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Der Staat Israel gegen Adolf Eichmann. Das Urteil


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Ziffer 241, S. 377.

      70Ebd., Ziffer 176, S. 309.

      71Ebd., Ziffer 231, S. 368.

      72Ebd., Ziffer 242, S. 378.

      73Siehe Sybille Steinbacher, »Musterstadt« Auschwitz. Germanisierungspolitik und Judenmord in Ostoberschlesien, München: K. G. Saur Verlag, 2000.

      74Gerlach, Der Mord an den europäischen Juden, S. 128.

      75Siehe die Einleitung »Die Optik der Täter. Quellenkritische Vorbemerkungen«, in: Klaus-Michael Mallmann/Andrej Angrick/Jürgen Matthäus/Martin Cüppers (Hrsg.), Die »Ereignismeldungen UdSSR« 1941. Dokumente der Einsatzgruppen in der Sowjetunion I. Für Konrad Kwiet zum 70. Geburtstag, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2011, S. 12. In dies., Deutsche Berichte aus dem Osten 1942–1943. Dokumente der Einsatzgruppen in der Sowjetunion III, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2014 sind die »Ereignismeldungen« des Jahres 1942 sowie die »Meldungen« der Jahre 1942–1943 ediert. In der grundlegenden dreibändigen Quellenedition kommt der Name Eichmann nicht vor.

      76Musmanno war auch Beisitzer im Prozess gegen den Generalfeldmarschall der Luftwaffe Erhard Milch (Fall 2) und im Prozess gegen Angehörige des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamts (Pohl-Prozess: Fall 4). Zu Musmanno apologetisch siehe Gideon Hausner, Gerechtigkeit in Jerusalem [Übersetzung aus dem Amerikanischen von Peter de Mendelssohn], München: Kindler Verlag, 1967, S. 453 f., 511 f.

      77In Walter Schellenbergs, Aufzeichnungen. Die Memoiren des letzten Geheimdienstchefs unter Hitler. [Hrsg. von Gita Petersen, Vorwort von Klaus Harpprecht], Wiesbaden, München: Limes Verlag, 1979, kommt Eichmann nicht vor. Heinrich Müller und insbesondere Reinhard Heydrich und Heinrich Himmler werden hingegen häufig genannt.

      78Siehe hierzu Ralf Ogorreck, Die Einsatzgruppen und die »Genesis der Endlösung«, Berlin: Metropol Verlag 1996 und die Einleitung von Peter Klein, in: Die Einsatzgruppen in der besetzten Sowjetunion 1941/42. Die Tätigkeits- und Lageberichte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD. Hrsg. und eingel. von Peter Klein, Hamburg: Edition Hentrich, 1997, S. 9–28 sowie die Einleitung »Die Optik der Täter«, S. 7–38.

      79Siehe seine Vernehmung, in: The Trial of Adolf Eichmann, Vol. II, S. 720.

      80Siehe Michael A. Musmanno, In zehn Tagen kommt der Tod. Augenzeugen berichten über das Ende Hitlers. Authentische Darstellung der dramatischen Ereignisse der letzten Wochen im Führerbunker der Reichskanzlei, München: Droemer Verlag, 1950 (amerik. Erstausgabe: Ten Days to Die, 1950). Deutsche Neuauflage: Hitlers letzte Zeugen. Authentische Darstellung der dramatischen Ereignisse der letzten Wochen im Führerbunker der Reichskanzlei. Mit einem Vorwort von Hermann Graml, München: Edition Erik Droemer, 2005.

      81Der Staat Israel gegen Adolf Eichmann, Ziffer 139, S. 252. – Wohl angeregt durch den bevorstehenden Prozess und im Vertrauen auf seine Prominenz (Musmanno war zur Zeit des Prozesses Richter am Supreme Court des Staates Pennsylvania und Autor mehrerer Bücher) nutzte der Jurist die Gunst der Stunde und schrieb flugs das Buch The Eichmann Kommandos, Philadelphia: Macrae Smith Company, 1961. Quellenangaben fehlen, der Autor verweist nur pauschal auf das Material des Einsatzgruppen-Prozesses. Bodenlos fabuliert Musmanno, Eichmann habe die Aufmerksamkeit Hitlers gewonnen und Hitler »dealt directly with Eichmann in the project« nämlich der »Endlösung der Judenfrage« (ebd., S. 55). Im Verlauf seiner Vernehmung vom 15.5.1961 musste der Schwadroneur Musmanno kleinlaut eingestehen, Eichmann komme in seinem Urteil im Einsatzgruppen-Prozess nicht vor (The Trial of Adolf Eichmann, Vol. II, S. 713).

      82Siehe Musmannos Vernehmung, in: The Trial of Adolf Eichmann, Vol. II, S. 710–729. Zu Musmanno kritisch Stephan Landsman, Crimes of the Holocaust. The Law confronts Hard Cases, Philadelphia: University of Pennsylvania Press, 2005, S. 80–81.

      83Christina Große, Der Eichmann-Prozeß zwischen Recht und Politik, Frankfurt am Main: Verlag Peter Lang, 1995.

      84Siehe Regina Schmidt/Egon Becker, Reaktionen auf politische Vorgänge. Drei Meinungsstudien aus der Bundesrepublik, Frankfurt am Main: Europäische Verlagsanstalt, 1967, S. 107–141.

      85Siehe zum Beispiel Jürgen Baumann, »Gedanken zum Eichmann-Urteil«, in: Juristenzeitung, Jg. 18, H. 4, 1963, S. 110–121 und Herbert Jäger, »Betrachtungen zum Eichmann-Prozess«, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Jg. 45, H. 3/4, 1962, S. 73–83 sowie ders., Verbrechen unter totalitärer Herrschaft. Studien zur nationalsozialistischen Gewaltkriminalität, Olten und Freiburg i. Br.: Walter-Verlag, 1967.

      86Dieter Pohl, Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2003, S. 29. Pohl schreibt: »Die Zahl der Täter lässt sich nur mehr ungefähr schätzen, da sich hier Probleme der Definition und der Rekonstruktion entgegenstellen. Bezeichnet man als Täter all diejenigen, die Verfolgung und Tötung vorbereiteten, organisierten, ausführten und unterstützten, so wird man sicher auf eine Größenordnung von einigen Hunderttausend Reichsdeutschen kommen, besonders in SS und Polizei, in den Besatzungs- und Innenverwaltungen, in Sicherungstruppen der Wehrmacht und bei der Waffen-SS.« (ebd., S. 155) Frank Bajohr, der Leiter des Zentrums für Holocaust-Studien (Institut für Zeitgeschichte, München), bezieht sich auf Pohl und meint, man gehe »von rund 200000 bis 250000 deutschen und österreichischen Tätern des Holocaust aus« (Frank Bajohr, »Täterforschung: Ertrag, Probleme und Perspektiven eines Forschungsansatzes«, in: ders., Andrea Löw (Hrsg.), Der Holocaust. Ergebnisse und neue Fragen der Forschung, Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch, 2015, S. 169; ebenso in der Einleitung von Bajohr/Löw, ebd., S. 12).

      87Siehe Boris Burghardt, »Die Strafsache ›Oskar Gröning‹ vor dem Bundesgerichtshof«, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, Jg. 14, H. 1, 2019, S. 21–40 und ders., »Im Ringen mit sich selbst. Die Spätverfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Strafjustiz«, in: Einsicht 20 (2019), Bulletin des Fritz Bauer Instituts, S. 78–86.

      88Erwin Schüle, »Die Justiz der Bundesrepublik und die Sühne nationalsozialistischen Unrechts«, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 9, H. 4, 1961, S. 441.

      89Vorlage für das Bundesjustizministerium vom 4.12.1959 für die vertrauliche Sitzung des Rechtsausschusses am 9.12.1959, Binnenpaginierung, S. 3 (Bundesarchiv Koblenz, B 141/33771), abgedruckt in: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv, H. 3, 2008.

      90Vorlage für das Bundesjustizministerium vom 4.12.1959, Binnenpaginierung, S. 4.