Martin Gebhardt

Katholiken in den Thüringer Kleinstaaten


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Aufgebots. Viele versprachen sich einen wachsenden Einfluss, wenn sie dem Kaiser in Erfurt als treue Bündnispartner huldigten. Vgl. Kaiser, Erfurt, Napoleon und Preußen 1802 bis 1816, S. 207. Der Erfurter Fürstenkongress zeichnet sich demnach durch seine Symbolkraft aus. Vgl. dazu weiterführend: G. Mai, Das Erfurter Kaisertreffen 1808. Höfisches Zeremoniell – symbolische Ordnung – inszenierte Macht, in: ZThG 64 (2010), S. 269-300. Die Verhandlungen selbst werden in ihrer Tragweite unterschiedlich bewertet. Mai verweist auf diesen Umstand, wonach bei Franz Schnabel, Heinrich von Srbik und Thomas Nipperday der Kongress keine Erwähnung fand, im Gegensatz zu Heinrich von Treitschke, der große politische Folgen für Preußen durch eine Verschärfung der Tilsiter Friedensbeschlüsse sah. Vgl. ebd. S. 269. Zu Tilsiter Friedensbeschlüssen im Speziellen vgl. ebd. S. 279-285.

      135 Vgl. E. Zeeden, Europa im Umbruch. Von 1776 bis zum Wiener Kongreß (Studienbuch Geschichte Darstellung und Quellen 7), Stuttgart 1982, S. 76f.

      136 Zwischen den Mächten wurde eine „Heilige Allianz“ proklamiert, die eine undefinierbare Form eines allgemeinen Christentums schuf, das den Gegensatz zum Gedankengut der Revolution unterstrich. Vgl. Besier, Kirche, Politik und Gesellschaft, S. 3 und G. Maron, Das 19. Jahrhundert. Gesellschaft – Staat – Kirche, in: H. Baier (Hg.), Kirche in Staat und Gesellschaft im 19. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche 17), Neustadt an der Aisch 1992, S. 21-47, hier S. 30.

      137 Vgl. zur angestrebten Rolle Sachsen-Weimar-Eisenachs weiterführend: H. Philippi, Die Wettiner in Sachsen und Thüringen (Aus dem Deutschen Adelsarchiv 9), Limburg 1989, S. 59f.

      138 Brief des Weimarer Ministers Ernst Christian August von Gersdorff vom Wiener Kongress an den Herzog Carl August, 26. März 1815, hier zit. nach: John, Quellen zur Geschichte Thüringens, S. 147.

      139 Am 23. Mai 1815 wurden die grundlegenden Vereinbarungen zwischen Preußen und Österreich getroffen, woraufhin die „Deutsche Bundesakte“ erarbeitet, am 8. Juni 1815 paraphiert und am 10. Juni 1815 besiegelt wurde; vgl. J. Müller, Der Deutsche Bund 1815-1866 (Enzyklopädie Deutscher Geschichte 78), München 2006, S. 4.

      140 Vgl. T. Nipperdey, Deutsche Geschichte, 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat, München 1983, S. 595.

      141 Den Revolutionären ging es um grundlegende politisch-gesellschaftliche Änderungen mit Forderungen wie: Aufhebung des Parteiverbotes, d.h. gleichzeitig Freigabe der politischen Öffentlichkeit, Pressefreiheit, Demokratisierung der Justiz, Bauernbefreiung und die Schaffung eines deutschen Nationalparlamentes, Punkte, die für die bestehende staatliche Ordnung geradezu revolutionär waren. Vgl. Nipperdey, Deutsche Geschichte, S. 595.

      142 Schon 1817 forderten Studenten auf dem Wartburgfest eine demokratischere Verfassung und die Vereinigung der deutschen Staaten. Auf dem Hambacher Fest von 1832 wurde gleiches propagiert. Vgl. weiterführend: K. Luys, Die Anfänge der deutschen Nationalbewegung von 1815 bis 1819, Münster 1992, S. 218-222. Am 18. Oktober 1818 fand ein zweiter Burschenschaftstag in Jena statt. In einem politischen Programm, den „Grundsätzen und Beschlüssen des 18. Oktober“, wurden Forderungen klar ausformuliert, am deutlichsten die, die nach der Einheit Deutschlands verlangte und einen eigenen Willen des Volkes propagierte: „1. Ein Deutschland ist und ein Deutschland soll sein und bleiben. Je mehr die Deutschen durch verschiedene Staaten getrennt sind, desto heiliger ist die Pflicht für jeden frommen und edlen deutschen Mann und Jüngling, dahin zu streben, daß die Einheit nicht verloren gehe und das Vaterland nicht verschwinde. […] 16. Der Wille des Fürsten ist nicht das Gesetz des Volkes sondern das Gesetz des Volkes soll der Wille des Fürsten sein.“ Hier zit. nach: John, Quellen zur Geschichte Thüringens, S. 155f. Trotz des Einheitsstrebens blieb auch eine gewisse Anhänglichkeit an die föderative Ordnung Deutschlands bestehen. So forderte die Frankfurter Nationalverfassung eine Bundesstaatenlösung, vgl. H.-W. Hahn, Region und Integration: Landesbewußtsein, Nationalität und europäische Einigung in der hessischen und thüringischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, in: Hessische Landeszentrale für politische Bildung (Hg.), Region und Integration. Hessen und Thüringen im 19. und 20. Jahrhundert (Kleine Schriftenreihe zur hessischen Landeskunde 1) Wiesbaden o.J., S. 5-23, S. 10.

      143 Sachsen-Weimar-Eisenach nahm mit dem sachsen-weimarischen Grundgesetz 1816 eine Vorreiterrolle diesbezüglich ein. Vgl. dazu John, Quellen zur Thüringer Geschichte, S. 148-150 und H. Hürten, Restauration und Revolution im 19. Jahrhundert (Studienbuch Geschichte Darstellung und Quellen 8) Stuttgart 1981, S. 13. Auch Schwarzburg-Rudolstadt schuf ebenfalls bereist 1816 eine Verfassung, die jedoch erst 1821 in Kraft trat. Vgl. D. Blaha, Verdienste um Verfassung und Verwaltung, in: H. Hoffmeister/V. Wahl (Hg.), Die Wettiner in Thüringen. Geschichte und Kultur in Deutschlands Mitte, Arnstadt-Weimar 1999, S. 367-373, bes. S. 370; Heß, Geschichte der Behördenorganisation, S. 55 und Hahn, Region und Integration, S. 7 und Raßloff, Geschichte Thüringens, S. 64: Auch in Sachsen-Hildburghausen (1818), Sachsen-Coburg-Saalfeld (1821) und Sachsen-Meiningen (1824) wurden Verfassungen eingesetzt.

      144 Die Neukonzeptionierung einer gesamtstaatlichen Ordnung brachte starke Zerwürfnisse hervor. Eine Minderheit wollte die Errichtung eines republikanischen Staates. Die Mehrheit plädierte für eine konstitutive Monarchie, debattierte allerdings lange über die Frage, ob der Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn zum vereinten Deutschland hinzugehören sollte. Die sich in der Frankfurter Paulskirche durchsetzende Konzeption einer konstitutiven Monarchie für Deutschland, mit Ausschluss Österreichs, unter Führung eines Erbkaisertums scheiterte. Die Widerstände unter den Monarchen waren sehr groß. Als Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861), König von Preußen, die ihm angebotene Kaiserkrone ablehnte, da er keine Krone aus der Hand des Volkes annehmen und an seiner alten Herrschaftslegitimation festhalten wollte, war die Nationalversammlung der Paulskirche in ihrem Anliegen zunächst gescheitert. Vgl. Nipperdey, Deutsche Geschichte, S. 616.

      145 Thüringen war schon vor 1848 zu einer Kernregion der nationalen und liberalen Bewegung geworden. Allerdings fehlt eine aggressive Gegenbewegung zu den kleinstaatlichen Dynastien. Vgl. dazu: H.-W. Hahn, Die „Selbstregierung“ des „freien Bürgers“: Thüringen und die Revolution von 1848/49, in: Thüringer Landtag (Hg.), Parlamente und Parlamentarier Thüringens in der Revolution von 1848/49 (Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 11), Weimar 1998, S. 1123, hier S. 23. Darüber hinaus verstand man sich zunehmend aus einer regionalen Definition heraus, die den einzelnen Kleinstaat überformte und den Blick auf die Region Mitteldeutschland/Thüringen lenkte. Ein „überstaatlich“ geprägtes Vereinswesen trug dazu entscheidend bei. Vgl. Hahn, Region und Integration, S. 10f.; Vgl. weiterführend: F. Burkhardt, Revolution von 1848/1849 und thüringische Identität, in: Comparativ 13 (2003), S. 116-150. Verwiesen sei auch auf den Bereich der Kircheneinigungsbestrebungen in den Jahren 1848/1849, vgl. dazu weiterführend: E. Koch, Kircheneinigungsbestrebungen in den Jahren 1848/1849 in Thüringen und ihre Nachwirkungen bis zur Landesgründung 1920, in: H.-W. Hahn/W. Greiling (Hg.), Die Revolution von 1848/1849 in Thüringen. Aktionsräume, Handlungsebenen, Wirkungen. Jena-Rudolstadt 1998, S. 303-321.

      146 In Reuß ä. L. gab es Auseinandersetzungen, die unter militärischer Beteiligung beendet wurden.

      147 Vgl. dazu weiterführend: H.-W. Hahn/W. Greiling/K. Ries (Hg.), Bürgertum in Thüringen, Lebenswelt und Lebenswege im frühen 19. Jahrhundert, Rudolstadt-Jena 2001; und im Speziellen zum Großherzogtum Sachsen: J. Grass, Sachsen-Weimar-Eisenach Verwaltungsreform nach der Revolution von 1848/49 als liberales Lehrstück im reaktionären Umfeld, in: ZVThG 54 (2000), S. 205-231, bes. S. 209f.

      148 Vgl. Hahn, Die „Selbstregierung“ des „freien Bürgers“, S. 26.

      149 Vgl. P. Wentzcke, Thüringische Einigungsbestrebungen im Jahre 1848. Ein Beitrag zur Geschichte der Deutschen Einheitsbewegung, in: ZVThGA, 7. Beiheft (1917), S. 15 und F. Boblenz, Die Revolution von 1848/49, H. Hoffmeister/V. Wahl (Hg.), Die Wettiner in Thüringen. Geschichte und Kultur in Deutschlands Mitte, Arnstadt-Weimar 1999, S. 383-389,