Stephan Elbern

Frieden - eine verlorene Kunst?


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Ägypten, Babylon, Assyrien, Mitanni, Mykene sowie dem Hethiterreich (um 1450 – um 1200 v. Chr.); ihre Gleichberechtigung manifestierte sich in der gegenseitigen Anrede „mein Bruder“ unter den Herrschern. Verträge wurden durch die beiderseitige Eidesleistung sowie die Niederlegung der Texttafeln in Tempeln unter den Schutz der Götter gestellt – damals die wirkungsvollste Bindung an die eingegangenen Verpflichtungen. Unter dem Ansturm der „Seevölker“ brach diese multipolare Welt zusammen; danach duldete die dominierende Machtstellung der assyrischen Herrscher, später der persischen Großkönige mit ihrem Anspruch auf die Weltherrschaft keine gleichberechtigten Beziehungen zu anderen Völkern; vielmehr galt ihnen jeder Gegner als „Rebell“.

       Klassisches Altertum

      Dagegen bestand in Griechenland vom 7. Jh. bis zum Kongress von Korinth (338 v. Chr.) eine völkerrechtliche Ordnung zwischen den einzelnen Poleis, in die auch „Barbaren“ eingebunden werden konnten (so wurden Friedensverträge mit Persern und Karthagern geschlossen). Dabei waren sowohl bilaterale Abkommen als auch allgemeine Friedensordnungen üblich („koine eirene“); aufgrund der Eidesleistung standen sie gleichfalls unter göttlicher Obhut. Naturgemäß milderte das damalige Völkerrecht – ebenso wenig wie später in Rom – nicht die Grausamkeit des Krieges, in dem der Besiegte grundsätzlich als rechtlos galt.

      In der Spätantike bildete sich faktisch eine neue zwischenstaatliche Rechtsordnung heraus, auch wenn die damals begründeten Germanenreiche – aus denen später die europäischen Staaten hervorgingen – nach römischer Rechtsauffassung Teil des Imperiums blieben (daher verwendeten ihre Herrscher für den Kaiser die Anrede „Vater“); die tatsächlichen Machtverhältnisse unterschieden sich freilich grundlegend von der juristischen Fiktion! Zugleich wandelte sich das Römische Reich in dieser Zeit zum christlichen Imperium; die lateinischen Kirchenväter – v. a. Augustinus (354 – 430) – begründeten eine neue Völkerrechtslehre: Diese war geprägt von der Idee des „bellum iustum“, dessen Ziel nicht Rache oder Machtgier sein sollte, sondern die Wiederherstellung eines gerechten Friedens. Die Ideen des christlichen Denkers haben das Mittelalter und die frühe Neuzeit maßgeblich bestimmt.

       Mittelalter

      Die Brutalität der damaligen Kriegführung vermochte dies ebenso wenig zu mildern, wie der gemeinsame christliche Glaube; erst gegen Ende des Mittelalters entstanden erste Verordnungen zum Schutz der Zivilbevölkerung. Nach dem Niedergang der beiden Universalmächte – des Kaisertums und des Papsttums – hatte sich das europäische Staatensystem herausgebildet, dessen internationale Beziehungen seither dauerhaft von einer allgemein anerkannten völkerrechtlichen Ordnung geregelt wurden.

       Neuere Zeit

      Das 19. Jh. weitete die europäische Völkerrechtsordnung auf alle „zivilisierten Nationen“ aus, u. a. die neuen Staaten Lateinamerikas, ferner einige asiatische Länder sowie das schwarzafrikanische Liberia. Durch die Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung wurden die Auswirkungen von Kampfhandlungen weiter gemildert; noch konnte niemand ahnen, welch unvorstellbares Leid die folgenden Kriege bringen sollten.

       Das 20. Jahrhundert