Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_fa062c43-bf97-5ff3-a629-420bede25fc8">Auskunftsverlangen

       c)Auskunftsentscheidung

       2.Nachprüfungsbefugnisse der Kommission (dawn raid), Art. 20 f. VO 1/2003

       a)Nachprüfung bei Unternehmen und Unternehmensvereinigungen nach Art. 20 VO 1/2003

       b)Sonderreglung für „andere Räumlichkeiten“ nach Art. 21 VO 1/2003

       3.Befragung nach Art. 19 VO 1/2003

       4.Grenzen der Ermittlungsbefugnisse

       a)Verbot der Selbstbezichtigung (nemo tenetur)

       b)Anwaltsgeheimnis (Legal Professional Privilege) nach EU-Recht

       5.Umgang mit Geschäftsgeheimnissen

       6.Begleitung der Vorermittlungen und Vorbereitung der Entscheidungsphase

       V.Entscheidungsphase

       1.Verfahrensweg und Verteidigung im Bußgeldverfahren, Art. 7, 23 Abs. 2 VO 1/2003

       a)Verfahrenseinleitung

       b)Mitteilung der Beschwerdepunkte

       c)Akteneinsicht, einvernehmliche Einsichtnahme und Datenraum-Verfahren

       d)Stellungnahme auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte

       e)Mündliche Anhörung

       f)Erlass einer Entscheidung

       2.Verfahrensweg und Verteidigung bei Verpflichtungszusagen

       3.Einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement Procedure)

       4.Bindungswirkung der verfahrensbeendenden Entscheidung

       a)Entscheidungen der Kommission

       b)Reichweite und Umfang der Bindungswirkung

       VI.Verjährung

       1.Verfolgungsverjährung, Art. 25 VO 1/2003

       a)Beginn und Ende der Verjährung

       b)Unterbrechung und Ruhen der Verjährung

       c)Folgen der Verjährung

       2.Vollstreckungsverjährung, Art. 26 VO 1/2003

       VII.Rechtsschutz

       1.Rechtsschutz gegen Untersuchungsmaßnahmen

       2.Rechtsschutz gegen verfahrensabschließende Maßnahmen

       3.Zwangsgelder und Bußgelder wegen Obstruktionsmaßnahmen

       9. KapitelBesonderheiten der Verteidigung in Kartellstrafverfahren (einschließlich nicht kartellrechtlicher Unternehmensgeldbußen gem. § 30 OWiG)

       A.Verteidigung von Individualpersonen in Kartellstrafverfahren

       I.Straftaten im Zusammenhang mit Kartellsachverhalten

       II.Sachliche