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Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen in der Jugendhilfe


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4.1.6Sozialpädagogische Theorieperspektiven für das Verstehen

       Von Michael Winkler

       4.2Professionelles Handeln

       4.2.1Hilfeplanung als Ort der Verständigung auf eine geeignete Hilfe

       Von Sabine Ader/Christian Schrapper

       4.2.2Zwischen Diagnose und Prognose – Zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung

       Von Reinhold Schone

       4.2.3Bindungstheorie(n) als Schlüssel zum Verstehen und Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe

       Von Silke Birgitta Gahleitner

       4.2.4Psychoanalytische Zugänge zum Verstehen in der Sozialen Arbeit

       Von Penelope Glenn

       4.2.5Verstehen organisieren? Wie Organisationen auf Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik wirken

       Von Kay Biesel

       4.2.6Sehen viele mehr als einer?Teamdynamiken beim Fallverstehen in kollegialen Fallbesprechungen

       Von Karl Schattenhofer

       4.2.7Verstehen und Bewerten – Auf welcher Grundlage? (Sozial-)ethische Implikationen und Herausforderungen sozialpädagogischer Diagnostik

       Von Sabine Schäper

       5Zentrale Handlungskompetenzen für Verstehen und Beurteilen in der Sozialen Arbeit

       5.1(Selbst-)Reflexivität und dialektisches Denken als Grundvoraussetzung

       5.1.1Wieso brauchen Fachkräfte (Selbst-)Reflexivität

       5.1.2Was ist Selbstreflexivität?

       5.1.3Wie kann Selbstreflexivität ausgebildet werden?

       5.1.4Verhältnis von Selbstreflexivität, Dialektik und Haltung

       5.2Beziehungen gestalten und dialogische Kommunikation ermöglichen

       5.2.1Zugänge finden

       5.2.2Kontakt aufbauen und entwickeln

       5.2.3Vertrauen gewinnen

       5.2.4Dialog gestalten

       5.2.5Kontakt halten, im Kontakt bleiben

       5.3„Geschulte Intuition“ nutzen

       5.3.1Menschliche Informationsverarbeitung

       5.3.2Wie entsteht Intuition?

       5.3.3Was genau ist „geschulte Intuition“? – Intuition und Fallverstehen

       5.4Bildung von begründeten und handlungsleitenden Hypothesen

       5.4.1Was sind Hypothesen und wie kommen sie zustande?

       5.4.2Inhalte und Qualität von Hypothesen

       5.4.3Hypothesenbildung in der Praxis

       5.5Dokumentation der Erkenntnisse und der eigenen Arbeit

       5.5.1Bedeutung und Funktion von Dokumentation und Aktenführung

       5.5.2Professioneller Anspruch und fachliche Standards

       5.5.3Aktenführung als eine besondere Form der Dokumentation in der Sozialen Arbeit

       5.5.4Vorsicht geboten: Dokumentation ist eine Konstruktion, aber erzeugt Wirklichkeiten

       5.6Ziele erarbeiten, verhandeln und formulieren

       5.6.1Bedeutung von Zielen im Hilfeprozess

       5.6.2Ziele und die Arbeit mit Zielsystematiken

       6Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik: Entwicklungslinien und fachliche Diskurse

       6.1Zur Historie von Fallverstehen und Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe

       6.2Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik – Praxis und Kontroversen

       6.3Prägende Konzepte in der aktuelleren Debatte

       6.4Verfahren sozialpädagogischer Diagnostik und Fallverstehen

       6.5Zielsetzung des vorgestellten Konzepts für Fallverstehen und Diagnostik

       7Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik: Was bleibt zu tun? Erfahrungen, Aufgaben und Ausblicke

       7.1Verstehende Verständigung oder objektivierende Feststellungen?

       7.2Vermittlung und Reflexion in Ausbildung/Fortbildung und institutionelle Rahmung

       7.3Forschung und Evaluation zu Fallverstehen und Diagnostik

       Literatur

       Die Autorinnen und Autoren

       Sachregister

      Hinweise zur Benutzung dieses Lehrbuchs

      Verwendung der Icons

      images Beispiel

      Einleitung

      gesundes Aufwachsen ermöglichen

      Die Kinder- und Jugendhilfe mit dem SGB VIII als gesetzliche Grundlage kümmert sich um die Belange von Kindern, Jugendlichen und Eltern und schafft einen Rahmen dafür, dass Kinder möglichst gute Bedingungen haben, um heranzuwachsen, bzw. dass Eltern den Prozess des Aufwachsens gut durch ihre Versorgung und Erziehung begleiten können. Die damit verbundenen Aufgaben sind für alle Eltern grundsätzlich eine anspruchsvolle Herausforderung, die durch die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt, beraten und wo notwendig durch Hilfen ausgeglichen werden soll und muss – „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ (BMFSFJ 2002), so will es die staatliche Gemeinschaft. Hierzu werden zum einen Angebote der Bildung und Unterstützung für alle Kinder, Jugendlichen und Eltern gestaltet: Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Familienbildung, der Jugendarbeit sowie die Erziehungsberatung oder Frühe Hilfen gehören inzwischen zur selbstverständlichen Ausstattung einer kommunalen, sozialen Infrastruktur. Zum anderen müssen spezifische Angebote der Hilfe für Familien in Belastungs-, Krisen- und Notsituationen geschaffen werden, die zuverlässig und ausreichend Schutz, Hilfe und Ausgleich ermöglichen.

      SGB VIII sichert Ansprüche familiärer Unterstützung

      Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass alle Familien in schwierige Situationen geraten können und rechtlich verbriefte Ansprüche auf erforderliche Sozialleistungen haben. Im SGB VIII sind für solche Krisen und Probleme der Versorgung und Erziehung vor allem die Hilfen zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 ff. SGB VIII) sowie die Hilfen zur Erziehung (§§ 27–35 SGB VIII) vorgesehen. Allerdings stehen die Leistungen einer Hilfe zur Erziehung nicht einfach so zur Verfügung, sondern der grundsätzlich bestehende individuelle Leistungsanspruch von Eltern auf diese Hilfen muss vom zuständigen örtlichen Jugendamt geprüft werden. Zu klären ist für jeden einzelnen Fall, ob ein „erzieherischer Bedarf“ vorliegt und eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe „geeignet und notwendig“ erscheint, um die konkrete Versorgungs- und Erziehungssituation eines Kindes in seiner Familie zu verbessern. Über diese Hilfeleistungen wird im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII beraten und entschieden (Kap. 4.2.1). Im Verlauf dieses Entscheidungsprozesses ist es eine zentrale Aufgabe der sozialpädagogischen