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Gute Nachricht Bibel - Leseausgabe


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folgt diesem bis zum Mittelmeer. 6Die Westgrenze bildet das Mittelmeer.

      7Die Nordgrenze verläuft vom Mittelmeer zum Berg Hor 8und von dort über Lebo-Hamat nach Zedad 9und weiter über Sifron bis nach Hazar-Enan.

      10Die Ostgrenze verläuft von Hazar-Enan über Schefam 11und den Ort Ribla östlich von Ajin bis zu den Abhängen am Ostufer des Sees Gennesaret12und dann weiter den Jordan entlang bis zum Toten Meer.

      Das Land innerhalb dieser Grenzen soll euch gehören.«

      13Weiter sagte Mose zu den Israeliten: »Dies also ist das Land, das durch das Los unter euch verteilt werden soll. Der HERR hat befohlen, es den neuneinhalb Stämmen als Besitz zu übergeben. 14-15Die Stämme Ruben und Gad und der halbe Stamm Manasse haben ihren Landbesitz schon auf der Ostseite des Jordans, gegenüber von Jericho, erhalten.«

      Befehl zur Verteilung des Landes

      16Der HERR sagte zu Mose: 17»Der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns, sollen das Land unter das Volk verteilen. 18-28Von jedem Stamm bestimme ich einen der führenden Männer, damit sie ihnen dabei helfen. Es sind die folgenden:

      aus dem Stamm Juda:

      Kaleb, der Sohn von Jefunne;

      aus dem Stamm Simeon:

      Schemuël, der Sohn von Ammihud;

      aus dem Stamm Benjamin:

      Elidad, der Sohn von Kislon;

      aus dem Stamm Dan:

      Bukki, der Sohn von Jogli;

      aus dem Stamm Manasse:

      Hanniël, der Sohn von Efod;

      aus dem Stamm Efraïm:

      Kemuël, der Sohn von Schiftan;

      aus dem Stamm Sebulon:

      Elizafan, der Sohn von Parnach;

      aus dem Stamm Issachar:

      Paltiël, der Sohn von Asan;

      aus dem Stamm Ascher:

      Ahihud, der Sohn von Schelomi;

      aus dem Stamm Naftali:

      Pedahel, der Sohn von Ammihud.«

      29Diesen Männern gab der HERR den Auftrag, das Land Kanaan unter die Israeliten aufzuteilen.

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      Städte für die Leviten

      Num 35

      Im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte der HERR zu Mose:

      2-3»Die Leute von Israel sollen von ihrem Landbesitz den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können, und dazu Weideland für ihr Vieh. 4-5Das Weideland soll sich von der Stadtmauer aus in jeder Richtung 500 Meter weit erstrecken, sodass ein Quadrat von 1000 Meter Seitenlänge entsteht mit der Stadt in der Mitte.6-7Insgesamt sollt ihr den Leviten 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland geben. Sechs davon sind als Asylstädte bestimmt, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat.

      8Die Anzahl der Levitenstädte in jedem Stamm richtet sich nach der Größe seines Gebietes.«

      Asylstädte für Totschläger und Verfahren bei Mord

      9-10Der HERR gab Mose noch weitere Anweisungen für die Israeliten:

      »Wenn ihr den Jordan überquert und ins Land Kanaan kommt, 11sollt ihr Asylstädte auswählen, in die jeder fliehen kann, der unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat. 12Kein Verwandter der getöteten Person darf dort an ihm die Blutrache vollziehen. Er darf nur getötet werden, wenn er in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung schuldig gesprochen worden ist.

      13Bestimmt sechs solche Städte, 14drei östlich des Jordans und drei im Land Kanaan. 15Jeder Israelit und jeder Fremde, der bei euch lebt, auch der Fremdarbeiter, soll dorthin fliehen können, wenn er unabsichtlich einen Menschen getötet hat.

      16-18Wenn aber jemand einen anderen mit einem Stein oder einem eisernen oder hölzernen Gegenstand erschlagen hat, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19Der Nächstverwandte der ermordeten Person hat die Pflicht, ihn zu töten, wo immer er ihn findet.

      20-21Auch wer einen anderen durch einen Stoß oder Schlag mit der Faust oder durch einen Wurf mit irgendeinem Gegenstand umgebracht hat, gilt als Mörder, sofern er es aus Hass und Feindschaft oder heimtückisch getan hat. Er ist genauso dem Tod verfallen.

      22-23Wenn dagegen jemand einen Menschen, der nicht sein Feind ist und dem er gar keinen Schaden zufügen wollte, durch einen Stoß oder Wurf mit einem Stein oder irgendeinem Gegenstand fahrlässig getötet hat, 24-25dann soll die Gemeinde, aus der er stammt, in öffentlicher Gerichtsverhandlung seine Unschuld feststellen und sein Leben vor der Blutrache schützen. Danach wird er in die Asylstadt zurückgebracht, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben bis zum Tod des amtierenden Obersten Priesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt worden ist.

      26Wenn aber der Totschläger den Zufluchtsort verlässt, 27kann der Nächstverwandte des Getöteten ihn erschlagen, ohne dass er damit Schuld auf sich lädt. 28Erst nach dem Tod des Obersten Priesters kann der Totschläger ohne Gefahr nach Hause zurückkehren.

      29Diese Anordnungen gelten für alle eure Nachkommen an jedem Ort des Landes, in dem ihr wohnt.

      30Niemand darf wegen eines Mordes zum Tod verurteilt werden, wenn nicht mindestens zwei Zeugen für die Tat vorhanden sind. Auf eine einzige Zeugenaussage hin darf kein Todesurteil gefällt werden.

      31Einen Mörder, der schuldig gesprochen ist, dürft ihr nicht gegen ein Lösegeld freilassen; er muss hingerichtet werden. 32Ihr dürft auch keinen Mörder gegen ein Lösegeld in eine der Asylstädte aufnehmen, sodass er nach dem Tod des Obersten Priesters wieder unbestraft nach Hause zurückkehren kann.

      33Entweiht nicht das Land, in dem ihr lebt! Es wird entweiht durch das Blut eines Ermordeten und kann nur wieder rein werden durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. 34Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden; denn ich, der HERR, wohne mitten unter euch.«

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      Ergänzende Bestimmungen zum Erbrecht der Töchter

      Num 36

      Die Sippenältesten der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs und Enkels des Josefssohnes Manasse, gingen zu Mose und den Stammesoberhäuptern des Volkes 2und sagten zu Mose: »Der HERR hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Landanteil unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zuzusprechen. 3Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm heiraten, wird ihr Land unserem Stammesbesitz entzogen und dem anderen Stamm zugeschlagen. 4Und wenn dann das Erlassjahr kommt, wird ihr Landbesitz endgültig dem Stamm zufallen, in den sie eingeheiratet haben.«

      5Auf Befehl des HERRN gab Mose den Israeliten die Anweisung: »Die Männer vom Stamm Manasse haben Recht. 6Darum hat der HERR bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie wollen, aber nur innerhalb ihres eigenen Stammes. 7Kein Grundbesitz darf von einem Stamm zu anderen übergehen, sondern der Anteil jedes Stammes muss geschlossen erhalten bleiben. 8-9Deshalb darf eine Tochter, die erbberechtigt ist, nur einen Mann aus ihrem eigenen Stamm heiraten.«

      10-11Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, handelten nach dieser Anweisung und heirateten ihre Vettern. 12So verblieb