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3. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021


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sich schon über viele Jahre in der Praxis bewährt haben.

      Nichtsdestotrotz lässt sich seit einiger Zeit eine Übertragung entsprechender Kompetenzen und Zuständigkeiten auf (halb)staatliche Institutionen beobachten. Ein Beispiel ist die gesetzliche Beauftragung der gematik mit der Entwicklung einer sogenannten e-Rezept-App, mit der Versicherte Verschreibungen von Arzneimitteln einlösen können. Wenn dieses Beispiel Schule macht und ähnliches etwa bei der e-Verordnung und weiteren Anwendungsgebieten geschieht, wäre das ein schwerer Schlag für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die industrielle Gesundheitswirtschaft ist ein bedeutender, über Jahrzehnte gewachsener Zweig der deutschen Volkswirtschaft, der einen nicht unerheblichen Teil zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt und einer Vielzahl von Menschen Arbeit gibt. Die Unternehmen sind bereit und fähig, ihre gewachsene Expertise für eine zielführende und zeitgemäße Weiterentwicklung der Versorgung einzubringen und haben immer wieder gezeigt, dass sie in der Lage sind, innovative und nutzenstiftende Lösungen zu entwickeln.

      Die offenbar vorherrschende Auffassung, der Staat bzw. die Selbstverwaltung sei der bessere Softwareentwickler, darf mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen bei Spezifikations- und Entwicklungsprozessen mehr als angezweifelt werden. Beispielhaft ist die kürzlich erfolgte Verschiebung des ursprünglich für Oktober 2020 geplanten Inkrafttretens der neuen Heilmittelrichtlinie. Entgegen anderslautender Behauptungen liegt diese nicht in der mangelnden Fähigkeit der IT-Hersteller begründet, fristgerecht die passende Software bereitzustellen, sondern ist Ergebnis einer monatelangen Hängepartie, in deren Verlauf von der zuständigen Körperschaft bis kurz vor Fristablauf keine endgültige und umsetzbare Spezifikation vorgelegt werden konnte. Wenn die Digitalisierung des Gesundheitswesens und insbesondere des von einer enormen Heterogenität an Akteuren und Versorgungskontexten geprägten Bereichs der „Sonstigen Leistungserbringer“ gelingen soll, braucht es dringend einen Paradigmenwechsel. Entscheidend ist die gemeinsame Suche nach tragfähigen Lösungen und ein konstruktiver Dialog auf Augenhöhe, der die Perspektiven aller Betroffenen zusammenführt.

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