David Klein

DS-GVO/BDSG


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b)Kopplungsverbot45

       c)Kein absolutes Kopplungsverbot46

       d)Grenze der Unzulässigkeit47

       e)Kopplung bei entgeltfreier Vertragsleistung?48, 49

       f)Kopplung bei klarem Ungleichgewicht (ErwG 43)50, 51

       8.Verhältnis zu § 13 Abs. 2 TMG und § 94 TKG52

      Literatur:

      Albrecht Das neue EU-Datenschutzrecht – von der Richtlinie zur Verordnung, CR 2016, 88; Art.-29-Datenschutzgruppe Guidelines on Consent und der Regulation 2016/679, WP 259 (Entwurf); Babaei-Beigi/Katko Accountability statt Einwilligung? – Führt Big Data zum Paradigmenwechsel im Datenschutz?, MMR 2014, 360; Buchner Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung unter der DS-GVO, DuD 2016, 155; DSK Kurzpapier Nr. 20, Einwilligung nach der DS-GVO, Stand Februar 2019; Engeler Das überschätzte Kopplungsverbot, ZD 2018, 55; Golland Das Kopplungsverbot in der Datenschutz-Grundverordnung, MMR 2018, 130; Heselhaus/Nowak Handbuch der Europäischen Grundrechte, 2006; Jarass Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 3. Aufl. 2016; Kamp/Rost Kritik an der Einwilligung – Ein Zwischenruf zu einer fiktiven Rechtsgrundlage in asymmetrischen Machtverhältnissen, DuD 2014, 80; Kotschy The proposal for a new General Data Protection Regulation – problems solved?, International Data Privacy Law 2014, 274; Radlanski Das Konzept der Einwilligung in der datenschutzrechtlichen Realität, 2016; Rogosch Die Einwilligung im Datenschutzrecht, 2013; Schantz Die Datenschutz-Grundverordnung – Beginn einer neuen Zeitrechnung im Datenschutzrecht, NJW 2016, 1841; Sloot International Data Privacy Law 2014, 307; Spelge Der Beschäftigtendatenschutz nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), DuD 2016, 775; Spindler Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, DB 2016, 937; Thüsing/Schmidt/Forst Das Schriftformerfordernis der Einwilligung nach § 4a BDSG im Pendelblick zu Art. 7, RDV 2017, 116; Uecker Die Einwilligung im Datenschutzrecht und ihre Alternativen, ZD 2019, 248; Veil Einwilligung oder berechtigtes Interesse? – Datenverarbeitung zwischen Skylla und Charybdis, NJW 2018, 3337; Wendehorst/Graf von Westphalen Das Verhältnis zwischen Datenschutz-Grundverordnung und AGB-Recht, NJW 2016, 3745; Wybitul EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis – Was ändert sich durch das neue Datenschutzrecht?, BB 2016, 1077.

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B. Kommentierung

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      Die Einwilligung selbst ist in Art. 4 Nr. 11 definiert. Als solche qualifiziert werden kann „jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist“.

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II. Erläuterungen ausschließlich auf Basis der DS-GVO

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