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Aus der Rechtsprechung | ||
Aus dem Gesetz |
Abkürzungsverzeichnis
Alt. | Alternative |
Anm. d. | |
Autorin | Erläuterungen der Autorin zum Inhalt der Entscheidung |
AufenthG | Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) |
Art. | Artikel |
BAföG | Bundesausbildungsförderungsgesetz |
BEEG | Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BKGG | Bundeskindergeldgesetz |
BSG | Bundessozialgericht |
BT-Drs. | Bundestagsdrucksache |
BVG | Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE | Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts |
BVerfGG | Gesetz über das Bundesverfassungsgericht |
BverwG | Bundesverwaltungsgericht |
BVerwGE | Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts |
bzw. | beziehungsweise |
d. h. | das heißt |
d. Verf. | der Verfasser |
f. | folgende |
ff. | fortfolgende |
GG | Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland |
ggf. | gegebenenfalls |
Herv. i. Orig. | Hervorhebung im Original |
h. M. | herrschende Meinung |
LPartG | Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft |
i. d. R. | in der Regel |
i. S. | im Sinne |
i. S. d. | im Sinne des |
i. V. m. | in Verbindung mit |
LSG | Landessozialgericht |
m. w. N. | mit weiteren Nachweisen |
Nr. | Nummer |
Nrn. | Nummern |
NRW | Nordrhein-Westfalen |
OLG | Oberlandesgericht |
OVG | Oberverwaltungsgericht |
PsychkG | Psychisch-Kranken-Gesetz |
S. | Satz |
SG | Sozialgericht |
SGG | Sozialgerichtsgesetz |
SGB II | Sozialgesetzbuch, Zweites Buch, Arbeitslosenhilfe |
SGB VIII | Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe |
SGB XII | Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, Sozialhilfe |
SGB X | Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch, Verwaltungsverfahren |
sog. | sogenannte |
StGB | Strafgesetzbuch |
u. a. | unter anderem |
UnterhVG | Unterhaltsvorschussgesetz |
usw. | und so weiter |
u. U. | unter Umständen |
VG | Verwaltungsgericht |
VGH | Verwaltungsgerichtshof |
vgl. | vergleiche |
VwGO | Verwaltungsgerichtsordnung |
VwVfG | Bundes-Verwaltungsverfahrensgesetz |
VwVG | Verwaltungsvollstreckungsgesetz |
VwZG | Verwaltungszustellungsgesetz |
WaffG | Waffengesetz |
WHG | Wasserhaushaltsgesetz |
WoGG | Wohngeldgesetz |
z. B. | zum Beispiel |
Vorwort
Die Befassung mit rechtlichen Fragestellungen wird auch für die im Bereich der Sozialen Arbeit Tätigen immer bedeutsamer und komplexer. Dabei genügt es einerseits nicht, nur Gesetzestexte zu kennen, andererseits ist es aber auch nicht erforderlich, jedes juristische Detail zu erlernen und zu beherrschen. Wichtig – und für eine sachgerechte Anwendung in der Praxis notwendig – ist es vielmehr, Systematik und Zweck der Regelungen zu verstehen und auch die wichtigsten Entscheidungen und Leitlinien aus der Rechtsprechung zu kennen. Gerade Letzteres erleichtert den Zugang zu den ansonsten abstrakten Bestimmungen, da ihr Inhalt und ihre Bedeutung durch die Anwendung auf konkrete Lebenssachverhalte nachvollziehbar werden. Das Buch soll die Studierenden mit den für die Praxis wichtigen Grundzügen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts als Grundlagen der Sozialen Arbeit vertraut machen. Dazu gehört auch, den Studierenden die Bedeutung des Rechts als Grundlage allen Verwaltungshandelns noch einmal bewusst zu machen.
Neuere Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung werden berücksichtigt und führen so die Bedeutung des Rechts im Wandel der Zeit bei der Gestaltung des Zusammenlebens vor Augen.
Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, die einschlägigen Vorschriften zu erkennen und systematisch richtig auf Sachverhalte anzuwenden. Dazu werden ihnen die Struktur der Gesetze, deren Inhalt sowie Sinn und Zweck erläutert. Sie sollen lernen, sich im Gesetz zu orientieren und Gesetzestexte zu verstehen.
Die zahlreichen Beispiele und Zitate aus der Rechtsprechung sollen die Studierenden aber auch ermutigen, sich selbst Gedanken über den Regelungsinhalt und die praktische Anwendung zu machen und Zielsetzungen und professionelle Handlungsstrategien zu diskutieren. Sie sollen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, ohne eine eigene Meinung und damit Verantwortung zu scheuen. Interessante, möglichst aktuelle Fälle aus der Praxis erleichtern die Erarbeitung der Systematik, das Verständnis und auch die Erinnerung an das Erlernte.
Abschließend möchte ich meiner Tochter und meinem Mann danken.
Sie haben mich geduldig, interessiert und auch kritisch bei der Erstellung des Buches begleitet.
Frankfurt am Main, Oktober 2015
Sabahat Gürbüz
1 Soziale Arbeit und Recht
Soziale Arbeit ist seit Ende des 20. bzw. Beginn des 21. Jahrhunderts zu einer Profession geworden, die wissenschaftsfundiert versucht, praktische soziale Probleme in der Gesellschaft zu lösen, zu lindern oder zu verhindern, woran sich auch schon die Ausbildung von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen etc. orientiert. Der wachsenden Bedeutung der Sozialen Arbeit entspricht eine zunehmende Verrechtlichung, was bedeutet, dass Soziale Arbeit und Recht zusammengehören. Wer Soziale Arbeit leistet, muss die für sie geltenden Regeln – das Recht – kennen. Das Recht ist folglich wesentlicher Teil der fachwissenschaftlichen Ausbildung.
Definition der Sozialen Arbeit
Während die Bezeichnung Soziale Arbeit seit den 1990er Jahren zunächst überwiegend als Ober- und Sammelbegriff für die Fachrichtungen Sozialpädagogik und Sozialarbeit diente, wurde im Jahr 2000 durch den Internationalen Sozialarbeiterverband, die International Federation of Social Workers (IFSW), folgende Definition gegeben:
„Die Profession Sozialer Arbeit setzt sich ein für sozialen Wandel, die Lösung von Problemen in menschlichen Beziehungen sowie die Befähigung und Befreiung von Menschen mit dem Ziel, das Wohlergehen zu fördern. Gestützt auf Theorien menschlichen Verhaltens und sozialer Systeme interveniert Soziale Arbeit an den Stellen, wo Menschen mit ihrer Umwelt in Wechselwirkung stehen. Grundlage Sozialer Arbeit sind die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit.“ (International Federation of Social Workers and International Association of Schools of Social Work 2004)
Die Definition betont die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit. Sie bezieht somit die Kategorie des Rechts mit ein.
Rolle des Rechts
Die Soziale Arbeit leistet Hilfestellungen in der Gesellschaft. Das Recht legt die Grundprinzipien des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft fest. Es regelt das Zusammenleben in allen Bereichen und versucht einen Ausgleich der Interessen und Ansprüche. Das betrifft aber nicht nur das Verhältnis der BürgerInnen untereinander, sondern – und das ist von besonderer Bedeutung – auch deren Verhältnis zum Staat. Staat und Gesellschaft stehen sich nicht gegenüber, sondern gestalten idealerweise miteinander die Lebenswirklichkeit der Gemeinschaft. BürgerInnen sind nicht untergeordnet, sie haben vielmehr neben Mitwirkungsrechten (z.