1Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist. 2Teile der Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnung darstellen.
(3) 1Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. 2Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 3Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. 4Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.
– | ErwG: 32, 33, 40, 42, 43, 171 |
– | BDSG n.F.: § 27 |
Kommentierung
B.Kommentierung2 – 52
I.Art. 7 – Allgemein2 – 5
II.Erläuterungen ausschließlich auf Basis der DS-GVO6 – 52
1.Art. 7 im Gesamtkontext der DS-GVO6 – 18
a)Definition der Einwilligung in Art. 4 Nr. 118
b)Sonderregelung für Kinder in Art. 89
c)Bedeutung für Art. 610, 11
d)Übergangsregelung für Alteinwilligungen (ErwG 171)12 – 15
e)Sanktion des Art. 83 Abs. 5 lit. a16
f)Die Rechtsnatur der Einwilligung17
g)Vorgaben aus dem informationellen Selbstbestimmungsrecht und aus Art. 8 Abs. 1 GRCh18
2.Beweislast19 – 21
3.Informiertheit und Transparenz22 – 24
4.Anforderungen bei Abgabe einer schriftlichen Erklärung in anderer Sache25 – 29
b)Hervorhebung26 – 28
c)Rechtsfolge bei Verstoß (Art. 7 Abs. 2 S. 2)29
a)Kein Schriftformerfordernis31, 32
b)Einwilligungserklärungen bei Einholung auf elektronischem Wege33, 34
c)Verständliche und leicht zugängliche Form sowie klare und einfache Sprache35
d)Konkludente Einwilligung und ihre Grenzen36, 37
6.Art. 7 Abs. 3: Der Widerruf der Einwilligung38 – 42
a)Freie Widerrufbarkeit38, 39
b)Folgen des Widerrufs40 – 42
cc)Einschränkungen der freien Widerrufbarkeit42