unter Verschluss. Grylitzkis Geschäftsbeziehungen mit dem Speziallager Nr. 2 (Buchenwald) ergaben sich durch einen Querverweis: BStU, HA XX, 2755/J678. Anders als Mengelmaier ist für Grylitzki keine NS-Vergangenheit nachzuweisen. Zum Speziallager vgl. auch Bodo Ritscher (Hrsg.): Das sowjetische Speziallager Nr. 2 1945-1950. Katalog zur ständigen historischen Ausstellung. Wallstein, Göttingen 1999.
20 Rasse- und Zuchtarchiv Umpferstedt, Schäferhund/Alsatian - Stammrollen 1944-1947, Blatt 213 und 234. Es handelt sich um die Rüden "Siegfried" (Wurf Mai 1940) und seinen Enkel „Iwanko“ (Wurf Januar 1946), beide aus dem Zuchtbetrieb Grylitzki. Ich danke den Hundefreunden Umpferstedt e.V. für die freundliche zur Verfügungstellung ihres Stammrollenverzeichnisses für meine Forschungen.
21 Jahresbericht der Nationalen Akademie für Veterinärmedizin, Berlin (DDR) 1986.
22 Importe von DDR-Schäferhunden in den Westen waren legal und kamen vor, waren aber bei West-Hundezüchtern nicht gern gesehen. Ihre Stammtafeln wurden angezweifelt, die Hunde waren in der Zucht faktisch nicht vermittelbar, wie ein ironischer Bericht aus der ZEIT von 1973 unter der Überschrift „Hunde aus der DDR sind wie unsignierte Picassos“ illustriert: „Olaf v. Ockertal (sein richtiger Name ist der Redaktion bekannt) ist ein deutscher Schäferhund. Er ist knapp drei Jahre alt, die Schutzhundeprüfung II hat er mit Erfolg abgelegt – ein Hund, so scheint es, ohne Fehl und Tadel. Doch Olaf v. Ockertal hat einen Makel, was seine Karriere als Ahnherr jäh zerstörte: Olaf ist nämlich ein Deutscher Schäferhund aus der DDR, seine Eltern sind Ostberliner“ - der befragte Hundezüchter gab den Import nach einem Jahr auf. Vgl. Die Zeit, 27.April 1973, online unter: http://www.zeit.de/1973/18/hunde-aus-der-ddr-sind-wie-unsignierte-picassos
23 Marie-Luise Scherer, Die Hundegrenze, Spiegel, 7.2.1994, sowie dies. Die Hundegrenze, Berlin, 2012.
24 „Fortschritt beißt zu“, Berliner Morgenpost,3. November 1981
25 Scherer, Hundegrenze, Spiegel, 7.2.1994
26 Scherer, Hundegrenze, ebenda.
27 Ebenda.
28 Ein Zeitzeuge namens Tews, Anwohner der Grenze, berichtete Luise Scherer von diesen Zuständen vgl. Scherer, Hundegrenze, Berlin 2013, S. 50.
29 Scherer, Hundegrenze, S. 56.
30 Ebenda.
31 Weitere Vorfälle und Dysfunktionalitäten finden sich in einem Bericht des DDR-Außenministeriums, in Archiv des Auswärtigen Amtes, Bestand Außenministerium der DDR, HA 339/3323 „Grenzzwischenfälle 1976-84“, insb. Bl. 76-88.
32 Scherer, Hundegrenze, S.41.
33 Zum Konzept des „Eigensinns“ siehe Alf Lüdtke, Eigensinn, in: Stefan Jordan (Hg), Lexikon Geschichtswissenschaft. Stuttgart 2002, 64-67. Vgl. auch Alexander Kluge u. Oskar Negt: Geschichte und Eigensinn: Band 1: Entstehung der industriellen Disziplin aus Trennung und Enteignung, Frankfurt a.M. 1993.
34 Scherer, Marie-Luise, DIE HUNDEGRENZE, der Spiegel, 07.02.1994.
35 Siehe Fußnote 37.
36 Der Staat Thüringen bewirbt die ehemalige Grenzstreifen mittlerweile mit dem Label "Grünes Band", gewissermassen ein erneuter Umschlag und eine Enteignung der Natur für die Menschlichen Tätigkeitsräume, diesmal als Erholungs- und Freizeitressource: http://www.thueringen-tourismus.de/urlaub-hotel-reisen/das-grueneband-120028.html
37 Siehe hierzu die BBC-Dokumentation „Walking the Wall“ aus dem Jahr 1994.
38 http://www.bundespolizei.de/DE/06Die-Bundespolizei/Ausstattung/diensthunde_anmod.html
39 Die zugelassenen Diensthunderassen der Bundespolizei heute sind: Airedale-Terrier, Belgischer Schäferhund, Bouvier des Flandres, Deutscher Schäferhund, Deutscher Boxer, Dobermann, Hollandse Herdershond, Hovawart, Riesenschnauzer, Rottweiler. Der Belgische Schäferhund und der Hollandse Herdershond wurden erst 1984 nach längeren Debatten zugelassen, sie galten im Gegensatz zum Deutschen Boxer und Deutschen Schäferhund lange Zeit als „nicht zuverlässig“ - ein Vorurteil, dass sich mit 30 Jahren Diensterfahrung im vereinten Europa längst als haltlos erwiesen hat.
40 Auch andere „Ausrüstungsgegenstände“ belegen die NS-Kontinuität der Institution: Der 1931 in der Reichswehr eingeführte Reichsbrotbeutel wurde 1951 beim BGS wieder eingeführt, Vgl. Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock – Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951–1971. Fiedler-Verlag, Coburg 1995, S. 34.
41 Ein Drogensuchhund der Westberliner Grenzpolizei starb 1967 nach längeren Qualen, weil er an einer mit Lysergsäurediethylamid, dem damals in Polizeikreisen noch kaum bekannten „LSD“, getränkten Pappe geleckt hatte. Das kristallisierte LSD war in einen Pappdeckel imprägniert, der wiederum als Teil eines Westpaketes, konkret einer Wurstbox für Thüringische Verwandte, getarnt war. Die Drogenbesitzer, zwei Studenten der Freien Universität Berlin, mussten neben der Strafverfolgung nach dem Betäubungsmittelgesetz auch je 450 DM „Schadensersatz wegen Sachbeschädigung“ leisten - der Hund wurde als Sachmittel und Eigentum des Senats Westberlin klassifiziert. Vgl. die etwas polemische zeitgenössische Berichterstattung: „Gammler vergiften Polizeihund“, BILD, 3. Juni 1967, „Drogen-Studenten müssen für toten Hund zahlen!“, BILD, 5. März 1968. Aufgrund der besonderen Umstände, die mit der dt. Teilung nur mittelbar zu tun haben, ist dieser Todesfall in meiner Aufstellung von 34 Hunden nicht eingerechnet.
42 Jeder Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze wurde vom MfS und DDR-Innenministerium untersucht, wodurch die Vorfälle aktenkundig wurden: BStU, HA XXI, 300/23 sowie 457/89.
43 Nur summarisch ist von „Abgängen“ die Rede.
44 Diese Zwischenfälle erregten aufgrund der diplomatischen Konsequenzen im Kalten Krieg ein gewisses Aufsehen, wodurch sie für die Nachwelt dokumentiert sind vgl. Hamburger Rundschau, 1. April 1962, sowie Hannoversche Allgemeine Zeitung, 3.2.1981, 5.2. 1981.
45 Vgl. Handreichungen für den Diensthundgebrauch, Polizei-Diensthundeschule Bleckede (Hg), 2. erweiterte Auflage Bleckede 1973.
46 Zur Geschichte des Leinenzwangs vgl. das einleitende Kapitel folgender Studie: René Schneider: Das sächsische Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (SächsGefHundG) Zugleich eine Untersuchung über die Kampfhundeproblematik in Deutschland aus öffentlich-rechtlicher Sicht. Studien zum Verwaltungsrecht, Bd. 22, Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2007.
sub\urban. zeitschrift für kritische stadtforschung
Debatte
2016, Band 4, Heft 2/3
Seiten 137-144
zeitschrift-suburban.de
„Kritische Wissenschaft braucht einen Begriff von Gesellschaft“
Christiane Schulte & Freund_innen
Mitte Februar 2016 erschien auf Telepolis unter dem Titel „Kommissar Rex an der Mauer erschossen? Ein Plädoyer gegen den akademischen Konformismus“ ein Artikel von Christiane Schule & Freund_innen. Darin berichten die Autor_innen davon, dass sie im Januar 2015 auf einer Tagung am Center for Metropolitan Studies der TU Berlin am Workshop „‘Tiere unserer Heimat‘. Auswirkungen der SED-Ideologie auf gesellschaftliche Mensch-Tier-Verhältnisse in der DDR“ mit einem Beitrag teilgenommen hatten. Im Dezember 2015 erschien der Beitrag in der Zeitschrift „Totalitarismus und Demokratie“ des Dresdner Hannah-Arendt-Instituts. Die dort vorgetragenen Thesen und ein erheblicher Teil des empirischen Materials waren jedoch frei erfunden. In einem Email-Interview befragten wir Christiane Schulte & Freund_innen zu ihrer Kritik an Human-Animal-Studies und Totalitarismustheorien und ihrer Diagnose eines verbreiteten Konformismus in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Im Aufsatz „Der deutsch-deutsche