Die Eröffnungsrede des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson am 21. November 1945167
Die Befestigung der Nazi-Macht.
1. Der Kampf gegen die Arbeiterklasse.
2. Der Kampf gegen die Kirchen.
3. Verbrechen gegen die Juden:
Schreckensherrschaft und Kriegsvorbereitung.
Die Verbrechen gegen den Frieden.
Die politischen, polizeilichen und militärischen Organisationen.
Die Verantwortlichkeit dieses Gerichts.
„Wir aber wollen, daß dieses Deutschland schuldig gesprochen werde.“
François de Menthon und Charles Dubost
Ein Plädoyer im Namen der „unterdrückten und geknechteten Völker“
Der Angriffskrieg als Verbrechen
Zwangsarbeit und Ausplünderung
Gewaltverbrechen an Zivilisten und Kriegsgefangenen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Die individuelle Schuld der Angeklagten
Das Konzept der Staatskriminalität
Fazit: Völkerrechtliche Pionierarbeit
Die Eröffnungsrede des französischen Hauptanklägers François de Menthon am 17. Januar 1946309
„Die wahrhaft räuberischen Pläne der hitlerischen Angreifer gegen die Sowjetunion.“
Außen- und innenpolitische Rahmenbedingungen: Die Sowjetunion, 1945–1946
Die sowjetische Prozesskonzeption
Stalins williger Jurist: Sowjetischer Hauptankläger Roman Rudenko
Rudenkos Eröffnungsrede als kollektives Produkt
Schwerpunkte der sowjetischen Anklage
„Der Angriffskrieg“, der „Grad der Betroffenheit“ und die „Angst vor der Geschichte“
Kriegsverbrechen gegen sowjetische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter
„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und Holocaust
Die Slawen als Opfer der Verbrechen gegen das Völkerstrafrecht
Deutungsmuster des Nationalsozialismus und des NS-Staates
Die Eröffnungsrede des sowjetischen Hauptanklägers Roman Rudenko am 8. Februar 1946494
„Recht ist ein lebendiges, wachsendes Wesen.“