Christiane Eichholz

Europarecht


Скачать книгу

      Heute Art. 294 AEUV.

       [51]

      Eine entsprechende Regelung gibt es im AEUV und im EUV nicht mehr.

       [52]

      BVerfGE 89, 155; Arndt/Fischer/Fetzer Europarecht S. 94.

       [53]

      Abl Nr. C 340 vom 10.11.1997; Sart. II Nr. 147a.

       [54]

      Streinz Europarecht Rn. 52.

       [55]

      Streinz Europarecht Rn. 813.

       [56]

      Heute Art. 294 AEUV.

       [57]

      Art. 4 des Protokolls, ABl. 2001 Nr. C 80/80.

       [58]

      Titel VII Art. 43–45 EUV a.F.

       [59]

      BGBl. 2001 II, 1667; ABl. 2001 Nr. C 80/1.

       [60]

      Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien.

       [61]

      ABl. 2001 Nr. C 80/80.

       [62]

      Heute Art. 238 AEUV.

       [63]

      Z.B. blieb es in der Steuer-, Asyl- und Einwanderungspolitik bei der Einstimmigkeit der Entscheidungen.

       [64]

      Streinz Europarecht Rn. 54.

       [65]

      Einstimmigkeit ist bei Steuerfragen und bei Fragen zum Asyl erforderlich.

       [66]

      Art. 4 des Protokolls über die Erweiterung der Europäischen Union, ABl. 2001 Nr. C 80/80.

       [67]

      Thiele Europarecht S. 32.

       [68]

      Im Vertrag von Amsterdam war eine Begrenzung auf siebenhundert Sitze vereinbart worden.

       [69]

      99 Abgeordnete für Deutschland.

       [70]

      ABL C 310/41 (nicht in Kraft).

       [71]

      Heute Art. 6 EUV.

       [72]

      Teil II des Verfassungsvertragsentwurfs.

       [73]

      Streinz Europarecht Rn. 750 und 752.

       [74]

      Neben den Mitgliedstaaten waren auch die zukünftigen Mitglieder der bevorstehenden Erweiterung von 2005 und 2007 im Konvent vertreten.

       [75]

      Die Zustimmung von fünfundzwanzig Mitgliedstaaten war also erforderlich.

       [76]

      ABl. 2007 Nr. C 306/1.

       [77]

      Vertrag über die Europäische Union, geändert durch den Vertrag von Lissabon am 13.12.2007, ABl. Nr. C 306/1 vom 17.12.2007.

       [78]

      Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, zuletzt geändert am 13.12.2007, ABl. Nr. C 306/1 vom 17.12.2007.

       [79]

      Heute Art. 48 EUV.

       [80]

      Der Lissabon-Vertrag soll keine Auswirkungen auf das irische Abtreibungsverbot, das irische Steuerrecht und die militärische Neutralität Irlands haben.

       [81]

      Dabei handelt es sich um den Beitrittsvertrag mit Kroatien.

       [82]

      BVerfGE 123, 267; Arndt/Fischer/Fetzer Europarecht, S. 94 f.

       [83]

      Bundestagsdrucksache 16/8489.

       [84]

      Zu den Gesetzesänderungen in der Bundesrepublik zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages siehe auch Arndt/Fischer/Fetzer Europarecht Rn. 36–42.

       [85]

      Streinz Europarecht Rn. 61 ff.

       [86]

      Eine Kurzfassung der Neuerungen finden Sie in Arndt/Fischer/Fetzer Europarecht Rn. 35.

       [87]

      Streinz Europarecht Rn. 1136 ff.

       [88]

      VO 407/2010 des Rates vom 11.5.2010 zur Einführung