Num 28
Der HERR sagte zu Mose: 2»Die Leute von Israel sollen darauf achten, dass sie die Opfer, die meine Speise sind und mir Freude machen, jeweils zur vorgeschriebenen Zeit auf meinem Altar verbrennen.« 3Im Einzelnen sollte Mose den Israeliten folgende Anweisungen weitergeben:
Ihr sollt für den HERRN täglich als Brandopfer zwei fehlerfreie einjährige Schafe verbrennen. 4-7Das eine wird am Morgen dargebracht, das andere in der Abenddämmerung. Als Speiseopfer gehören dazu jeweils 1/10 Efa (1,2 Kilo) Weizenmehl, das mit 1/4 Hin (knapp 1 Liter) feinstem Olivenöl vermengt wird. Dies ist das regelmäßige tägliche Brandopfer, wie es zum ersten Mal am Berg Sinai dargebracht wurde, um den HERRN gnädig zu stimmen. Als Trankopfer kommt dazu jeweils 1/4 Hin (knapp 1 Liter) Wein, der für den HERRN im Heiligtum ausgegossen wird. 8Am Abend wird dasselbe Opfer dargebracht wie am Morgen – ein Brandopfer, das den HERRN gnädig stimmt.
9-10Am Sabbat werden zusätzlich zwei fehlerfreie einjährige Schafe als Brandopfer dargebracht, dazu als Speiseopfer 2/10 Efa (2,4 Kilo) Mehl, das mit Öl vermengt ist, und das dazugehörige Trankopfer.
11Am 1. Tag des Monats werden dem HERRN als Brandopfer zwei Stiere, ein Schafbock und sieben fehlerfreie einjährige Schafe dargebracht, 12dazu Speiseopfer aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und zwar für jeden Stier 3/10 Efa (3,6 Kilo) Mehl, für den Schafbock 2/10 Efa (2,4 Kilo) 13und für jedes Schaf 1/10 Efa (1,2 Kilo). Dies sind Opfer, die den HERRN gnädig stimmen. 14Als Trankopfer gehören zu jedem Stier 1/2 Hin (knapp 2 Liter) Wein, zu dem Schafbock 1/3 Hin (gut 1 Liter) und zu jedem Schaf 1/4 Hin (knapp 1 Liter).
An jedem Monatsanfang sollt ihr diese Opfer darbringen. 15Zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer soll an diesem Tag ein Ziegenbock als Sühneopfer dargebracht werden.
Opfer am Passafest und am Pfingstfest
16Das Passafest wird zu Ehren des HERRN am 14. Tag des 1. Monats gefeiert. 17Am 15. Tag desselben Monats beginnt das Fest der Ungesäuerten Brote, während dessen ihr sieben Tage lang nur solches Brot essen dürft, das ohne Sauerteig zubereitet ist.
18Der erste Tag ist für euch ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. 19Bringt dem HERRN als Brandopfer zwei Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere, 20-21und dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie am Monatsanfang. 22Außerdem sollt ihr einen Ziegenbock als Sühneopfer darbringen, damit eure Verfehlungen gegenüber dem HERRN in Ordnung gebracht werden.
23-24Dies alles muss zusätzlich zum täglichen Morgenbrandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dargebracht werden, und zwar an jedem Tag der Festwoche. Diese Opfer sind dem HERRN als seine Speise darzubringen und stimmen ihn gnädig.
25Der siebte Tag ist für euch wieder ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft.
26Das Pfingstfest, an dem ihr dem HERRN das erste Getreide der neuen Ernte als Speiseopfer darbringt, ist für euch ebenfalls ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. 27-29Bringt dem HERRN, um ihn gnädig zu stimmen, als Brandopfer zwei Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe und gebt dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang, 30-31außerdem die zugehörigen Trankopfer und als Sühneopfer einen Ziegenbock. Dies alles wird zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer und den zugehörigen Speiseopfern dargebracht. Es müssen unbedingt fehlerfreie Tiere sein.
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Opfer an Neujahr und am Versöhnungstag
Num 29
Auch der 1. Tag des 7. Monats ist für euch ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. An diesem Tag wird der Beginn des neuen Jahres mit Trompetenblasen gefeiert. 2Opfert dem HERRN, um ihn gnädig zu stimmen, als Brandopfer einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere, 3-4dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang, 5-6außerdem die zugehörigen Trankopfer und als Sühneopfer einen Ziegenbock. Alle diese Opfer werden zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer und dem Brandopfer für den Monatsanfang und den zugehörigen Speiseopfern dargebracht, um den HERRN gnädig zu stimmen.
7Der 10. Tag des 7. Monats ist für euch wieder ein heiliger Tag. Ihr müsst fasten und euch Bußübungen auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. 8-10Opfert dem HERRN als Brandopfer einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang, 11außerdem die zugehörigen Trankopfer und einen Ziegenbock als Sühneopfer, und zwar zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer mit dem zugehörigen Speiseopfer und zu dem Bock, der an diesem Tag als Sühne für die Schuld des ganzen Volkes dargebracht wird.
Opfer am Laubhüttenfest
12Der 15. Tag des 7. Monats ist für euch ebenfalls ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. Von diesem Tag an feiert ihr sieben Tage lang ein Fest zu Ehren des HERRN. 13Opfert dem HERRN am ersten Tag als Brandopfer, das ihn gnädig stimmt, dreizehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere, 14-15dazu als Speiseopfer zu jedem Tier dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang, 16außerdem als Sühneopfer einen Ziegenbock, und zwar alles zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.
17Am zweiten Tag des Festes opfert ihr zwölf Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere, 18-19und dazu die Speise- und Trankopfer, das Sühneopfer und das tägliche Brandopfer wie am ersten Tag. 20-34An den folgenden Tagen bringt ihr dem HERRN dieselben Opfer, nur von den Stieren jeden Tag einen weniger, also am dritten Tag elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Opfert sie zusammen mit den übrigen Opfern wie am ersten Tag.
35Am achten Tag kommt ihr zur großen Festversammlung zusammen; alle Arbeit muss an diesem Tag ruhen. 36Opfert dem HERRN als Brandopfer, das ihn gnädig stimmt, einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere, 37-38dazu die übrigen Opfer wie an den anderen Tagen.
39Diese Opfer sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, und zwar abgesehen von den Brand-, Speise-, Trank- und Mahlopfern, die ihr außerdem als Gelübdeopfer und freiwillige Opfer darbringen wollt.
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Wann Gelübde von Frauen ungültig sind
Num 30
1-2Mose sagte dies alles dem Volk, wie der HERR es ihm aufgetragen hatte. Weiter gab er den Stammesoberhäuptern im Auftrag des HERRN die folgenden Anweisungen:
3Wenn ein Mann gelobt, dem HERRN etwas zu geben, oder schwört, auf bestimmte Dinge zu verzichten, muss er sein Wort halten und alles tun, was er versprochen hat.
4Wenn eine unverheiratete Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, ein derartiges Gelübde ablegt, 5ist es gültig, sofern ihr Vater, wenn er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es damit außer Kraft gesetzt. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.
7Wenn eine Frau vor ihrer Heirat ein Gelübde abgelegt oder unbedacht dem HERRN etwas versprochen hat, 8dann bleibt das Gelübde auch nach ihrer Heirat gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt. 9Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt. 10Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss alles halten,