David Klein

DS-GVO/BDSG


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1. „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder jede andere Stelle“ (Normadressat),
2. „die allein oder gemeinsam mit anderen“ (alleinige oder gemeinsame Verantwortlichkeit),
3. „über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“ (Entscheidungsbefugnisse über Zwecke und Mittel).

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      Ausweislich des Wortlauts des Art. 4 Nr. 7 können natürliche oder juristische Personen, Behörden oder eine Einrichtung oder andere Stelle Verantwortlicher sein. Der Begriff des „Verantwortlichen“ ist daher ein Oberbegriff für verschiedene in Betracht kommende Normadressaten.

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