Группа авторов

Bilanzbuchhalter-Handbuch


Скачать книгу

gibt nur wenige Industriebetriebe, z. B. Elektrizitäts- und Kraftwerke, bei denen zum Bilanzstichtag keine Bestände an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen vorhanden sind.

      874In dem folgenden Buchungsbeispiel werden die Herstellungskosten aus Gründen der Übersichtlichkeit mit den Selbstkosten gleichgesetzt. Die Beispiele zeigen die Buchung der Bestandsveränderungen bei den fertigen Erzeugnissen. Die Buchungen bei den unfertigen Erzeugnissen werden hier nicht gezeigt, da sie denen bei den fertigen Erzeugnissen entsprechen.

      875 875 Die Herstellungskosten pro Stück sollen 90 € betragen.

a)Keine Schlussbestände

      Der Fertigungsbetrieb hatte am Jahresanfang keinen Anfangsbestand vorliegen. Während des Jahres wurden 100 Einheiten gefertigt und auch im gleichen Geschäftsjahr verkauft. Am Jahresende liegt ebenfalls kein Bestand vor. Die Buchung einer Bestandsveränderung entfällt.

b)Bestandsmehrung

      Für das Geschäftsjahr 01 wird ein Anfangsbestand von 90 Einheiten vorgetragen. Die Inventur am Jahresende ergibt einen Bestand von 100 Einheiten. Während des Jahres wurden 100 Einheiten verkauft.

      Buchungen:

tbl_806287_271.jpg

      Ausgleich des Kontos:

tbl_806287_272.jpg

tbl_806287_273.jpg

c)Bestandsminderung

      Zu Beginn des Geschäftsjahres 02 wird ein Anfangsbestand von 100 Einheiten vorgetragen. Laut Inventur beträgt der Bestand am Jahresende nur noch 90 Einheiten. Verkauft wurden 110 Einheiten.

      Buchungen:

tbl_806287_274.jpg

tbl_806287_275.jpg

      876Industriebetriebe beziehen normalerweise auch Handelswaren, die sie ohne jede Be- oder Verarbeitung neben ihren eigenen Erzeugnissen weiterveräußern. Aus Gründen der Klarheit der Buchhaltung und zur Überwachung des Erfolgs aus solchen Handelsgeschäften ermöglicht der IKR die Einrichtung besonderer Konten:

228Handelswaren,
2281Bezugskosten für Handelswaren,
2282Nachlässe für Handelswaren,
510Umsatzerlöse für Handelswaren,
5101Erlösberichtigungen für Handelswaren,
608Aufwendungen für Handelswaren (Wareneinsatz).

      877In der GuV werden die Aufwendungen für Handelswaren den Erlösen für Handelswaren gegenübergestellt, so dass der Erfolg aus den reinen Handelsgeschäften abgelesen werden kann. Dieser Erfolg ist der Rohgewinn aus der Gegenüberstellung von Wareneinsatz und Erlös. Der Rohgewinn berücksichtigt nicht die Kosten der Einkaufsabteilung, die Kosten des Lagers, die Verwaltungskosten und die Kosten der Verkaufsabteilung, die in den übrigen Aufwendungen auf der Sollseite des GuV-Kontos enthalten sind.

      878Im Industriebetrieb entsprechen die Buchungen der Handelswaren im Prinzip denen bei Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen und Vorprodukten/Fremdbauteilen.

      879 879

      1. Anfangsbestand an Handelswaren 5 000 €.

      2. Kauf von Handelswaren für 10 000 € plus 19 % USt.

      Buchung (nach dem IKR):

tbl_806287_276.jpg

      3. Verkauf von Handelswaren für 9 000 € plus 19 % USt.

tbl_806287_277.jpg

      4. Buchung des Wareneinsatzes zu vorstehendem Verkauf bei einem Einstandspreis von 8 000 €.

tbl_806287_278.jpg

tbl_806287_279.jpg

tbl_806287_280.jpg

      880Werden Wareneinkauf und Warenverkauf auf ein und demselben Konto erfasst, ist nur der Nettoabschluss möglich. Dieses gemischte Warenkonto wird mit dem Schlussbestand zum SBK und mit dem ebenfalls auf diesem Konto ermittelten Erfolg zum GuV-Konto abgeschlossen.

275671.gif

       Auflösung des gemischten Warenkontos:

275673.gif

      881Beim Nettoabschluss wird der Abgang vom Wareneinkaufskonto mit der Buchung „Warenverkauf an Wareneinkauf” zu Einstandspreisen den Verkaufserlösen auf dem Konto Warenverkauf gegenübergestellt. Dann wird der Rohgewinn mit der Buchung „Warenverkauf an GuV” auf das GuV-Konto übertragen.

      882Bei einem Rohverlust lautet die Buchung „GuV an Warenverkauf”.

tbl_806287_281.jpg

tbl_806287_282.jpg

      883In der Praxis wird fast ausschließlich der Bruttoabschluss angewandt. Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) sind zum Bruttoabschluss verpflichtet (§§ 275, 276 HGB). Auch die unter das Publizitätsgesetz fallenden Unternehmen müssen das Bruttoprinzip beachten. Bei dem Bruttoabschluss werden in der GuV den Verkaufserlösen die Einstandspreise der verkauften Waren (Umsatz zu Einstandspreisen) gegenübergestellt. Der Rohgewinn kann aus dem GuV-Konto ermittelt werden. Das Verfahren entspricht dem der Buchung der Handelswaren im Industriebetrieb.

tbl_806287_283.jpg

tbl_806287_284.jpg

      884Für Bezugskosten, Rücksendungen, Gutschriften und Nachlässe werden i. d. R. Unterkonten eingerichtet, die dann – wie oben dargestellt – zu den übergeordneten Konten „Wareneinkauf” und „Warenverkauf” abgeschlossen werden.

      885Reihenfolge der Buchungen:

1.Vortrag des Anfangsbestands auf das Wareneinkaufskonto.
2.Buchungen der Einkäufe und Verkäufe.