet sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab. Umsatzerlöse, die das operative Geschäft betreffen, werden als Leistungen übernommen, sonstige Erträge als neutrale Erträge herausgefiltert. Aufwendungen führen entweder in gleicher Höhe zu Kosten (Grundkosten), werden in einer anderen Höhe übernommen (Anderskosten) oder finden keine Berücksichtigung (neutrale Aufwendungen).
Im Beispiel differieren Bilanzgewinn (23 TEUR) und das operative Ergebnis der Kostenrechnung (8 TEUR). Der Grund liegt zum einen im neutralen Ertrag infolge des Zinsgewinnes (5 TEUR) und zum anderen im Rahmen der Anderskosten bei den kalkulatorischen Abschreibungen (Δ 10 TEUR).
Die Liquiditätsrechnung (Finanzrechnung) zeigt alle Ein- und Auszahlungsströme einer Abrechnungsperiode. Der Saldo stimmt mit dem Saldo der liquiden Mittel der Aktivseite der Bilanz überein.
Die Aktivseite (Aktiva) ist die Investitionsseite einer Unternehmung und wird auch Mittelverwendungsseite genannt. Sie beinhaltet im Anlagevermögen das langfristig gebundene Kapital (Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Fuhrpark) und im Umlaufvermögen das kurz- bis mittelfristig gebundene Vermögen (Vorräte, Forderungen, Bank- und Kassenbestände).
Die Passivseite (Passiva) ist die Finanzierungsseite einer Unternehmung und wird auch Mittelherkunftsseite genannt. Sie beinhaltet mit dem Eigenkapital (je nach Gesellschaftsform gezeichnetes Kapital, Grundkapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Gewinn-/Verlustvortrag, Gewinn/Verlust) das langfristig finanzierte Kapital und mit dem Fremdkapital sowohl langfristig (z. B. Annuitätendarlehen, Hypothekendarlehen, Pensionsrückstellungen) als auch kurzfristig (z. B. Lieferantenkredit, Kontokorrentkredit) gebundene Fremdmittel.
Im obigen Beispiel können wir bereits eine Reihe von Finanzierungsalternativen erkennen:
• Zunächst hat eine Eigenkapitalzuführung stattgefunden. Würde man hier die Unterscheidung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber treffen, wäre es eine Form der Eigenfinanzierung. Wäre das Kriterium der Mittelherkunft relevant, würde man die Eigenkapitalzuführung als Außenfinanzierung bezeichnen, denn dem Unternehmen wurde Kapital von außen zur Verfügung gestellt.4
• Dann wurde ein Bankendarlehen aufgenommen. Nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber handelt es sich um eine Form der Fremdfinanzierung, trifft man hingegen die Unterscheidung nach der Mittelherkunft, wäre es ebenfalls eine Form der Außenfinanzierung.
• Am Jahresende wurde der Gewinn thesauriert, d. h. dem Eigenkapital zugeführt. Nach der Rechtstellung der Kapitalgeber handelt es sich eindeutig um eine Form der Eigenfinanzierung, die Mittelherkunft zeigt eine typische Innenfinanzierung.
• Schließlich könnte man bei genauem Hinschauen sogar eine Abschreibungsfinanzierung erkennen. Gehen wir einmal davon aus, dass die kalkulatorische Abschreibung über die Kalkulation Berücksichtigung findet und über den Verkaufspreis der Produkte wieder in die Unternehmung zurückfließt, würde es sich um eine Form der Innenfinanzierung handeln.
Die soeben diskutierten Zusammenhänge des Rechnungswesens mit der Einbettung der Finanzierung und der Investition sollen nun noch einmal aus einer etwas anderen Perspektive anhand einiger Kriterien dargestellt werden.
Von besonderer Relevanz sind im Rahmen der dargestellten Kriterien die Wertgrößen, die unbedingt voneinander abgegrenzt werden müssen. Deshalb ist an dieser Stelle eine kurze Definition angebracht.
Erträge sind die in der Finanzbuchhaltung in Geld bewerteten Wertezugänge einer Abrechnungsperiode. Stammen sie aus dem betrieblichen Leistungsprozess, so bezeichnet man sie als Betriebserträge, andernfalls als neutrale Erträge. Sie finden ihren Niederschlag auf der Habenseite der Gewinn- und Verlustrechnung. Beispiele für Betriebserträge sind die Umsatzerlöse, die in Zusammenhang mit den verkauften Produkten und Dienstleistungen stehen. Neutrale Erträge entstehen aus betriebsfremden, periodenfremden oder außerordentlichen Vorgängen. Spekulationsgewinne wären betriebsfremde, Gewerbesteuerrückzahlungen periodenfremde und Erträge aus einem gewonnenen Prozess außerordentliche Erträge.
Abb. 10: Die Säulen des Rechnungswesens
Säulen des Rechnungswesens (Rewe)KriteriumExternes ReweInternes ReweFinanzwesen
Aufwendungen sind die in der Finanzbuchhaltung in Geld bewerteten Wertabgänge einer Abrechnungsperiode. Ebenso wie bei den Erträgen unterscheidet man zwischen Betriebsaufwendungen und neutralen Aufwendungen. Sie finden ihren Niederschlag auf der Sollseite der Gewinn- und Verlustrechnung. Beispiele für Betriebsaufwendungen sind Material- und Personalaufwendungen, die im Zuge des betrieblichen Leistungsprozesses anfallen. Neutrale Aufwendungen entstehen, ebenso wie die neutralen Erträge, aus betriebsfremden, periodenfremden oder außerordentlichen Geschäftsvorfällen. Verluste aus dem Verkauf einer Beteiligung bspw. stellen betriebsfremde, Steuernachzahlungen periodenfremde und nicht durch eine Versicherung abgedeckte Brandschäden außerordentliche Aufwendungen dar.
Leistungen sind die in Geld bewerteten, aus dem betrieblichen Produktionsprozess hervorgegangenen Mengen an Gütern und Dienstleistungen einer Abrechnungsperiode. Es handelt sich hierbei um die Erträge der Finanzbuchhaltung des betrieblichen Leistungsprozesses, die in der Kostenrechnung weiterverarbeitet werden. Beispiele sind die bezogenen Gelder aus dem Warenverkauf.
Kosten sind der in Geld bewertete Verzehr an Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer Abrechnungsperiode, welche der Erhaltung der betrieblichen Leistungsbereitschaft und der Erstellung der betrieblichen Leistungen dienen. Bei den Kosten handelt es sich insbesondere um die Aufwendungen der Finanzbuchhaltung des betrieblichen Leistungsprozesses, die in der Kostenrechnung im Rahmen der Kalkulation weiterverarbeitet werden. Beispiele sind die aus der Finanzbuchhaltung in gleicher Höhe übernommenen