und Interessen von Kindern und Eltern in die Prozesse der Klärung und Entscheidungsfindung einfliessen und bestmöglich berücksichtigt werden. Sie informieren Eltern und Kinder über ihre Rechte und darüber, wie sie ihre Rechte geltend machen können. Sie erkennen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundlage für vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen an und gehen mit personenbezogenen Informationen über Kinder und Eltern sorgfältig und respektvoll um.
Praxisprinzip 3
Wir arbeiten mit Fachpersonen verschiedener Professionen im Interesse des Kindeswohls partnerschaftlich zusammen
Multiprofessionelle Zusammenarbeit ist für die Gestaltung von Abklärungsprozessen im Kindesschutz wichtig, aber nicht selbstverständlich. Abklärende Fachpersonen bemühen sich deshalb darum, mit Fachpersonen verschiedener Professionen im Interesse des Kindeswohls partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind aufmerksam dafür, welche anderen Partner mit dem Kind und seiner Familie zusammenarbeiten. Sie klären, ob und inwieweit Austausch und Zusammenarbeit mit weiteren Partnern das Wissen erweitern, Einschätzungen bereichern und die Zielerreichung begünstigen können. Sie sorgen dafür, dass für Austausch und Zusammenarbeit mit weiteren Partnern eine Legitimation besteht: durch die Zustimmung der Eltern (bei Abklärungen im Auftrag eines Fachdienstes) oder durch entsprechende Legitimation in einem konkreten Abklärungsauftrag (bei Abklärungen im Behördenauftrag). Sie sind in Bezug auf Austausch und Kooperationen gegenüber Eltern und Kind transparent. Sie treffen mit Partnern klare Vereinbarungen und sind in diesen Vereinbarungen verbindlich. Sie informieren die fachlichen Partner über den Ausgang des Abklärungsprozesses. Im Austausch sorgen sie dafür, dass ihre Kooperationspartner darüber informiert sind, was Aufgabe und Funktion ihrer Tätigkeit ist. Sie legen Absichten, Aufträge und Zuständigkeiten offen. Falls es zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich und zweckmässig ist, laden sie zu Fallbesprechungen ein und tauschen sich mit Partnern über Hypothesen und Lösungsideen aus. Sie tragen auf diese Weise dazu bei, diejenigen Leistungen und/ oder zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen zu finden, bei denen begründet davon ausgegangen werden kann, dass sie notwendig und am besten dazu geeignet sind, das Kindeswohl zu fördern und zu sichern. Sie bitten Kooperationspartner um Rückmeldungen, falls diese mit Ablauf und Ausgang eines Abklärungsprozesses unzufrieden sind.
Praxisprinzip 4
Wir sorgen dafür, dass wir unsere Abklärungsaufgaben kompetent und selbstbewusst wahrnehmen können
Abklärende Fachpersonen sind darum bemüht, stets über ausreichend Erfahrung und Expertise im Kindesschutz zu verfügen. Sie nehmen ihre Abklärungsaufgaben selbstbewusst war, verzweifeln nicht an ihrer anspruchsvollen Aufgabe und sorgen sich um ihr Wohl: Sie sorgen für sich selbst und ihre emotionale Balance, um in der anspruchsvollen Aufgabe die erforderliche Präsenz und Aufmerksamkeit zu haben. Sie studieren regelmässig Fachmedien und nehmen an Fort- und Weiterbildungen teil, die sie dabei unterstützen, ihr Wissen über kindesschutzspezifische Themen zu aktualisieren, zu erweitern und zu vertiefen (z. B. Kinderrechte, Grundbedürfnisse von Kindern; Ursachen, Formen und Folgen von Gefährdungen des Kindeswohls; Umgang mit Klient/innen im Pflichtkontext; Umgang mit psychisch kranken und drogenabhängigen Eltern, mit Phänomenen häuslicher Gewalt, sexueller Ausbeutung und hoch strittiger Elternschaft). Sie reflektieren ihre Arbeitsweisen im Rahmen regelmässiger Intervisionen und Supervisionen. Sie sind daran interessiert, aus Fehlern und Erfolgen zu lernen. Sie lassen Zweifel zu, kennen ihre Grenzen und holen sich Unterstützung, wenn sie unsicher sind. Wenn sie von Eltern beleidigt oder bedroht werden und ihre Kompetenzen nicht ausreichen, um Abklärungen im Interesse des Kindeswohls fortzuführen oder sie das Gefühl haben, selbst in akuter Gefahr zu sein, brechen sie nach Rücksprache mit ihren Leitungen die Abklärung ab und versuchen nach Möglichkeit, besser geeignete Fachpersonen ausfindig zu machen. Sie arbeiten in Organisationen, in denen Rahmenbedingungen vorherrschend sind, die Abklärungen im Interesse des Kindeswohls ermöglichen.
Praxisprinzip 5
Wir streben danach, die Ressourcen, Potenziale und Widerstände von Eltern und Kindern produktiv zu nutzen
Abklärende Fachpersonen nutzen die Ressourcen, Potenziale und Widerstände von Eltern und Kindern. Sie versuchen, deren Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern und zu erweitern. Sie wollen durch ihr Handeln dazu beizutragen, dem Wohl von Kindern und deren Eltern gleichermassen zu dienen, wissen aber, dass bei allem, was sie tun, die Sicherheit und Grundversorgung von Kindern oberste Priorität hat. Sie nehmen die Gefühle von Kindern und Eltern ernst, auch deren Widerstände, und versuchen, mit ihnen gemeinsam zu erkunden, welchen Sinn und welche Funktion diese haben. Sie widmen sich den Loyalitätskonflikten, Schuldgefühlen, Sorgen, Ängsten und Hoffnungen von Eltern und Kindern. Sie streben an, gemeinsam mit ihnen herauszufinden, in welcher Lebenslage sie sich befinden und welche Optionen bestehen, damit es ihnen in Zukunft wieder besser gehen kann. Sie unterstützen Kinder und ihre Eltern dabei, bislang übersehene oder ungenutzte Ressourcen zu erschliessen, die ihnen dabei helfen, ihre Potenziale zu nutzen. Sie ermutigen Eltern dazu, sich und ihr Leben im Interesse des Kindeswohls zu verändern, und bieten ihnen dazu Unterstützung an. Sie versuchen, ihnen Hoffnung zu geben und ihnen dabei zu helfen, sich und ihr Leben im Interesse des Kindeswohls zu verändern. Sie trauen ihnen prinzipiell zu, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Sie zeigen ihnen auf, welche Rechte und Grundbedürfnisse ihre Kinder haben, über welche Kompetenzen und Fähigkeiten sie verfügen und auf welche Leistungen sie zurückgreifen können, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Sie verdeutlichen ihnen, welche Eingriffe in Elternrechte der Staat im Fall einer Kindeswohlgefährdung vornehmen kann, sofern sie nötige Veränderungen im Interesse des Kindeswohls nicht von sich aus vornehmen können oder wollen.
1 Die empirische Evidenz zu transgenerationaler Weitergabe von Kindesmisshandlung wird aktuell zumindest für einige Formen der Kindesmisshandlung wieder vermehrt kritisch hinterfragt (Widom/Czaja/ DuMont 2015).
2 Auch wenn es erforderlich ist, Sofortmassnahmen zum Schutz des Kindes oder der/des Jugendlichen einzuleiten, bedeutet dies nicht, dass abklärende Fachpersonen auf den Dialog verzichten. Es ist zweckmässig, wenn sie mit den Eltern und Kindern im Kontakt bleiben, um mit ihnen infrage kommende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und/oder zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen zu erörtern (siehe Schlüsselprozess Sofortmassnahmen).
3
Kindeswohlabklärung als dialogisch-systemischer Prozess
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