Maelle Gavet

Niedergetrampelt von Einhörnern


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Wohnraum zur Verfügung. Auch Facebook und andere Tech-Unternehmen investieren Hunderte von Millionen Dollar in die Erschließung von bezahlbarem Wohnraum in der Bay Area. Microsoft beteiligt sich an einer ähnlichen Initiative in seiner Heimatstadt Seattle.12

      Diese gemeinschaftsbildenden Maßnahmen können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Tech-Giganten Städte und Staaten untergraben, indem sie rücksichtslos ihre Steuerpflicht drücken. Geld, mit dem Regierungen einige der Probleme lösen könnten, die von ebendiesen Unternehmen verursacht wurden.

      Apple handelte 1997, am Rande des Bankrotts, eine Vereinbarung mit seiner Heimatstadt Cupertino aus: Damit Apple seinen Firmensitz in Cupertino belässt, gibt die Stadt im Gegenzug fünf Jahre lang die Hälfte ihres Anteils an den Umsatzsteuereinnahmen an Apple zurück. Dies galt für alle Umsätze mit kalifornischen Firmenkunden. Dieser Deal wurde verlängert und er besteht bis heute, die genauen Konditionen jedoch sind vertraulich.

      »Diese Geheimhaltung ermutigte auch Betreiber dazu, keine Umsatz- und Beherbergungssteuer zu berechnen und die Abführung von Einkommenssteuern zu vermeiden. Die Plattform schirmte sie darüber hinaus ab vor einer Veranlagung zur Gewerbegrundbesteuerung«, schreibt er. »Airbnb verstärkte den Schutzschild der Geheimhaltung für seine Unterkunftsbetreiber zusätzlich, indem es anbot, Zahlungen zu leisten – angeblich für Unterkunfts- und Umsatzsteuern. Die Gegenleistung war eine höchst fragwürdige Sonderbehandlung durch die Steuerbehörden – einschließlich der Erlaubnis, ihre Unterkunftsbetreiber vor allen öffentlichen Behörden geheimzuhalten.« Dem Bericht zufolge, der von der American Hotel & Lodging Association (AHLA) stark beworben wurde, hat sich der Valley-Riese diese Vereinbarungen in »über 35 Bundesstaaten und mehreren hundert Ortschaften« gesichert.

      Bevor ich fortfahre, sollten wir uns zunächst kurz in Erinnerung rufen, wie es zur aktuellen Situation kommen konnte. Früher wurden Unternehmen in der Regel auf Grundlage des Betriebsstättenprinzips besteuert. Natürlich hat dies die wenigsten Unternehmen davon abgehalten, ihre Steuerangelegenheiten zu optimieren (bekannt als »Steuervermeidung« und nicht als illegale »Steuerhinterziehung«). Dies ging teilweise soweit, dass Unternehmen ihren Stammsitz verlagerten, um in den Genuss besserer Steuerkonditionen zu kommen.