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Grundlagen des NPL-Geschäftes


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„bemerkenswerte Kredite“ folgendermaßen: „Als notleidend gilt ein Kredit, wenn mindestens einer der beiden nachstehenden Sachverhalte erfüllt ist: (1) Das Institut erachtet es als unwahrscheinlich, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtungen gegenüber dem Institut, seinem Mutterunternehmen oder einem seiner Tochterunternehmen in voller Höhe begleichen wird, ohne dass das Institut auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (soweit vorhanden) zurückgreift. (2) Eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Institut, seinem Mutterunternehmen oder einem seiner Tochterunternehmen ist mehr als 90 Tage überfällig.“

      Seit den NPL-Guidelines der EBA wird in der Bankenwelt als Synonym für NPLs auch häufig der Begriff Non-performing Exposures (NPE) verwandt, auch wenn diese Formulierung weiter gefasst ist und die Definition der EBA nicht nur Kredite und Forderungen, sondern auch Schuldverschreibungen umfasst.

      Diese Vielfalt an Begriffsauffassungen geht nahtlos in die (bankübliche) Praxis über. Ungeachtet der durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) geforderten Herauslösung der Problemkreditbearbeitung aus dem Marktbereich in die Marktfolge setzt sich die Begriffsvielfalt bei der Benennung der operativen Bereiche fort. Neben Intensivbetreuungs-, Sanierungs- oder Abwicklungsbereichen finden sich hier häufig international anmutende, klangvollere und weniger negativ anmutende Bezeichnungen wie Workout, Restructuring Unit, Credit Consulting, Special Clients, Credit Task Force, aber auch direktere Bezeichnungen wie KÜ – Kreditüberwachung, Spezialbetreuung, Problemkreditmanagement oder einfach nur Sanierung/Abwicklung.