Bruno Meier

Von Morgarten bis Marignano


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für den Warenverkehr nutzbar geworden war. Auch die Kirche von Simplon ist 1235 dem heiligen Gotthard geweiht worden, dem Schutzpatron für Passkirchen. Die religiöse Versorgung der Passrouten deutet darauf hin, dass diese stark an Bedeutung zugenommen hatten. Hinweise zum Umfang des Warenverkehrs kennen wir erst aus der Zeit um 1300 von der savoyischen Zollstelle in Saint-Maurice und der habsburgischen in Luzern. Das Warenaufkommen am Gotthard scheint etwa doppelt so hoch wie am Simplon gewesen zu sein, war allerdings Schwankungen unterworfen. So haben zum Beispiel die nach dem Tod König Rudolfs von Habsburg im Sommer 1291 ausgebrochenen Konflikte den Verkehr am Gotthard deutlich beeinträchtigt und für eine starke Zunahme am Simplon und am Grossen St. Bernhard gesorgt.9 Die wachsende Bedeutung der Alpenpässe ist ohne die Rolle der Städte nicht zu verstehen. Dabei ist nicht nur die weit entwickelte Wirtschaftskraft der lombardischen Städte, besonders Mailands, zu betonen. Auch nördlich der Alpen entwickelte sich die Städtelandschaft seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert rasant. Es ist wohl kein Zufall, wenn König Friedrich II. Bern und Zürich nach dem Aussterben der Zähringer 1218 zu Reichsstädten aufwertete. Die Impulse von Bevölkerungszunahme und wirtschaftlichem Wachstum im 12. und 13. Jahrhundert brachten im Raum zwischen Bodensee und Genfersee eine dichte Städtelandschaft hervor. Zu den alten, in spätrömischer Tradition stehenden Orten wie Genf, Lausanne, Sitten, Solothurn, Basel, Zürich, Konstanz und Chur, oft auch Bischofssitze, kamen Dutzende mehr oder weniger erfolgreiche Neugründungen hinzu. Grössere und kleinere Adelsgeschlechter versuchten damit, ihren Machtbereich zu konsolidieren und wirtschaftlich aufzuwerten. Die Zähringer Gründungen Freiburg und Bern sind frühe Beispiele dafür. Dabei ging es um regional ausgerichtete Wirtschaftszentren, wie die Kyburger Städte Winterthur oder Frauenfeld im Thurgau oder die Habsburger Städte Brugg oder Bremgarten im Aargau. Die Gründung von Liestal, Olten und Zofingen im späten 13. Jahrhundert durch die Grafen von Froburg ist hingegen nur vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Strasse über den Hauenstein als Zugangsweg von Basel nach Luzern und zum Gotthard zu verstehen.

      Nicht zu unterschätzen ist auch der verstärkte kulturelle Austausch dank dem besseren Zugang über Simplon und Gotthard nach dem Süden. Die adlige Gefolgschaft lernte auf den Italienzügen der staufischen Könige und in deren Auseinandersetzungen mit den lombardischen Städten die weit urbaner geprägte und wirtschaftlich weiter entwickelte Kultur Italiens kennen und wird diese auch zum Vorbild genommen haben. Baute der Adel noch in der Zeit um 1200 in grosser Zahl Burgen, konzentrierte er sich Ende des 13. Jahrhunderts weit stärker auf seine Städte, förderte sie und baute dort feste Wohnsitze. Im militärischen Gefolge des Adels zogen auch der Ritteradel und die ländlichen Führungsgruppen mit nach Italien. Die Schwyzer Landleute, die im Jahr 1240 vor Faenza von Kaiser Friedrich II. ein Reichsprivileg erhielten, werden nicht als ungeordneter Haufen nach Süden gezogen sein, sondern unter der Führung eines Adligen, vielleicht eines Grafen von Rapperswil oder gar zusammen mit Rudolf IV. von Habsburg. Und sie erwarteten eine Entschädigung. Von der Königsgefolgschaft zum Reichsprivileg und zum Solddienst war es ein kurzer Weg.

      Die Bewohner des zentralen Alpenraums lebten zu Beginn des 13. Jahrhunderts nicht mehr in einem peripheren Raum, sondern standen in wachsendem Austausch mit dem mittelländischen Vorland und dem nunmehr besser zugänglichen Süden.

      … und die alte Freiheit?

      Die frühere Forschung hat versucht – von einem Freiheitsbegriff des 19. Jahrhunderts geprägt –, in der Innerschweiz möglichst viele, sogenannt freie Leute dingfest zu machen. Schon für Wilhelm Oechsli 1891 und dann vor allem für Karl Meyer 1927 war die Existenz von freien Leuten, die keinem Grundherrn, sondern nur dem Landesherrn beziehungsweise direkt dem König verantwortlich gewesen seien, eine Voraussetzung für die Bildung von kommunalen Organisationen, die sich direkt König und Reich verpflichtet gefühlt hätten.10 Sie argumentierten dabei unter anderem mit der Rodungsfreiheit. Adel und Klöster hätten als Entgelt für Rodung und Landesausbau diesen Gruppen individuelle Freiheit verliehen. Auch für Tschudi waren diese «frijen landtlüt» von zentraler Bedeutung. Sie seien in der Nachfolge der römischen Kolonisatoren schon immer da gewesen. Der Adel habe sie dann bedrängt und zu unterwerfen versucht.

      Diese Argumentation wird durch die vorhandenen Quellen nicht gestützt. Es ist tatsächlich so, dass auch noch das berühmte Habsburger Urbar, das grosse Besitzverzeichnis aus dem frühen 14. Jahrhundert, sogenannt freie Vogtleute erwähnt. Diese gab es, mehr oder weniger zahlreich, auch im Mittelland. Sie standen aber, wenn sie nicht im Dienstadel aufsteigen konnten, im 13. und 14. Jahrhundert oft auf der Verliererseite. Ohne Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe eines Klosters oder eines Adligen waren sie von der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt. Es gibt denn auch zahlreiche Beispiele dieser freien Vogtleute, die sich freiwillig in die Abhängigkeit eines Herrn begeben haben, um letztlich dort Karriere zu machen.

      Was für das Mittelland gilt, wird auch für die Alpentäler nicht falsch gewesen sein. Wie oben beschrieben waren die späteren Waldstätte geprägt von grossen Gruppen von den Klöstern zugehörigen Gotteshausleuten. In Unterwalden und Uri wohl mehr, in Schwyz wahrscheinlich weniger. Aber: Die Zugehörigkeit zu diesen klösterlichen Genossenschaften war wahrscheinlich schon im 13. Jahrhundert schwach oder ist im Lauf der Zeit schwächer geworden. Für die Leute des Fraumünsters in Uri ist dies offensichtlich. Für die politische Entwicklung zu den kommunalen Organisationsformen, die sich in der Zeit um 1300 ausbildeten, ist die Frage ob frei oder nicht frei aber nicht von Bedeutung. Die kommunalen Strukturen wurden an Ort von den Führungsgruppen aufgebaut, die selbst in unterschiedlichsten Abhängigkeiten zueinander und gegen aussen standen. Ländliche Potentaten, klösterliche Ammänner und Adlige bildeten diese Gruppe, die eine eigenständige Politik gegen aussen zu entwickeln begannen. Darunter wird es auch einige Altfreie gegeben haben …

      Keiser Fridrich belegert die statt Faventz in Italia, begert von den waltstetten Uri, Switz und Underwalden hilff, dera si bewilgtend, doch mit andingung [der Bedingung], das er inen brief und sigel geb, das si frije völcker sigind und uss frijem willen sin und des richs beherrschung angenommen hettend und vom rich niemer verendert söltind werden.

      […] Der keiser versampt [versammelt] ein hör [Heer], die abfelligen stett gehorsam ze machen und des papsts ungestüme ze tämmen, schickt ouch harumb sine erbre botten zuo den drijen waltstetten Uri, Switz und Underwalden umb hilff, liess inen anzeigen, wie unbillich und on alle redliche ursach der papst inne understuonde underzetrucken, und wie er in Italia ein hör versampt, in willen die stat Faventz ze belegern, und so si im jetz ir hilff erzeigtind, weit ers in guotem alzit gegen inen erkennen. Die waltstett gabend antwurt, si sigind von irn vordem har frije völcker und allein dem rich in tütschen landen verpflicht gewesen, aber übel geschirmpt worden, und so verr er inen brief und sigel geben, das si frij sigind und das si uss frijem unbezwungnem willenb sich under sin und des römischen richs beherrschung undergeben und si ze jeden ziten schützen und schirmen, ouch vom rich niemermer verendern welle, so wellind si imm und is dem rich gehorsame leisten und inne für irn herren erkennen, ouch alsdann die begerte hilff umb gebürende besoldung in Italiani tuon. (Aegidius Tschudi, Chronicon Helveticum, nach Stettler 2, 1974, 120f.)

      Königsdienst und Reichsfreiheit – die Waldstätte im 13. Jahrhundert

      2

      Kaiser Friedrich belagert im Jahr 1240 die Stadt Faenza in der Nähe von Ravenna und begehrt von den Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwalden Hilfe, welche diese bewilligen, jedoch mit der Bedingung, dass er ihnen mit Brief und Siegel bestätigt, dass sie «frije völcker sigind und uss frijem willen sin und des richs beherrschung angenommen hettend». So beschreibt Aegidius Tschudi die Erlangung des Reichsprivilegs der Schwyzer – nur der Schwyzer. Es gilt, neben dem Reichsprivileg von Uri aus dem Jahr 1231, das nicht im Original erhalten ist, gleichsam als der Ritterschlag für die späteren Behauptungen der Waldstätte, sie seien von alters her frei gewesen. Dies umso mehr, als die Originalurkunde bis heute im Staatsarchiv Schwyz beziehungsweise im Bundesbriefmuseum sorgsam gehütet wird. Die Bedeutung dieser Urkunde ist nicht zu unterschätzen, auch weil sie schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts zur Konstruktion einer gemeinsamen Vergangenheit der drei Waldstätte diente. Gegenüber König Ludwig dem Bayern haben es Schwyz, Uri und Unterwalden geschafft, sich 1316 und in der Folge eine