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3. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021


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ab dem 01.07.2021 möglich

       Verpflichtender Anschluss für häusliche Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege ab dem 01.01.2024

       Verpflichtender Anschluss für Heil- und Hilfsmittel Leistungserbringer zum 01.01.2026

      Angaben zur Nutzung von elektronischen Verordnungen in der TI

       Verpflichtende Nutzung von elektronischen Verordnungen für häusliche Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege ab dem 01.07.2024

       Verpflichtende Nutzung von elektronischen Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel Leistungserbringer ab dem 01.07.2026

      Anhand dieser Eckdaten wird klar, dass in den nächsten fünf Jahren die Weichen für die Digitalisierung der Gesundheitsfachberufe auf dem Weg an die TI gestellt werden. Die Erfahrungen aus dem Roll-Out der TI für die Leistungserbringer im Feld der Ärzte oder Apotheken zeigt, dass sich zeitliche Eckpunkte im Laufe des Prozesses noch einmal leicht verschieben können. Die grobe zeitlich Richtung ist hiermit allerdings bekannt und der Anschluss an die TI zeichnet sich am Horizont ab.

      Für die Gesundheitsfachberufe stellt sich somit die Frage, wie eine gezielte und angemessene Vorbereitung auf den Anschluss an die Telematikinfrastruktur aussehen kann. Hierbei erscheinen die folgenden Schritte als hilfreich:

      1. Frühzeitige und kontinuierliche Information

      Die zeitlichen Eckdaten variieren für die jeweilige Berufsgruppe und gerade vor diesem Hintergrund ist es ratsam sich schon frühzeitig mit den Eigenschaften, Möglichkeiten sowie Rahmenbedingungen und Nutzen der Anwendungen der TI vertraut zu machen. So werden in den nächsten fünf Jahren beispielsweise relevante Fachdienste wie die elektronische Patientenakte oder die e-Verordnung für Arzneimittel eingeführt und damit auch schon Mehrwerte für Gesundheitsfachberufe in ihren speziellen Anwendungsgebieten ableitbar. Hier ist von zentraler Bedeutung bestehende Informationsangebote frühzeitig zu nutzen.

      2. Mitgestaltung der relevanten Prozesse durch Engagement in Pilotprojekten

      Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche technische und prozessuale Voraussetzungen für den Anschluss an die TI für die Gesundheitsfachberufe erst noch geschaffen werden müssen, bietet sich für Leistungserbringer aus diesen Sektoren die einmalige Chance, die einschlägigen Prozesse und Standards mitzugestalten. Hierzu bieten sich insbesondere Pilotierungsvorhaben von Stakeholdern im Gesundheitswesen an, die eine gute und enge Verbindung zu den regulativen Gremien der gematik und KBV aufweisen und somit eine ausgewogene Gestaltung der Prozesse ermöglichen.

      3. Konkrete Überprüfung der eigenen IT-Infrastruktur

      Sobald für eine Berufsgruppe der Gesundheitsfachberufe das Anschlussdatum in greifbare Nähe rückt, ist es sinnvoll, sich konkret mit dem Zustand der vorhandenen IT-Infrastruktur der Leistungserbringer auseinandersetzen. Diese muss klare und einfache Grundanforderungen erfüllen, um einen Anschluss an die TI zu ermöglichen. So müssen z. B. ein Internetzugang sowie ein digitales Endgerät vorhanden sein. Je nach Tiefe der Integration in die TI ist der Einsatz einer Branchensoftware sinnvoll und in vielen Fällen sogar verbindlich nötig, um die entsprechenden Fachdienste zu nutzen. Ein derartige Überprüfung der eigenen Infrastruktur schließt die Vorbereitung der Gesundheitsfachberufe für den Anschluss an die TI ab und ermöglicht schließlich den Rollout der Lösungen vor Ort.

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      Digitale Versorgung: Die Bedeutung der „Sonstigen Leistungserbringer“

      Thomas Möller

      Referent Politik beim Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg)

      Im Gesundheitswesen tummelt sich eine Vielzahl von Akteuren, besonders was die Leistungserbringung angeht. In Debatten dominieren meist jedoch nur wenige Player. Das ist mit Blick auf das Ziel einer ganzheitlichen digitalen Gesundheitsversorgung fatal.

      So vielfältig das Gesundheitswesen auch ist: in den politischen und gesellschaftlichen Debatten zur Digitalisierung des Gesundheitswesens könnte der Eindruck entstehen, es bestehe nur aus Kliniken, Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Apotheken. Andere Einrichtungen und nicht-approbierte Berufsgruppen werden höchstens am Rande berücksichtigt. Eine solch einseitige Denkweise kann der Komplexität unseres Gesundheitssystems nicht gerecht werden.

      Dabei spielt das äußerst vielfältige Feld der „Sonstigen Leistungserbringer“ gemäß SGB V (z. B. Heil-und Hilfsmittelerbringer, Hebammen, Pflege, Rettungsdienste, Krankentransportdienste) sowohl in medizinisch-pflegerischer als auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht eine ganz zentrale Rolle. Folglich kann die Digitalisierung der Versorgung nicht ohne diese Berufsgruppen und Akteure gedacht und realisiert werden. Dafür müssen sie aber deutlich mehr Aufmerksamkeit bekommen als bisher: in der öffentlichen Wahrnehmung, der Gesetzgebung aber auch bei der Entwicklung technischer Vorgaben und Lösungen.

      Der Weg zur digitalen Versorgung

      Übergeordnetes Ziel dieser Bemühungen muss dabei stets die Verbesserung der Versorgungs- und Verwaltungsprozesse sein. Dies kann erreicht werden, indem diese etwa effizienter gestaltet werden, Bürokratie abgebaut oder die Versorgungsqualität sichergestellt oder sogar erhöht wird. Die Frage, wie eine nutzenstiftende Digitalisierung genau aussehen soll, kann aber nicht von einer Institution allein beantwortet werden. Stattdessen müssen alle beteiligten Organisationen und Gruppen gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen, die den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten bzw. der Kundschaft, Leistungserbringern, Kostenträgern und Software-Herstellern in möglichst großem Maße gerecht werden.

      Dass dies nicht immer einfach ist, haben zuletzt die kontroversen Diskussionen um eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Prozesse in der Hilfsmittelversorgung gezeigt. Die beteiligten Akteure vertraten solch gegensätzliche Positionen, dass am Ende erst ein Schiedsspruch zu einer (vorläufigen) Klärung führen konnte. In solchen Gesprächsformaten bleibt die Industrie häufig außen vor – und muss dann im Anschluss mitunter Beschlüsse und Vorgaben umsetzen, die wenig praxistauglich sind und nicht selten an der eigentlichen Versorgungsrealität vorbeigehen. Dabei haben viele Softwarehersteller und -anbieter durchaus Anwendungen im Portfolio, die konkrete Mehrwerte versprechen und sind darüber hinaus bereit, ihre Expertise bei der (Weiter-)Entwicklung sinnvoller Prozesse einzubringen. Voraussetzung dafür ist ein regelmäßiger und lösungsorientierter Austausch zwischen allen Beteiligten.

      Um eben diesen mit anzustoßen hat der bvitg im Oktober einen interdisziplinären Workshop zur Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung veranstaltet, an dem über 50 Praktikerinnen und Praktiker aus verschiedenen Bereichen teilnahmen: vom IT-Hersteller über Leistungserbringer und Kostenträger bis hin zu Patientenvertreterinnen und -vertretern. Die intensive Debatte zeigte, dass in diesem Bereich noch dringender Gesprächs- und Handlungsbedarf besteht. Ein entscheidender Punkt ist demnach vor allem das Fehlen einer schlüssigen Digitalisierungsstrategie für den Bereich der „Sonstigen Leistungserbringer“ im Allgemeinen und die Hilfsmittelversorgung im Besonderen. Weitere wichtige Themen sind darüber hinaus die Weiterentwicklung und digitale Unterstützung bestehender Prozesse sowie einheitliche Interoperabilitätsvorgaben, um so genannte Insellösungen zu vermeiden, die einer nutzenstiftenden Vernetzung im Wege stehen. Besonders beim Blick auf den letztgenannten Punkt wurde der Bedarf nach Koordinierung sowie einer strategischen Herangehensweise deutlich.

      Der Staat als Softwareentwickler

      Als maßgeblicher Akteur der Legislative