Richard Fuchs

Die Hirntod-Falle


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      DIE HIRNTOD-FALLE

      Richard Fuchs

      Tot oder lebendig?

      DIE HIRNTOD-FALLE

      Engelsdorfer Verlag

      Leipzig

      2017

      Bibliografische Information durch die Deutsche Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

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      ISBN 978-3-96145-501-0

      Copyright (2017) Engelsdorfer Verlag Leipzig

      2. ergänzte und überarbeitete Auflage des 2012 erschienen Buches »Organspende – Die verschwiegene Wahrheit«, emu-Verlag Lahnstein.

      Titelbild: Surgeons team working with Monitoring of patient in surgical © satyrenko

      Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der Verbreitung in elektronischen Medien und der Übersetzung vorbehalten.

      Alle Rechte beim Autor

       www.engelsdorfer-verlag.de

INHALT

      VORWORT

      Wer umfassende Informationen zu den umstrittenen Themen Hirntod und Organtransplantaition sucht, findet in dem vorliegende Buch Antworten, die von offizieller Seite der Öffentlichkeit gegenüber vorenthalten, verkürzt oder sogar irreführend offeriert werden. Dabei geht es um die Beantwortung lebenswichtiger Fragen wie:

      • Ist der Hirntod wirklich der Tod des Menschen?

      • Ist die Hirntod-Diagnose totsicher?

      • Wie viele Fehldiagnosen gab es in der Vergangenheit?

      • Darf eine Hirntod-Diagnose ohne informierte Zustimmung gestellt werden?

      • Ist die Hirntod-Diagnose schmerzhaft?

      • Leidet der Patient Schmerzen, wenn er zum Zweck einer Hirntoddiagnose schmerzmittelfrei sein muss?

      • Dürfen Daten ohne Zustimmung des Patienten zu dessen Lasten weitergegeben werden?

      • Werden damit die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz verletzt?

      • Wer zahlt, wenn ein als hirntot definierter Patient weiter intensivmedizinisch versorgt wird, obwohl er offiziell als tot gilt.

      • Was kostet es, wenn Angehörige in der Hoffnung, der komatöse Patient werde wieder aufwachen, auf die Fortsetzung der intensivmedizinischen Behandlung bestehen? Das Buch schildert einen solchen Fall der einer Widwe teuer zu stehen kam.

      Seriöse Informationen sind wichtig, bevor ein Organ-/Gewebespende-Ausweis unterschrieben und damit stillschweigend auch in eine Hirntod-Diagnostik eingewilligt wird. Im Falle eines unerwarteten »Hirntodes« ist es zu spät für eine informierte Zustimmung. Wenn aber seriös über alle Implikationen einer möglicherweise schmerzhaften Hirntod-Diagnostik und Organentnahme – Letztere mit oder ohne Narkose – aufgeklärt wird, steigt die Skepsis in der Öffentlichkeit. Ein ehemals prominenter Transplantationsmediziner, nach dessen Tod sogar eine Straße in Hannover genannt ist, gab dazu eine ehrliche Erklärung: »Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.«1

      Prof. Dr. jur. Wolfram Höfling, Universität Köln, stellt fest: »Ich glaube nicht, dass es den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht, bei einem so heiklen Thema wie der Organspende, bei dem es um die Verteilung von Lebenschancen geht, demokratisch legitimierte Institutionen fast völlig außen vor zu lassen. Wenn die Leute wüssten, wer welche Regeln wie macht, dann würden sie es sich vielleicht nochmal überlegen, ob sie ihre Organe zur Verfügung stellen.«2 Jetzt räche es sich, dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) 1997 im Zuge des Transplantationsgesetzes ohne große Diskussion zur offiziellen Koordinierungsstelle ernannt worden sei, sagt Höfling: »Das war der Geburtsfehler des ganzen Systems.«

      Das Transplantationsgesetz (TPG) von 1997, mit schweren Geburtsfehlern behaftet, installierte ein nicht leicht durchschaubares Transplantationssystem, das bis heute Kontrolldefizite aufweist, mit Akteuren einer privaten Stiftungen, einem nicht rechtsfähigen Verein, dem vom Gesetzgeber die Richtlinienkompetenz3 und die Deutungshoheit für die Todesdefinition übertragen wurde. Dieser Verein, die Bundesärztekammer (BÄK) – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern e. V., ist nicht mehr als ein Lobbyist, der die Interessen seiner Zwangsmitglieder, nicht zuletzt auch deren kommerzielle Interessen vertritt. Neben weiteren 607 Verbänden und Organisation, wird die BÄK beim Präsidenten des Deutschen Bundestages auf der »öffentlichen Liste über Registrierung von Verbänden und deren Vertreter« geführt (Stand 28.07.2017). Dort heißt es: »Die Eintragung in die Liste begründet keinen Anspruch auf Anhörung oder Ausstellung eines Hausausweises.«4 Dennoch gibt es Querverbindungen zwischen Lobbyisten und Regierungsmitgliedern. Das zeigt schon die Liste über Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten, die durch ihre Aufsichtsratstätigkeit oder als Anwälte für Mandanten aus der Industrie Nebeneinkünfte erwirtschaften. Die Kontakte zwischen Abgeordneten des Bundestages zu Vereinen, Organisationen, Gewerbe oder Industrie sind zwar auch von Bedeutung. Wenn aber auch das TPG zum Vorteil einer Spartenmedizin unter starkem Druck von Lobbyisten zustande kam, geht es dabei um Verletzung elementarer Menschenrechte.

      Auch nach in Krafttreten der Novelle des TPG bestehen die struktuellen Defizite weiter fort, wie auch die verfassungsrechtliche Verlustliste. Das Bundesverfassungsgericht schweigt zu den lebenswichtigen Fragen, die das TPG nicht beantwortet hat, obwohl verschiedene Verfassungsbeschwerden gegen das TPG Anlass dazu gegeben hätten.

      Der Staatsrechtler Prof. Dr. Heinrich Lang spricht im Zusammenhang mit dieser Konstruktion von »deregulierter Verantwortungslosigkeit«5, weil der Gesetzgeber ein System installiert habe, »in dem sich Verantwortlichkeiten verflüchtigen«. Die Betrugsfälle in Göttingen und weiteren elf Fällen, wie in Regensburg, München und Leipzig oder auch vor wenigen Jahren in Essen, lassen darauf schließen, dass die handelnden Personen nicht damit rechnen mussten, entdeckt zu werden. Das spricht für ein Kontrolldefizit, möglicherweise auch für eine Dunkelziffer von noch unentdeckten Fällen. Staatsanwaltschaften ermittelten gegen Ärzte wegen vermuteter Manipulationen der Labordaten.

      Ein Star der Leber- und Transplantationschirurgie, der wegen Bestechlichkeit in 30 Fällen sowie Nötigung, Betrug, Abrechnungsbestrug, Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, saß sogar im Gefängnis.

      Die für die Organisation der Organtransplantation in Deutschland zuständige Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) musste sich 2011 einem Wirtschaftsprüfungsverfahren stellen. Ihr wurde u. a. Vetternwirtschaft bei der Verwendung von Geldern vorgeworfen. Nun lassen repräsentative Umfragen erkennen, dass ein deutlicher Vertrauensverlust gegenüber Medizinern droht und die Bereitschaft für die Organspende gesunken ist, »Das ist ein Niedergang, bedingt durch Misstrauen«, sagte sogar der damalige DSO-Vorstand Günter Kirste.6 Anlässlich einer Strategiesitzung der DSO am 11. November 2011 in Frankfurt hatten Ärzte und die DSO-Spitze noch darum gestritten, wie offen mit Gesetzesverstößen und angeblichem Organhandel umgegangen werden soll. Der neue DSO-Vorstand seit 2013, Axel Rahmel sagte, ich habe nicht damit gerechnet, dass das Tief so lange anhält«7.

      Schließlich hat sich in Deutschland und auch international so viel ereignet, dass ein aktuelles Buch über diese Veränderungen notwendig wurde. Es beantwortet nicht zuletzt auch die Frage nach den kommerziellen Hintergründen dieser weitestgehend abgeschotteten Medizinsparte. Das aktuelle Buch soll ein Nachschlagewerk sein für Ärzte, Pflegepersonal, Sozialarbeiter, Theologen, Verantwortliche in Politik,