Robert Heymann

Die hörige Frau


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mit ihm regelmäßig geschlechtlichen Verkehr. Da Salin dem Häuptling Somsom aus Bangalu bei Siar zur Lieferung von Menschenfleisch verpflichtet war, wurde schon drei Monate vor Schlachtung des Weibes (Karas, Buka-Name oder Huenot, Nissan-Name) abgemacht, daß Salin sie zur Schlachtung auffüttern sollte. Nun mietete Somsom, der das Fleisch bekommen sollte, den Schlächter in der Person des Häuptlings Mogan aus Torohabau. Er bezahlte ihn mit einem Schwein, 2 Bündeln Pfeile (zu je 16 Stück), 5 Armringen und einem Messer. An dem verabredeten Tag erschien nun Somsom mit seinen Leufen und Mogan mit den Seinigen auf Salins Platz. Jetzt sträubte sich zunächst Salin, die Karas herauszugeben. Sie scheint beim geschlechtlichen Verkehr die Lüste des alten Salin zu reizen verstanden zu haben, außerdem erwartete Salin von ihr nach 3—4 Monaten ein Kind. Er wünschte deshalb, daß Somsom sich noch gedulde. Dieser alte Menschenfresser wollte aber nichts davon wissen und verlangte sein Opfer. Der Überzahl vermochte Salin nicht standzuhalten, und so gab er schließlich doch die Karas heraus und half bei ihrer Schlachtung dadurch, daß er sie festhielt.

      Vorher war sie wie ein Schwein an Händen und Füßen gebunden und aus der Hütte Salins herausgetragen worden. Der erste Streich wurde von Mogan schräg über die Brust gegen die Bauchhöhle zu geführt, dann durchschnitt ihr einer von Somsoms Leuten, Sinai, mit einem Messer die Kehle, ein anderer, Nataweng, schoß ihr einen Pfeil in die Seite und dieser erst machte ihrem Leben ein Ende.

      Das hatte sich am Nachmittag zugetragen. Man schleppte nun die Leiche nach dem Strand, verlud sie in ein Kanu und ruderte nach Somsoms Dorf. Dort wurde sie bei Mondschein in des Häuptlings Haus gebracht, und die ganze Familie schlief die Nacht über in demselben Raum.

      Am nächsten Morgen schaffte man die Leiche auf eine der üblichen Feuerstätten aus Korallenkalk und röstete sie dort an, wie man es mit Schweinen tut. Hierauf erst schritt man zur Zerstückelung der Leiche, zur ‚Kilué‘, der Fleischverteilung ...“

      Was schon Cook über die Sitten gewisser Südseestämme berichtete, gilt noch heute. Die Weiber und Mädchen schwimmen den herannahenden Schiffen entgegen, um sich zum sinnlichen Genuß anzubieten, und die Männer, die mit ihnen kommen, finden nichts Anstößiges in dieser Hingebung. Dann empfangen die Weiber, wie Korvettenkäpitän Werner auf der „Ariadne“ 1878 beobachten konnte, von ihren Männern Aufträge, was sie als Lohn für ihre Gefälligkeit von Bord mitbringen oder wohl gar entwenden sollen.

      Ihren Lendenschurz, damit er nicht naß werde, halten sie beim Schwimmen an einem Stabe befestigt über dem Wasser, und jede beeilt sich, die erste an Bord zu sein. Denn sowie die Mannschaft sich mit Schönheiten versehen hat, werden die Überzähligen zurückgewiesen und müssen unter dem Hohngelächter ihrer Gefährtinnen heimschwimmen. An Bord aber wird die Szene häßlich, denn dort bricht bald die rohe Ausschweifung aus. Eigennutz ist übrigens die alleinige Triebfeder dieser Prostitution.

      „Das Los der Frauen ist im allgemeinen kein glückliches. Erhandelt, bilden sie den meist ausschließlich arbeitenden Teil der Bevölkerung, wogegen der Mann zu Ratsversammlungen geht, beim Biertopf sitzt, in den Krieg zieht, Jagd und Fischfang treibt, im übrigen aber faulenzt und sich von seinem weiblichen Personal bedienen läßt. Auch hier findet Teilung der Arbeit statt, allein in höchst verschiedener Weise, je nach der kulturellen Phase, in welche die Entwicklung des Volkes gelangt ist. Nur bei einigen Stämmen, z. B. den Funke, Schilluk, Nuer und Baru, hilft auch der Mann beim Feldbau und auf der Viehweide“ (Ploß).

      Die Marolong, ein Betschuanen-Stamm, kaufen ebenfalls ihre Frauen mit 5 Stück Vieh. Auf die Jungfrauschaft legt der Marolong großen Wert. Sieht er sich betrogen, so kann er die Braut zurücksenden und sein Vieh zurückverlangen, ebenso im Falle die Frau unfruchtbar ist. Verführer müssen logischerweise dem Vater Entschädigung zahlen. Geschlechtlicher Verkehr mit Europäern wurde ehemals mit dem Tode bestraft.

      Bei den Aschanti steht nur dem Häuptling das Recht zu, seine Frau zu verkaufen. Das Weib der Denka ist die Sklavin des Mannes, und vom Erbrecht ist sie ausgeschlossen. Sie geht mit dem ganzen Nachlaß in den Besitz des Erben ihres Gatten über.

      Die nomadisierenden Araber der Sahara betrachten das Weib als die Sklavin des Mannes. Sie trägt Wasser und Feuerungsmaterial herbei, mahlt Gerste, melkt die Kamele und Schafe und webt die Stoffe.

      Bei den meisten nordasiatischen und afrikanischen Völkerschaften ist das Weib wenig mehr als eine Sklavin. Da sie in engster Abhängigkeit von den niedersten Leidenschaften des Mannes steht, ist ihr Anteil an dem Leben dementsprechend. Natürlich wird auf diese Art die Frau, die mehr Instrument als Wesen ist, manchmal weniger kostbar als das Haustier, schnell in Verbindung mit den ökonomischen Interessen des Mannes und ergo mit dem Handel gebracht. So gut aber der Wilde das Vieh stiehlt, so gut stahl er auch die Frauen, und in der Folge entstand der Raubhandel, der eine ganz eigentümliche Auffassung von Recht und Sitte zeitigte, und als dessen Ausläufer die eigentliche Kaufehe mit privilegierten Formen erst zu betrachten ist. Sie führte endlich zu dem naivsten Prinzip der Sklaverei, zur Leibeigenschaft.

      Bei den Afghanen war früher ein Mädchen (nach Elphinstone) 60 Rupien wert. Man zahlte mit ihnen Strafen! Zwölf Mädchen für einen Mord, sechs „Stück“ für Verstümmelung eines Gegners — usw. Noch unter der Regierung des in Berlin gefeierten Amanullah geriet eine deutsche Frau in eine entsetzliche Lage. Sie heiratete einen Afghanen, und als dieser starb, wurde sie (1929!) automatisch die „Gattin“ des Bruders. Die Ausreise wurde ihr verweigert. Sie war Sklavin geworden!

      Dem Koreaner ist die Frau entweder Werkzeug des Vergnügens oder der Arbeit, niemals aber eine ebenbürtige Genossin. Sie darf keinen Namen führen. Sie ist einfach die „Frau“ des Mannes, namenlos.

      Die Mohammedaner hatten bis zur Herrschaft Kemal Paschas unumschränktes Recht über ihre Frauen. Diese betrachteten ihre Stellung als Allahs Wunsch und ließen sich von dem Manne mißhandeln, „mit Füßen treten und zuletzt durch die drei Talaks wegjagen, ohne laut zu murren“.

      Das ist nun freilich anders geworden. Die Frauen dürfen ohne Schleier gehen und studieren. Die Monogamie ist gesetzlich eingeführt, aber nicht die Regel. Kemal erließ 1931 noch ein scharfes Gesetz, das sich gegen die Polygamie wandte, die nachweisbar noch immer in zahlreichen Teilen der Türkei herrschte (und herrscht!).

      Das Gesetz vom Jahre 1923 hatte nur äußerlich eine starke Abnahme der Vielehen mit sich gebracht, denn dieses Gesetz verbot bekanntlich jedem türkischen Staatsangehörigen, mehr als eine Frau legitim sein Eigen zu nennen.

      Es war aber ein offenes Geheimnis, daß zahlreiche Türken aus persönlichen und vielleicht auch aus sozialen Gründen bei ihrem alten „Frauenbetrieb“ blieben.

      Mit Hilfe einiger technisch-juristischer Tricks gelang es ihnen in der Mehrzahl der Fälle, sich mehrere Frauen legal zu sichern und durch Bestechung der Zivilstandesbeamten auch die amtlichen Papiere zu diesem Zwecke zu bekommen.

      Der Anlaß zum Eingreifen Kemal Paschas waren die Reklamationen, die von zahlreichen Europäern, vor allem Engländern und Engländerinnen, an ihn gerichtet worden sind.

      Man staunt über die Heuchelei dieser „zivilisierten“ Nationen, die eine Million Armenier durch die Türken abschlachten ließ, zusah, daß man hunderttausende armenischer Frauen und Kinder vergewaltigte, tierisch — nein, menschlich! — zu Tode marterte, ohne mehr zu tun, als in den Zeitungen da und dort zur „Menschlichkeit“ zu mahnen. Man staunt über die Heuchelei Englands, die die Draga Maschin, Serbiens letzte Königin, wie ein Vieh abschlachten ließ, ohne mehr zu tun, als einige papierene Proteste nach Serbien zu senden. Man staunt über die Entrüstung, die die „Zivilisation“ sofort ergreift, wenn es sich um die Sittlichkeit (des Andern) handelt!

      Hindu-Frauen dürfen ohne Erlaubnis des Familienvaters das Haus nicht verlassen. In Gegenwart der Schwiegermutter dürfen sie mit ihrem Manne nicht sprechen. Während der Mahlzeiten kauern sie auf der Erde und warten, bis die Männer sich erheben. Den alten Chinesen hatte Confucius befohlen: Mann und Frau bewohnen getrennte Räume. Sie dürfen nichts gemeinsam haben. Confucius forderte ausdrücklich die Hörigkeit der Frau.

      Bei den Chinesen ist der zwangsweise Verkauf von Frauen etwas Alltägliches, und oft genug befassen sich die nächsten Angehörigen des Opfers mit dem Verbrechen. Im Jahre 1881 schrieb der Generalgouverneur