Inga Dora Meyer

Das 1x1 des Bauhofs


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      Autorenverzeichnis

      Gesamtinhaltsverzeichnis

       Erste Hilfe

       Fahrerlaubnisklassen

       Führerscheinkontrolle

       Gefahrgut

       Graffitientfernung

       Grünflächenpflege

       Kontrollen – Übersicht

       Ladungssicherung

       Lärmschutz

       Lenk- und Ruhezeiten

       Mitarbeitergesundheit

       Motorsägen

       Müllablagerungen

       Natur- und Artenschutz

       Pflanzenschutz

       Regelungen zur Regalinspektion nach DIN EN 15635

       Schlaglöcher

       Sinkkastenreinigung

       Sondermüll

       Sonderrechte von Kommunalfahrzeugen

       Spielplatzmanagement

       Straßenbaulast – eigenverantwortliche Erfüllung

       Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht

       Straßenreinigung

       Streumittel

       Tankstellen auf dem Betriebshof und mobile Tankstelle

       Trinkwasserversorgung

       Verbandkasten

       Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde

       Winterdienst

       Rechtliche Grundlagen

       Arbeitssicherheit

       Rechtsgrundlagen

       Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

       Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

       Arbeitszeitgesetz

       Verkehr

       Fahrerlaubnisrecht

       Berufskraftfahrerqualifikation

       Räum- und Streupflichten und Winterdienst

       Verkehrssicherungspflicht

      Winterdienstfahrzeuge

      Räum- und Streupflicht für den Kraftverkehr

      Anhang

      Abkürzungsverzeichnis

       Stichwortverzeichnis

      Weiterführende Informationen

      linkPraxistipps von A–Z

      linkAbfahrtskontrolle

      Der Betrieb eines Fuhrparks bringt vielfältige Verpflichtungen für den Bauhofleiter mit sich. Eine wesentliche Entlastung im Alltag und Schutz vor (Rechts-)Folgen bringt die Übertragung der Verantwortung für das einzelne Fahrzeug an den jeweiligen Fahrer.

      Konkret heißt das, dass Sie im eigenen Interesse dafür sorgen sollten, dass Ihre Fahrer „Profis“ in Sachen Abfahrtskontrolle sind.

      Die Abfahrtskontrolle ist für jeden Lkw-Fahrer nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine gute Voraussetzung für eine stress- und pannenfreie Fahrt. Die Abfahrtskontrolle dient v. a. der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen. Deshalb gibt es gesetzliche Verpflichtungen für den Fahrer, aber auch für den Halter der Fahrzeuge bzw. für den Fuhrparkverantwortlichen. Im gewerblichen Bereich sind auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu beachten:

Der Fahrer ist zur Durchführung der Kontrollen vor jeder Fahrt verpflichtet. Die Pflicht zur Abfahrtskontrolle ergibt sich aus § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der als Verantwortlichen für die Betriebs- und Verkehrssicherheit den Fahrer festlegt.
§ 36 der DGUV Vorschrift 70: Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen
(1) Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeugs auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.
§ 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ergänzt diese Verantwortlichkeit um den Halter. Hier geht es in erster Linie um Fahrzeugmängel, die man bei „zumutbarer Prüfung“ bemerken kann. Delegiert der Halter die Aufgaben der Überwachung des verkehrssicheren Zustands an den Fahrer, sollte er das immer schriftlich machen und regelmäßig wiederholen.

      Worüber sollte ein Bauhofleiter seine Fahrer informieren?

      Eine gute Abfahrtskontrolle braucht durchaus ihre Zeit. Beim Gang um das Fahrzeug sollen Mängel oder Unregelmäßigkeiten gesucht werden, z. B. defekte Leuchten, kaputte Reifen, mangelnder Luftdruck, beschädigte Planen etc. Damit der Fahrer nichts vergisst, empfiehlt es sich, den Fahrern Checklisten zu geben oder mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung auf Softwareunterstützung auf dem Smartphone oder dem Fahrercomputer zu setzen. Es gibt Vorlagen für diese Checklisten. Bitte achten Sie aber immer darauf, dass die Checklisten an die Fahrzeuge Ihres Fuhrparks angepasst werden, v. a. auch, wenn Sie Sonderfahrzeuge im Einsatz haben.

      Fachleute empfehlen für die Abfahrtskontrolle 15 Min. Die Kontrolle gehört zur Arbeitszeit – also hat der Fahrer die Fahrerkarte zu stecken und den digitalen Tacho entsprechend einzustellen. Sind hier nur fünf Minuten vor Fahrtbeginn dokumentiert, kann sich das bei Polizeikontrollen als problematisch erweisen. (Im kommunalen Bauhof ist ein digitaler Tacho i. d. R. nicht erforderlich, siehe auch Kapitel Dreieck „Lenk- und Ruhezeiten“)

      Mit der richtige Tacho-Einstellung und den mitgeführten, ausgefüllten Checklisten (auf Papier oder digital) kann der Fahrer bei Unterwegs-Kontrollen durch die Polizei oder die BAG darlegen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Übrigens, die Pflicht für den Fahrer zur Überprüfung seines Lkw besteht nicht nur zu Arbeitsbeginn auf dem Bauhof. Macht der Fahrer unterwegs Pause und verlässt dazu seinen Lkw, muss er vor der Weiterfahrt seinen Lkw inspizieren (es könnte sich ja jemand in seiner Abwesenheit am Fahrzeug „zu schaffen