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Die Rede von Jesus Christus als Glaubensaussage


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hier gebrauchte partizipiale Wendung ἐρχόμενον ἐν σαρκί ist wohl im Sinne von 1 Joh 4,2 zu verstehen: Christus ist ἐν σαρκί gekommen (Perfekt).

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      Dazu W. LÖHR, Doketismus I. Christentum, RGG4 2 (1999), 925–927. Zur Theologiegeschichte s. R. STAATS, Das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel. Historische und theologische Grundlagen, Darmstadt 1996.

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      Vgl. KOCH, Geschichte (s.Anm. 15), 459.

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      H. KASTEN (Hg.), C. Plini Caecili Secundi Epistularum Libri Decem. Gaius Plinius Caecilius Secundus. Briefe. Lateinisch-deutsch, München 31976. KOCH, Geschichte (s.Anm. 15), 470–479, spricht von der »Kriminalisierung des Christentums« unter Trajan.

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      Das Verbot der hetaeriae richtete sich nicht gezielt gegen die christlichen Gemeinschaftsmähler, sondern die Behörden fürchteten, bei solchen Zusammenkünften könnten Verschwörungen vorbereitet werden. Vgl. J.H. WASZINK, Genossenschaft. B. Römisch, IV. Verhältnis des römischen Staates zu den Genossenschaften und Vereinen, RAC X (1978), 109–113; P. HERZ, Collegium, DNP 2 (1997), 67–69.

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      Paulus bezeichnet in Röm 16,1 die Phöbe als διάκονος τῆς ἐκκλησίας τῆς ἐν Κεγχρεαῖς – »Diakon der Gemeinde in Kenchräa«, was in der Vulgata so übersetzt ist: quae est in ministerio ecclesiae quae est Cenchris – »welche im Dienst der Gemeinde in Kenchräa steht«.

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      Vgl. D. LÜHRMANN, Superstitio – die Beurteilung des frühen Christentums durch die Römer, in: DERS., Theologische Exegese (s.Anm. 31), 278–293.

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      Text nach G. KRÜGER, Ausgewählte Märtyrerakten, SQS NF 3, 4. Auflage mit einem Nachtrag v. G. Ruhbach, Tübingen 1965, 15–18.

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      Zum Aspekt der für Christen anzunehmenden (Schul-)Bildung vgl. U. SCHNELLE, Das frühe Christentum und die Bildung, NTS 61 (2015), 113–143.

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      So zitiert Paulus in 1 Kor 7,1 aus einem Brief der Korinther (Περὶ δὲ ὧν ἐγράψατε), in dem es offenbar hieß: »Es ist gut für einen Menschen (Mann), eine Frau nicht zu berühren« (καλὸν ἀνθρώπῳ γυναικὸς μὴ ἅπτεσθαι); dieser Einstellung widerspricht Paulus in V. 2–5 (er schreibt durchweg ἀνήρ – »Mann«, nicht ἄνθρωπος – »Mensch«), deutet aber in V. 6f. an, dass dazu auch andere Meinungen möglich sind.

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      Paulus schreibt, dass Christus zum Diener der Beschnittenen wurde, »um die Verheißungen, die an die Väter ergangen sind, zu bekräftigen« und dass die Heiden »um der Barmherzigkeit willen Gott preisen« sollen, wofür er biblische Belege zitiert. Das Wirken Christi kommt also Juden und Nichtjuden gleichermaßen zugute, auch wenn zwischen beiden Gruppen unterschieden wird.

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      Vgl. dazu E. LOHSE, Der Brief an die Römer, KEK 4, Göttingen 2003, 386–390.

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      Ob Paulus die Verhältnisse in Rom kennt und also konkret dort bestehende Probleme beschreibt oder ob er hypothetisch argumentiert, muss offen bleiben; Paulus war jedenfalls noch nicht in Rom gewesen, und es wird auch nicht deutlich, dass er von dort direkte Informationen erhalten hatte, auf die er sich in seinem Brief bezieht.

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      Vom »Schwachen« (ἀσθενῶν) ist ausdrücklich die Rede, nicht aber umgekehrt vom »Starken im Glauben«.

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      Auffallend ist die Verwendung des Verbs προσλαμβάνεσθαι in 14,1.3 und in 15,7.

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      In 5,1 schreibt Paulus ausdrücklich, dass er darüber informiert worden war, d.h. er behandelt nicht einen hypothetischen Fall.

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      M. Wolter nimmt an, dass Paulus die in dem konkreten Fall in Korinth gegebene Situation nicht zutreffend einschätzt; vgl. dazu M. WOLTER, Der Brief des sogenannten Unzuchtsünders, in: DERS., Theologie und Ethos im frühen Christentum. Studien zu Jesus, Paulus und Lukas, WUNT 236, Tübingen 2009, 181–196. Paulus muss aber zumindest davon überzeugt gewesen sein, dass sein Vorwurf zutrifft, die von ihm als πορνεία gewertete Beziehung komme »nicht einmal bei den Heiden« vor (ἥτις οὐδὲ ἐν τοῖς ἔθνεσιν).

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      Ungeachtet aller Detailfragen steht im Galaterbrief das Problem zur Diskussion, ob die galatischen Christusgläubigen als Menschen aus den »Völkern« die Tora, einschließlich der Beschneidung der Männer, als Lebensmaßstab zu akzeptieren haben. Vgl. etwa die Aussagen in Gal 2,21; 4,8–11; 5,1.13.

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      Vgl. A. LINDEMANN, Christusglaube und »Werke des Gesetzes« bei Paulus. Exegetische Perspektiven, in: T. Nicklas/A. Merkt/J. Verheyden (Hg.), Ancient Perspectives on Paul, NTOA/StUNT 102, Göttingen 2013, 234–262.

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      Vgl. R. FELDMEIER, Die Christen als Fremde. Die Metapher der Fremde in der antiken Welt, im Urchristentum und im 1. Petrusbrief, WUNT 64, Tübingen 1992; DERS., Gottes Volk an den Rändern der Gesellschaft. Frühchristliche Kirchenkonzeptionen, in: F.W. Graf/K. Wiegandt (Hg.), Die Anfänge des Christentums, Frankfurt a.M. 2009, 201–230, vor allem 216–219.

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      Nach 1 Petr 1,1 richtet sich der Brief »an die Auserwählten, die Fremdlinge in der Diaspora«, wobei sehr konkret die (römischen) geographischen Gebiete Pontus, Galatien, Kappadokien, die Asia und Bithynien genannt werden. Vgl. dazu den Forschungsbericht von P. MÜLLER, 1. Petrusbrief (Teil 2), ThR 80 (2015), 425–465, 452–460.

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      Der Text nimmt natürlich nicht an, einer der Adressaten werde dem βασιλεύς real begegnen.

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      Die