Hartmut Spring

"Nicht ohne den Mut zum Wagnis ..."


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die mir mit ihrer Gesprächsbereitschaft und durch Einblick in ihre privaten Unterlagen halfen, diese Lücken, wenn auch nur begrenzt, zu schließen.

      1R. Kunze, Brief mit blauem Siegel, Leipzig 1974, 57.

      2Der Führerbegriff entstammt der Sprache der bündischen Jugend. Er war in Abgrenzung von der nationalsozialistischen Sprache später in der DDR verpönt. Trotzdem wurde er von der FDJ vereinnahmt, während er in der BRD noch bis in die 60er Jahre hinein üblich war. Einzig in der Diözese Dresden wurde der Begriff des Jugendführers beibehalten. Persönliche Mitteilung von H. Donat vom 23. 04. 2009.

      3J. Garstecki, Sieben Jahre Aufbruch – Jugendseelsorgeamt Magdeburg 1961 - 1968, Paderborn 1999, 85.

      4Vgl. hierzu E. Gatz/L. Ulrich, Grundsätzliches zur Minderheitensituation der katholischen Christenheit, Freiburg, Br. 1994, 19-36.

      5S. G. Lange/U. Pruß, An der Nahtstelle der Systeme. Dokumente und Texte aus dem Bistum Berlin 1945 - 1990. Erster Halbband 1945 – 1961, Leipzig 1996.

      6S. M. Schulze, Bund oder Schar - Verband oder Pfarrjugend, Paderborn 2001, 18f.

      7Bischöfliche Anweisungen für die kirchliche Jugendseelsorge in der Deutschen Demokratischen Republik. G. Lange et al, Katholische Kirche – Sozialistischer Staat DDR. Dokumente und öffentliche Äußerungen, Leipzig 1993, 419-421.

      8S. hierzu H. Hobelsberger, Art. Jugendseelsorge, Lexikon für Theologie und Kirche 5, Freiburg, Br. 2006, 1068f.

      9S. hierzu H. Halbfas, Handbuch der Jugendseelsorge und Jugendführung, Düsseldorf 1960. Bei R. Bleistein/G. Casel, Lexikon der kirchlichen Jugendarbeit, München 1985, ist dieser Begriff nicht mehr aufgeführt.

      10S. hierzu G. Biemer, Der Dienst der Kirche an der Jugend. Grundlegung und Praxisorientierung. Handbuch kirchlicher Jugendarbeit Bd. 1, Freiburg, Br. 1985.

      11S. hierzu M. Lechner, Pastoraltheologie der Jugend. Geschichte, theologische und kairologische Bestimmung der Jugendpastoral einer evangelisierenden Kirche, München 1996.

      12S. zum Begriff der Jugendpastoral, H. Hobelsberger, Art. Jugendpastoral, Lexikon für Theologie und Kirche 5, Freiburg, Br. 2006, 1066f.

      13Für Magdeburg u. a. B.Börger/K. Kröselberg, Die Kraft wuchs im Verborgenen. Katholische Jugend zwischen Elbe und Oder 1945 – 1990, Düsseldorf 1993 oder H. Spring, „Herolde sind Boten eines großen Herrn.“, Paderborn 1999.

      14C. Herold, Als katholischer Seelsorger in der DDR, Magdeburg 1998; A. Funke, Die Petersberg-Wallfahrt am 17. Juni 1973. Katholische Jugendarbeit im Visier von SED und MfS, Magdeburg 2002.

      15R. Kochinka, „Der Ring“ - Eine Möglichkeit zur Bildung eines Gemeindekerns, Leipzig 1999; M. Müller, Jugendmusikarbeit im Bistum Dresden-Meißen, Dresden 1999; A. Schneider, „Wer die Jugend hat, hat die Zukunft“. Jugendarbeit auf dem Gebiet des heutigen Bistums Görlitz von 1949 – 1989, Münster 2003.

      16U. a. Th. Raabe, SED-Staat und katholische Kirche. Politische Beziehungen 1949 – 1961, Paderborn 1995; B. Schäfer, Staat und katholische Kirche in der DDR, Köln 1998; A. Hoffmann, „Mit Gott einfach fertig“: Untersuchungen zu Theorie und Praxis des Atheismus im Marxismus - Leninismus der Deutschen Demokratischen Republik, Leipzig 2000; W. Tischner, Katholische Kirche in der SBZ/DDR 1945 – 1951. Die Formierung einer Subgesellschaft im entstehenden sozialistischen Staat, Paderborn 2001; R. Grütz, Katholizismus in der DDR-Gesellschaft 1960 – 1990, Paderborn 2004; Ch. Kösters/W. Tischner, Katholische Kirche in SBZ/DDR, Paderborn 2005 oder M. Ehm, Die kleine Herde – die katholische Kirche in der SBZ und im sozialistischen Staat DDR, Berlin 2007.

      17Für Magdeburg stellvertretend C. Brodkorb, Bruder und Gefährte in der Bedrängnis – Hugo Aufderbeck als Seelsorgeamtsleiter in Magdeburg. Zur pastoralen Grundlegung einer „Kirche in der SBZ/DDR“, Paderborn 2002 und Th. Thorak, Wilhelm Weskamm. Diasporaseelsoger in der SBZ/DDR, Würzburg 2009.

      18Zur Geschichte der RKW s. W. Ipolt, Katechese in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Erfurt 1991, 88 – 105.

      19S. dazu K. Hartelt, Die Entwicklung der Jurisdiktionsverhältnisse der katholischen Kirche in der DDR von 1945 bis zur Gegenwart, Leipzig 1992 sowie J. Pilvousek, „Innenansichten". Von der „Flüchtlingskirche" zur „katholischen Kirche in der DDR", Baden-Baden 1995 und ders., Gesamtdeutsche Wirklichkeit - Pastorale Notwendigkeit. Zur Vorgeschichte der Ostdeutschen Bischofskonferenz, Leipzig 1996.

      20Persönliche Mitteilung von D. Lorek vom 15. 01. 1998.

      I DER AUFBAU DER JUGENDSEELSORGE IN DER SBZ NACH DEM KRIEG (1945 – 1949)

      Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Aufteilung des Deutschen Reiches in vier Besatzungszonen ergaben sich vollkommen neue Strukturen im Nachkriegsdeutschland. Nicht nur die politische Landschaft veränderte sich, die Besetzung des Deutschen Reiches durch die Alliierten hatte auch bedeutende Folgen für den innerkirchlichen Bereich. Dies betraf insbesondere Mitteldeutschland, wo sich neue kirchliche Strukturen für die Ordinariatsbezirke ergaben. Aus den territorialen Umstrukturierungen, der politischen Trennung vom Heimatbistum, bzw. dem Verlust von Teilen des Bistums resultierten ganz neue kirchenrechtliche Konstellationen und veränderte Verwaltungsstrukturen.21 Es entstanden neue Kommissariatsbezirke, bzw. schon bestehende erhielten eine weitgehende Eigenständigkeit, in deren Fortführung sie sich langsam von den Mutterbistümern lösen mussten. Deren Oberhirten fanden sich im Laufe der ersten Nachkriegsjahre zur Ostdeutschen, später Berliner Ordinarienkonferenz zusammen. Seit dieser Zeit sah sich auch der Bereich Paderborn-Ost gezwungen, sich vom Erzbistum Paderborn zu lösen und sich zum Kommissariat Magdeburg zu verselbständigen.

      Die Nachkriegszeit in der SBZ, bezogen auf die Jugendseelsorge, umfasst für die vorliegende Arbeit den Zeitraum vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis in die Anfangsphase der neu gegründeten DDR, genauer bis zu jenem Zeitpunkt, an dem der erste hauptamtliche Jugendseelsorger für das Kommissariat Magdeburg ernannt worden ist. Die Veränderungen in diesem Zeitraum stellte die Seelsorge als Ganzes wie auch in ihren Teilbereichen vor eine außergewöhnliche Bewährungsprobe. Diese Zeitspanne war gekennzeichnet durch das Sammeln entwurzelter Jugendlicher, deren Beheimatung in den Gemeinden oder besser in den Jugendgruppen, sowie das Herausbilden einer neuen Identität katholischer Jugendlicher in der Spannung zwischen der zahlenmäßig weit überlegenen Jugend unter den Vertriebenen aus den Ostgebieten und der teilweise zahlenmäßig verschwindenden, aber verwurzelten einheimischen Jugend.

      Die richtungsweisenden Entscheidungen für die Jugendseelsorge in der SBZ wurden bereits in der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg grundgelegt. Mit den „Richtlinien über die katholische Jugendseelsorge“ der Fuldaer Bischofskonferenz von 1936 wurde das grundsätzliche Primat der Pfarrjugendseelsorge durch die deutschen Bischöfe festgeschrieben.22 In diesen Richtlinien wurde die Jugendseelsorge dem Bereich der ordentlichen Pfarrseelsorge zugewiesen.23 Unter den Schutz bischöflicher Autoritäten gestellt, eröffnete sich dadurch die Möglichkeit, Jugendseelsorge zumindest in den Räumen der Kirche weiterhin durchführen zu können. Damit hatten die katholischen Jugendlichen einen Bereich, in dem sie sich als Gruppe „organisieren“ konnten, und deren Führern war es möglich, weiterhin in der staatlich nicht erfassten „Jugendarbeit“ tätig zu bleiben. Wie richtig diese Neuorientierung kirchlicher Jugendseelsorge damals war, wurde spätestens durch das im Dezember 1936 erlassene „Gesetz über die Hitlerjugend“ bestätigt. Mit diesem Gesetz wurde den katholischen Jugendverbänden endgültig die Existenzgrundlage entzogen. Mit dem Schrittweisen Verbot der katholischen Verbände richtete sich die katholische Jugendseelsorge als pfarrliche ein und konnte so die Zeit des Nationalsozialismus überdauern. Zugleich eröffneten sich ihr trotz dieser Einschränkung neue Erfahrungsmöglichkeiten.