Sanktionierende ist. Daher hat sich vor allem P.HOFFMANN für eine lukanisch-redaktionelle Ableitung ausgesprochen: DERS., Der Menschensohn in Lukas 12.8, NTS 44 (1998), 357–379. Jedoch ist die mt. Bearbeitung des Logions sprachlich deutlich zu greifen und die Einfügung in den mt. Kontext begünstigte nicht die Übernahme des Menschensohnbegriffs (vgl. A.VÖGTLE, a.a.O., 17f), so dass mit J.SCHRÖTER, Erinnerung (s.u. 8.1), 362–365, und C.M. TUCKETT, Q 12,8 Once Again – „Son of Man“ or „I“?, in: J.M. Asgeirsson/K. de Troyer/M.W. Meyer (Hg.), From Quest to Q (s.u. 8.1), 171–188, am Menschensohn in Q 12,8 festzuhalten ist.
285 So z.B. R.BULTMANN, Theologie, 30.
286 Vgl. CHR.RINIKER, Die Gerichtsverkündigung Jesu (s.o. 3.8) 348; J.SCHRÖTER, Jesus (s.o. 3), 253.
287 Vgl. G.THEISSEN/A.MERZ, Der historische Jesus (s.o. 3), 479. Anders z.B. P.STUHLMACHER, Theologie I, 120f, der eine Urform von Mk 9,31 und Mk 10,45 als authentisches Wort Jesu über den leidenden Menschensohn ansieht.
288 Vgl. auch J.D.G. DUNN, Jesus Remembered (s.o. 3), 759–761.
289 Vgl. E.-J.WASCHKE, Der Gesalbte, BZAW 306, Berlin 2001.
290 Vgl. hier G.OEGEMA, Der Gesalbte und sein Volk, Göttingen 1994; ST. SCHREIBER, Gesalbter und König (s.o. 3.4.1), 145–534; W.HORBURY, Jewish Messianism and the Cult of Christ, London 1998; zu den komplexen Gesalbten-Vorstellungen in Qumran vgl. J.ZIMMERMANN, Messianische Texte aus Qumran (s.o. 3.5.2), 23ff.
291 Eine Auflistung aller aufrührerischen Gestalten findet sich bei J.D. CROSSAN, Der historische Jesus (s.o. 3), 585f.
292 Vgl. M.HENGEL, Jesus der Messias Israels, 50.
293 Vgl. J.FREY, Der historische Jesus und der Christus der Evangelien, 304ff; J.SCHRÖTER, Jesus (s.o. 3), 262ff.
294 Gegen R.BULTMANN, Theologie, 28: „Daran, daß das Leben und Wirken Jesu, gemessen am traditionellen Messiasgedanken, kein messianisches war, läßt im übrigen die synoptische Tradition keinen Zweifel“.
295 Zum chronologischen Rahmen des Auftretens Jesu vgl. G.THEISSEN/A: MERZ, Der historische Jesus (s.o. 3), 147–155.
296 Eine bis heute bedenkenswerte Antwort auf die Frage, warum Jesus nach Jerusalem hinaufzog, gibt A. SCHWEITZER, Das Messianitäts- und Leidensgeheimnis (s.o. 3.4.5), 315f: „Ehe das Reich Gottes kommen konnte, musste die Drangsal eintreffen. Sie blieb aber aus. Man musste sie also herbeiführen, um so das Gottesreich herbeizunötigen. Buße und Knechtung der widergöttlichen Macht taten es nicht allein, sondern es musste noch ein Stärkerer zu den Gewalttätigen hinzutreten: der zukünftige Messias, der an sich die Enddrangsal heraufführte in der Form, wie sie sich schon an dem Elias erfüllt hatte. So geht das Geheimnis des Reiches Gottes in das Geheimnis des Leidensgedankens über … Nun führte aber Gott die Drangsal nicht herauf. Und doch musste die Sühne geleistet werden. Da ging es Jesus auf, dass er als zukünftiger Menschensohn die Sühne an sich vollziehen müsse.“
297 Diese Konflikte können keineswegs auf die Zeit der Evangelien und ihrer Gemeinden beschränkt werden; vgl. CHR. KEITH, Jesus against the Scribal Elite, Grand Rapids 2014, 7–9.
298 Vgl. hier R. RIESNER, Jesus als Lehrer, WUNT 2.7, Tübingen 31988; M. EBNER, Jesus – Ein Weisheitslehrer?, HBS 15, Würzburg 1998.
299 Der Pharisäer Josephus (vgl. Vita 12) beschreibt die Aufgabe/Funktion der Tora so: „Unser Gesetzgeber … wollte das in Worte gefasste Gesetz auch praktisch ausgeführt wissen, indem er, sobald die Erziehung und häusliche Lebensweise eines jeden begann, nichts, auch nicht das geringste der Wahl und Willkür derer überließ, für die seine Gesetze bestimmt waren. Ja, selbst bezüglich der Speisen, welche man essen dürfe und welche nicht; der Personen, die an dieser Lebensweise teilnehmen sollten; der Mühen, Anstrengungen in den einzelnen Berufen, und wiederum bezüglich der Erholung von den Mühen stellte er in seinem Gesetz eine Regel und Richtschnur auf, damit wir unter ihm wie unter einem Vater und Gebieter leben und weder absichtlich noch aus Unwissenheit sündigen möchten“ (Ap 2,173f).
300 Aufschlussreich ist Sir 38f, wo es über die Weisheit eines Schriftgelehrten heißt: „wer wenig Arbeit hat, der wird sich Weisheit erwerben“. Dann werden zahlreiche Berufe aufgezählt (38,27: Zimmermann!; vgl. Mk 6,3), die zwar für die Gemeinschaft sehr wichtig sind, aber aufgrund ihrer Belastung kein wirkliches Tora-Studium zulassen. Über die diese Berufe ausübenden Menschen heißt es dann abschließend: „Doch zum Rat des Volkes werden sie nicht gebeten, und in der Gemeinde ragen sie nicht heraus; auf den Richterstuhl setzen sie sich nicht, und die Rechtsordnung haben sie nicht im Sinn. Auch nicht zeigen sie Bildung und Urteil, und in Sprüchen kennen sie sich nicht aus.“
301 Schreiber/Schriftgelehrte waren seit der Perserzeit als Überlieferungsträger, Tora-Lehrer und Richter die Wahrer der jüdischen Identität; vgl. dazu A.J. SALDARINI, Pharisees, Scribes and Sadducees in Palestinian Society, Grand Rapids 22001; R. A. HORSLEY, Revolt of the Scribes, Minneapolis 2010.
302 Vgl. dazu M.SABBE, The Cleaning of the Temple and the Temple Logion, in: ders., Studia Neotestamentica, Leuven 1991, 331–354; TH.SÖDING, Die Tempelaktion Jesu, TThZ 101 (1992), 36–64; E.STEGEMANN, Zur Tempelreinigung im Johannesevangelium, in: Die Hebräische Bibel und ihre zweifache Nachgeschichte (FS R. Rendtorff), hg. v. E.Blum u.a., Neukirchen 1990, 503–516; J.SAUER, Rückkehr und Vollendung des Heils (s.o. 3.1.2), 426–459; K.PAESLER, Das Tempelwort Jesu, FRLANT 184, Göttingen 1999, 233–249; J. ÅDNA, Jesu Stellung zum Tempel, WUNT 2.119, Tübingen 2000, 300–333; W.REINBOLD, Der Prozess Jesu (s.o. 3.10), 130–137.
303 Vgl. zur Begründung K.PAESLER, Das Tempelwort Jesu, 76–92 (Mk 14,58 ist eine nachösterliche Variante von Mk 13,2*).
304 Vgl. K.PAESLER, Das Tempelwort Jesu, 244: „zeichenhafte Verunmöglichung und Aufhebung des Jerusalemer Kultbetriebes“.
305 Vgl. J.SAUER, Rückkehr und Vollendung des Heils (s.o. 3.1.2), 455–459.
306 Vgl. E.P. SANDERS, Sohn Gottes (s.o. 3), 380: „Ich nehme also an, daß Jesu symbolische Aktion, die Tische der Geldwechsler im Tempel umzustürzen, Hand in Hand mit einem Ausspruch über die bevorstehende Zerstörung des Tempels ging und in dieser Kombination von den Behörden als prophetische Drohung aufgefaßt wurde“; anders J.BECKER, Jesus von Nazaret (s.o. 3), 407ff, der die Tempelreinigung für unhistorisch hält.
307 Vgl. H.RITT, „Wer war schuld am Tod Jesu?“, BZ 31 (1987), 165–175.
308 Jos, Bell 6,300–305: „Furchtbarer aber als diese Dinge war folgendes: Vier Jahre vor dem Krieg, als die Stadt noch im höchsten Maße Frieden und Wohlstand genoss, kam nämlich ein gewisser Jesus, Sohn des Ananias, ein ungebildeter Mann vom Lande zu dem Fest, bei dem es Sitte ist, dass alle Gott eine Hütte bauen, in das Heiligtum und begann unvermittelt zu rufen: ‚Eine Stimme vom Aufgang, eine Stimme vom Niedergang, eine Stimme von den vier Winden, eine Stimme über Jerusalem und den Tempel, eine Stimme über Bräutigam und Braut, eine Stimme über das ganze Volk!‘ So ging er in allen Gassen umher und schrie Tag und Nacht. Einige angesehene Bürger, die sich über das Unglücksgeschrei ärgerten, nahmen ihn fest und misshandelten ihn mit vielen Schlägen. Er aber gab keinen Laut von sich, weder zu seiner Verteidigung noch eigens gegen die, die ihn schlugen, sonder stieß beharrlich weiter dieselben Rufe aus wie zuvor. Da glaubten die Obersten, was ja auch zutraf, dass den Mann eine übermenschliche Macht treibe und führten ihn zu dem Landpfleger, den die Römer damals eingesetzt hatten. Dort wurde er bis auf die Knochen durch Peitschenhiebe zerfleischt, aber er flehte nicht und weinte auch nicht, sondern mit dem jammervollsten Ton, den er seiner Stimme geben konnte, antwortete er auf jeden Schlag: ‚Wehe dir, Jerusalem!‘ Als aber Albinus – denn das war der Landpfleger – fragte, wer er sei, woher er komme und weshalb er ein solches Geschrei vollführe, antwortete er darauf nicht das geringste, sondern fuhr fort, über die Stadt zu klagen und ließ nicht ab, bis Albinus urteilte, dass er wahnsinnig sei und ihn laufen ließ.“
309 Zum Tempel vgl. J.MAIER, Beobachtungen zum Konfliktpotential in neutestamentlichen Aussagen über den Tempel, in: Jesus und das jüdische Gesetz, hrsg. v. I.Broer, Stuttgart 1992, 173–213.
310 K.MÜLLER, Möglichkeit und Vollzug jüdischer Kapitalgerichtsbarkeit