Dr. Lothar Semper

"Die Handwerker-Fibel", Band 2


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ERP-Gründerkredit – StartGeld

      > ERP-Gründerkredit – Universell

      > Unterstützung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (Ermessensleistungen)

      –Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-I-Empfänger

      –Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld-II-Empfänger

      > Weitere Förderprogramme wie

      –Investitionszulage

      –Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

      –ERP-Startfonds als Beteiligungskapital

      > Förderprogramme für technologieorientierte Unternehmen.

      Wer öffentliche Fördermittel nutzen möchte, darf mit seinem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

      Businessplan

      Basis für die Beantragung und Bewilligung öffentlicher Finanzierungshilfen, aber auch für die gesamte Beurteilung des Existenzgründungsvorhabens ist wiederum der Businessplan.

      3.2.2Spezielle Angebote für Handwerk und KMU

      a)Definition von kleinen und mittleren Unternehmen

      Für Angebote an kleine und mittlere Unternehmen gelten die folgenden Abgrenzungen:

      Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden definiert als Unternehmen, die

      Kriterien

      > weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und

      > einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen.

      Daneben gibt es noch die Abgrenzung zwischen Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen:

      > Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR,

      > kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR,

      > mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

      b)Anbieter der besonderen Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für Handwerk und KMU

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      Daneben gibt es in Einzelfällen auch Angebote auf kommunaler Ebene. Voraussetzungen für die Beantragung derartiger Hilfen sind in der Regel:

      Voraussetzungen

      > kaufmännische Qualifikation des Existenzgründers

      > Vollerwerb, bei Nebenerwerb muss mittelfristig der Vollerwerb angestrebt werden

      > Antragstellung vor Investitions-/Vorhabensbeginn, dazu zählen z. B.:

      –Bestellung/Lieferung von Investitionsgütern

      –Abschluss eines Beteiligungsvertrages

      –Abschluss eines Übernahmevertrages

      –Abschluss eines Grundstück-Kaufvertrages

      –Abschluss eines Pachtvertrages.

      Nicht förderschädlich sind z. B.:

      > Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintragung usw.

      > Abschluss eines Mietvertrages

      > Abschluss eines Gesellschaftsvertrages.

      Die zuständige Handwerkskammer muss in der Regel zum Existenzgründungsvorhaben gutachterlich Stellung nehmen. Es empfiehlt sich aus diesem Grund, auch im Hinblick auf eine umfassende Existenzgründungsberatung, rechtzeitig mit dem Betriebsberater der Handwerkskammer Kontakt aufzunehmen.

      c)Spezielle Finanzierungshilfen für den Handwerksbetrieb

      Zentraler Ansprechpartner für öffentliche Fördermittel ist die KfW. Wichtige Informationen über Fördermöglichkeiten finden sich unter www.kfw.de.

      Förderratgeber

      Ein interaktiver Förderberater zeigt auf, welche Programme im Einzelfall infrage kommen.

      Die Bundesländer haben zum Teil noch ergänzende Programme wie Mittelstandskreditprogramme.

      Es ist empfehlenswert, dass sich Interessenten für die genannten und alle anderen Finanzierungshilfen mit den Betriebsberatungsstellen der Handwerkskammern oder mit ihren Hausbanken in Verbindung setzen. Hier wird über Voraussetzungen und Antragswege sowie Konditionen beraten.

      Einzelne Programme

      Besondere bundeseinheitliche Fördermaßnahmen sind aktuell (Stand: September 2019):

      > ERP-Gründerkredit – StartGeld

      –Die Förderung wird als Darlehen gewährt.

      –Finanzierungsanteil: bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs.

      –Darlehenshöchstbetrag: maximal 100.000 EUR, davon Betriebsmittel maximal 30.000 EUR. Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.

      –Laufzeit: maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei.

      –Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.

      –Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.

      –Die Förderung wird als Darlehen gewährt.

      –Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel.

      –Darlehenshöchstbetrag: maximal 25 Mio. EUR je Vorhaben.

      –Laufzeit: maximal zwanzig Jahre, davon höchstens drei Jahre tilgungsfrei.

      –Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.

      > ERP-Kapital für Gründung

      –Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Nachrangdarlehens.

      –Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 500.000 EUR je Antragsteller.

      –Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt, und es wird eine Haftungsfreistellung aufgrund einer Bundesgarantie gewährt.

      –Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) bzw. 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.

      –Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, die Tilgung beginnt nach sieben Jahren.

      –Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.

      Die einzelnen Programme sind eventuell auch untereinander kombinierbar. Es darf allerdings zu keiner Überfinanzierung kommen.

      d)Aufgaben der Bürgschaftsbanken

      Da viele kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Handwerksbetriebe, gerade bei der Geschäftsgründung oder bei späteren Betriebserweiterungen keine banküblichen Sicherheiten leisten können, wurden in Zusammenarbeit mit dem Staat und den Banken Selbsthilfeeinrichtungen in Form der Bürgschaftsbanken geschaffen.

      Die Bürgschaftsbanken bestehen in allen Bundesländern (in Hamburg „Bürgschaftsgemeinschaft“).

      Zusammengeschlossen haben sich die Institute der einzelnen Bundesländer im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.

      Ausfallbürgschaften