zu zahllosen Stellvertreterkriegen der Supermächte auf anderen Kontinenten, außerdem zu ungezählten militärischen Auseinandersetzungen zwischen den jungen Staaten in Asien und Afrika. Seit 1945 wird nahezu überall und ununterbrochen gekämpft – fast immer unter Mitwirkung der damaligen Siegermächte, die einst die UN gründeten. Auch die Propagandathese, dass demokratische Staaten keine Kriege führen (außer zur Selbstverteidigung), kann getrost in das Reich der Fabel verwiesen werden.
Da der bewaffnete Konflikt heute offiziell geächtet ist, wird er gern – ganz im Sinne von Orwells „Neusprech“ – begrifflich „geschönt“: Er wurde zum „humanitären Einsatz“, das Kriegsrecht zum „humanitären Völkerrecht“ (auch die bundesrepublikanische Politik vermeidet tunlichst das böse Wort, etwa wenn es um die Kämpfe in Afghanistan geht). Vor allem die Großmächte (aber auch andere Staaten) finden stets einen Vorwand für eine „bewaffnete Intervention“ (natürlich keinen „Krieg“!) – ob Russland im Kaukasus oder die USA im Irak; das Gewaltverbot der UN steht weiterhin nur auf dem geduldigen Papier. Die Wehrlosigkeit der meisten Völker gegenüber der militärischen Überlegenheit v. a. der westlichen Supermacht hat außerdem eine neue Form des Krieges erzwungen – den internationalen „Terrorismus“.
Bei nüchterner Betrachtung stellt man fest, dass der Friedensvertrag zur dauerhaften Beilegung von internationalen Konflikten heute ausgedient hat; die Kunst, die beiderseitigen Interessen durch Verhandlungen auszugleichen und mit dem einstigen militärischen Gegner zu normalen Beziehungen zurückzukehren, ist in unserer Zeit weitestgehend verloren gegangen. Als Fortschritt wird man diese Entwicklung nicht werten müssen – wir sind hinter das völkerrechtliche (und moralische) Niveau des Alten Orients zurückgefallen!
Anmerkungen
In diesem (zwangsläufig) holzschnittartig verkürzten Überblick wird die völkerrechtliche Praxis dominieren, nicht die juristisch-theoretische Sichtweise.
Allerdings ist die Unterscheidung zwischen Rom und Byzanz lediglich ein Konstrukt der späteren Historiographie.
So schloss der Kalif Muawiya einen dreißigjährigen „Frieden“ mit Byzanz (678).
Unser liebster Bruder
1648 wurde der Friede von Münster und Osnabrück noch feierlich beschworen.
In den Friedensabkommen der frühen Neuzeit waren dagegen Amnestieklauseln für Kriegshandlungen üblich. Übrigens werden – bis heute – stets nur die Besiegten als „Kriegs- verbrecher“ angeklagt, wie noch die Konflikte im zerfallenden Jugoslawien sowie dem Kosovo gezeigt haben.
Allerdings wirkt die UN auch nach dem Ende der Sowjetunion – mit deren obstruktivem Gebrauch des Vetorechts man vielfach die Handlungsunfähigkeit der Organisation entschuldigt hatte – nicht wesentlich effizienter für den Weltfrieden.
Das erste Friedensabkommen der Geschichte: Der Vertrag zwischen Ramses II. und den Hethitern nach der Schlacht bei Kadesch (1284 v. Chr.)1
Erstmals wird ein militärischer Konflikt zwischen rivalisierenden Großmächten auf diplomatischem Wege durch einen internationalen Vertrag beigelegt. Das Abkommen wird zum Vorbild für alle späteren Epochen – bis in unsere Zeit.
Unter Thutmosis III. (1502/1481 – 1448 v. Chr.) hatte Ägypten den Gipfel seiner Geschichte erreicht; durch den Sieg bei Megiddo hatte der kriegerische Herrscher die Macht der Pharaonen bis nach Vorderasien ausgeweitet. Die nachfolgende Schwächeperiode des Nillandes (u. a. wegen der religiösen Neuerungen des „Ketzerkönigs“ Echnaton) nutzten die Hethiter zur Ausdehnung ihres Machtbereichs. Das indogermanische Volk war um 2000 v. Chr. nach Anatolien eingewandert und durch die Unterwerfung des Mitanni – Staates im 14. Jh. zur Großmacht aufgestiegen. Bei seinem Vordringen gegen Syrien stieß es auf die ägyptische Interessensphäre.
Um die verlorenen Gebiete zurück zu gewinnen, eröffnete Ramses II. (1304 – 1238 v. Chr.) schon bald nach seinem Regierungsantritt den Krieg gegen die Hethiter und drang bis zu der mächtigen Festung Kadesch am Orontes vor, dem Einfallstor nach Syrien. Dort wurde er überraschend von den Truppen des feindlichen Königs Muwatalli angegriffen; nur die persönliche Tapferkeit des jungen Pharao rettete das ägyptische Heer vor der völligen Vernichtung (1299 v. Chr.). Nach dieser Niederlage kehrte Ramses in die Heimat zurück und begnügte sich damit, die abgefallenen vorderasiatischen Vasallen zu unterwerfen. Den Krieg gegen die Hethiter führte er dagegen nicht weiter; seinen angeblichen Sieg ließ er jedoch in zahlreichen bildlichen Darstellungen sowie einem Heldenepos verherrlichen. Kadesch wurde zu einem Staatsmythos, darin allenfalls den Schlachten von Austerlitz (1805) und Sedan (1870) vergleichbar.
Nach dem Tod Muwatallis veranlassten Thronfolgestreitigkeiten sowie der wachsende assyrische Druck dessen Nachfolger Hattušili III., mit dem Pharaonenreich Frieden zu schließen. Das Abkommen wurde durch eine umfangreiche Korrespondenz zwischen beiden Herrschern vorbereitet. Zu einer persönlichen Begegnung kam es nicht; die Verhandlungen erfolgten durch den Austausch von Gesandtschaften zwischen den Hauptstädten Hattuša und Pi-Ramesse („Ramsesstadt“).2 Der Vertragstext wurde auf jeweils einer Silbertafel festgehalten und ist in Abschriften überliefert: Ramses verewigte ihn durch Inschriften im Tempel von Karnak sowie im Ramesseum zu Theben, seinem Totentempel; die (in unbedeutenden Details abweichende) hethitische Version blieb auf Tontafeln erhalten, die man bei den Ausgrabungen in Hattuša entdeckte (j. im Vorderasiatischen Museum Istanbul).
Abb. 1 Text des Vertrages zwischen Ramses II. und den Hethitern (Karnak, Tempel).
Das Abkommen verkündete auf ewig Frieden und Brüderschaft zwischen beiden Großmächten, die sich als gleichberechtigt und gleichrangig anerkannten; zudem enthielt es eine Nichtangriffsvereinbarung, sowie die Verpflichtung zur gegenseitigen militärischen Unterstützung bei innerer und äußerer Bedrohung. Beiden Seiten war die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem anderen Vertragsstaat untersagt, doch durften diese nach ihrer Auslieferung an das Herkunftsland nicht bestraft werden. Erstaunlicherweise sind weder Grenzen noch Interessensphären festgelegt; doch muss eine diesbezügliche Absprache erfolgt sein. Eine eigene Klausel verpflichtete den ägyptischen Herrscher, die Thronfolge des hethitischen Kronprinzen zu unterstützen. Dreizehn Jahre später wurde das Bündnis zwischen beiden Großmächten durch die Eheschließung des Pharao mit der Tochter des Hethiterkönigs bestätigt. Bei diesem Anlass besuchte Hattušili seinen Schwiegersohn in Pi-Ramesse; das Treffen der beiden Herrscher ist auf dem Tempel von Abu Simbel verewigt.
Erstes Friedensabkommen der Geschichte – Vorbild für Jahrtausende
Der Friedensschluss nach der Schlacht bei Kadesch ist von größter historischer und völkerrechtlicher Bedeutung; erstmals wurde ein militärischer Konflikt durch ein internationales Abkommen zwischen gleichrangigen Mächten beendet. Daher hängen Auszüge