Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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rel="nofollow" href="#ulink_8abc55d9-eef4-53c7-9347-45d292bcf02a">Auslieferungsvertrag Deutschland–USA von 1978

       b)Erster Zusatzvertrag von 1986 zum Auslieferungsvertrag Deutschland–USA

       c)Auslieferungsabkommen EU–USA von 2003 und Zweiter Zusatzvertrag von 2006 zum Auslieferungsvertrag Deutschland–USA

       D.Allgemeine Grundsätze des Rechtshilferechts

       I.Grundsatz der Gegenseitigkeit

       II.Grundsatz der Spezialität

       III.Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit

       IV.Grundsatz der Nichtauslieferung eigener Staatsangehöriger

       E.Auslieferung von Unionsbürgern an Drittstaaten

       I.Allgemeines/Relevanz

       II.Die Rechtssache Pisciotti

       1.Sachverhalt

       2.Die Rechtssache Petruhhin

       3.EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Pisciotti

       III.Implikationen für die Auslieferung von Unionsbürgern an Drittstaaten

       1.Verfahrensgrundsätze nach Petruhhin/Pisciotti

       2.Europäischer Haftbefehl

       IV.Offene Fragen

       1.Umfang der Unterrichtung des Heimatstaates

       2.Zeitpunkt der Unterrichtung des Heimatstaats

       3.Disponibilität der Verfahrensgrundsätze

       V.Kritik

       VI.Bedeutung für die Beratung/Verteidigung

       14. KapitelBußgelder bei Verstößen gegen Kartellrecht (D/EU)

       I.Unternehmensgeldbuße nach europäischem Recht

       1.Ermächtigungsgrundlage

       2.Bußgeldadressat

       a)Konzernhaftung

       b)Haftung bei Rechtsnachfolge

       3.Verschulden

       4.Bußgeldrahmen

       5.Bußgeldbemessung

       a)Festlegung des Grundbetrages

       b)Anpassung des Grundbetrages

       c)Ermessen der Kommission

       6.Bußgelderlass oder -ermäßigung durch Kronzeugenregelung

       a)Vollständiger Erlass der Geldbuße

       b)Reduktion der Geldbuße

       c)Risiko einer Bußgelderhöhung durch Offenlegung von Informationen

       d)Konzernsachverhalte

       7.Bußgeldabschlag durch Settlement-Verfahren