Thomas Meinhof

Selbstständig mit Yoga


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      Der finale Schritt lässt sich leicht und ganz ohne Formular erledigen:

       DIE ANMELDUNG ALS FREIBERUFLER BEI DEINEM ZUSTÄNDIGEN FINANZAMT.

      Dafür kannst du einfach diesen Text als Brief an dein zuständiges Finanzamt schicken (Adresse steht u.a. auf deinem letzten Steuerbescheid):

       „Sehr geehrte Damen und Herren,

       hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich ab (DATUM) eine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrer:in aufnehmen werde/aufgenommen habe und bitte um Erteilung einer Steuernummer. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit allen erforderlichen Anlagen habe ich bereits per ELSTER übermittelt.

       Mit freundlichen Grüßen,

       Dein Name“

       KARMA-CONTENT

       Zeitmanagement

       TIMING IST ALLES: DEIN PERSÖNLICHER STUNDENPLAN

      Es gibt einen Grund, warum die meisten Menschen maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Der Grund heißt „Burnout“. Es wäre besonders ironisch, wenn ausgerechnet Yogalehrer:innen wegen Überarbeitung krank würden. Bevor du dich also Hals über Kopf ins Yogalehrer:innen-Dasein stürzt (oder wenn du das bereits getan hast), solltest du dein Zeitmanagement prüfen. Trage hier deine (geplanten) Arbeitszeiten inklusive Anfahrt, Vorbereitung, Buchhaltung und mindestens einer Yogaklasse, an der du selbst teilnimmst, ein (letzteres ist wirklich wichtig und gehört zu deiner Arbeitszeit!). Zähle dann nach, wie viele Arbeitsstunden deine Woche umfasst.

      Wenn du auf mehr als 40 Arbeitsstunden wöchentlich kommst, solltest du dir Gedanken über eine Work-Life-Balance machen.

      Auf www.yogabu.ch findest du für deinen Wochenplan eine kostenlose Vorlage, die du ausschneiden und an den Kühlschrank hängen kannst.

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       CHECKLISTE

       Von Anfang an alles richtig machen

      imagesFreiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet

      imagesFragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt & abgeschickt

      imagesAntragstellung der Umsatzsteuer-Identnummer erledigt

      imagesggf. Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ausgefüllt & abgeschickt

      imagesggf. Geschäftskonto bei der Bank eröffnet

      imagesBusinessplan erstellt

      imagesFinanzplan erstellt

      imagesBuchhaltungssoftware eingerichtet bzw. Steuerberater:in beauftragt

      imagesMindestens drei Yogastudios besucht und persönlich (!) beworben

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      PRACTICE WHAT YOU PREACH.

      Wer Entspannungstechniken unterrichtet, verliert durch einen Burnout seine Glaubwürdigkeit.

TEIL 2

       BUCHHALTUNGS-BASICS

       SOLL UND HABEN

       DAS KAPITEL IN DREI SÄTZEN

      •Grundsätzlich ist die Buchhaltung eine einfache Sache: Es gibt Ein- und Ausgaben und alles muss ordentlich erfasst werden.

      •Die beiden größten Herausforderungen liegen in der Ordnung und der zeitnahen Erfassung der Buchungen.

      •Mit ein paar Tricks und etwas Disziplin lässt sich ein kleines Yogabusiness aber durchaus selbst buchhalterisch verwalten.

      Eigentlich ist das mit der Buchhaltung eine einfache Sache: Man erstellt pro Monat eine Liste mit den Einnahmen und eine Auflistung der Ausgaben. Addiert man die Differenz der beiden Summen mit dem Konto-Endstand des Vormonats, sollte sich der Betrag mit dem aktuellen Kontostand decken. Und mit etwas Glück ist das sogar ein positiver Betrag. Soweit die Theorie. In der Praxis klingt dann alles etwas furchteinflößender: Belegerfassung, Rechnungsstellung, Monatsabschluss, Umsatzsteuervoranmeldung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und, und, und. Schnappatmung?

       LANGSAM – SO SCHLIMM IST ES GAR NICHT

      Wenn man die einzelnen Elemente einer ordentlichen Buchhaltung anschaut, sind diese weniger furchteinflößend als eine durchschnittliche Armbalance-Haltung (wie zum Beispiel der Handstand). Im Wesentlichen geht es um folgende Tätigkeiten:

       1.RECHNUNGEN SCHREIBEN

      Der schönste Teil der Buchhaltung. Weil das bedeutet, dass du Yoga unterrichten durftest und dafür entlohnt wirst. Alles zur korrekten Rechnungsstellung erfährst du.

      MÖGE DAS GUTE IM UNIVERSUM SEINEN WEG ZU MIR FINDEN.

      MÖGE ICH DAS GUTE IM UNIVERSUM ANNEHMEN UND MEHREN.

      ZU MEINEM GUTEN UND ZUM GUTEN ANDERER.

       2.AUSGABEN ERFASSEN

      Der vielleicht nervigste Teil der Buchhaltung. Jede geschäftliche Ausgabe braucht einen korrekten Beleg als „Beweis“ fürs Finanzamt. Darauf sollte neben dem Rechnungsbetrag und dem Datum ggf. die separat aufgelistete Umsatzsteuer stehen. Und natürlich auch, wofür der Beleg eigentlich ist.

       PROFI-TIPP

       Wenn du ausnahmsweise mal keinen Beleg bekommst oder ihn verloren hast, kannst du einen sogenannten Eigenbeleg schreiben. Dieser enthält im Prinzip alles, was ein „normaler“ Beleg auch enthält:

      •Zahlungsempfänger

      •Gegenstand der Rechnung

      •Datum

      •Einzelbeträge/Summe

      •und