Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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1.Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft im Bußgeldverfahren

       a)Verfolgungs- und Ahndungszuständigkeit bei Straftaten

       b)Verfolgungs- und Ahndungszuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten

       2.Voraussetzungen

       3.Rechtsfolge

       a)Ahndungsanteil

       b)Abschöpfungsanteil

       4.Besonderheiten des nicht-kartellrechtlichen Bußgeldverfahrens

       a)Das verbundene Verfahren

       b)Das selbstständige Verfahren

       III.Einziehung gem. §§ 73 ff. StGB bei Unternehmen und Einziehungsverfahren

       1.Einziehung von Vermögenswerten bei Unternehmen

       2.Das Einziehungsverfahren

       IV.Sanktionierung von Unternehmen in der Praxis

       C.Kooperation und Koordination durch den Unternehmensverteidiger

       I.Kooperation mit der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren

       1.Vor- und Nachteile einer Kooperation

       2.Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden

       II.Der Unternehmensverteidiger als Koordinator

       1.Das Unternehmensinteresse als Handlungsmaxime

       2.Zusammenarbeit mit Individualverteidigern sowie Grenzen der Sockelverteidigung

       10. KapitelKartellstraf- und Kartellbußgeldverfahren aus Sicht der Staatsanwaltschaft

       I.Zur Zuständigkeit von Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft in Kartellstraf- und -bußgeldverfahren

       1.Kartellstrafverfahren

       a)Klassische Kartellstraftaten (§§ 263, 298, 299, 331 ff. StGB)

       b)Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

       c)Ermittlungen bei Kartellstraftaten

       d)Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften grundsätzlich (nur) für natürliche Personen – Ausschließliche Zuständigkeit des Bundeskartellamts und der Landeskartellbehörden für Unternehmensgeldbußen gem. § 30 OWiG (§ 82 GWB)

       e)Zur Abgabepflicht der Kartellbehörde gem. § 41 OWiG und zur Strafbarkeit gem. §§ 258, 258a StGB

       f)Zur Diskussion um die Kriminalisierung von Hardcore-Kartellabsprachen

       2.Kartellbußgeldverfahren

       a)Zum Zwischenverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nach Abgabe gem. § 69 OWiG und zur Abgabe an die Kartellsenate des OLG Düsseldorf

       b)Zur erforderlichen Vollmacht des Verteidigers (§ 302 Abs. 2 StPO)

       3.Allgemeines zur aktuellen und künftigen Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und der (General-)Staatsanwaltschaft

       a)Zur Situation de lege lata

       b)Zur Situation nach einer Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden