Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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Grundsatzarbeit und Ausarbeitung von Empfehlungen

       4.Ausblick: Anpassungsbedarf im GWB durch die RL (EU) 2019/1

       a)Hintergrund und Bedeutung der Richtlinie

       b)Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit

       c)Zusammenarbeit bei Ermittlungsmaßnahmen

       d)Zustellung von vorläufigen Beschwerdepunkten und anderen Unterlagen

       e)Vollstreckung von Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern

       IV.Zusammenarbeit mit Wettbewerbsbehörden aus Drittstaaten

       1.Austausch von Informationen zu konkreten Sachverhalten

       a)Möglichkeiten zur Übermittlung von Informationen

       b)Empfang von Informationen und Verwendungsbeschränkungen

       2.Rolle und Bedeutung des International Competition Network

       V.Zusammenarbeit mit nicht-kartellrechtlichen Behörden

       1.Kartellverfolgung in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden

       2.Zusammenarbeit mit Regulierungs-, Datenschutz- und Verbraucherschutzbehörden

       3.Zusammenarbeit mit sonstigen Behörden

       VI.Einfluss der Zusammenarbeit auf die kartellrechtliche Compliance

       1.Berücksichtigung im Rahmen der vorsorglichen Compliance

       2.Koordinierung von (multinationalen) Verwaltungs- und Bußgeldverfahren

       3.Rechtsschutz gegen die Zusammenarbeit von Kartellbehörden

       13. KapitelRechtshilfe in Strafsachen

       A.Einleitung

       B.Hintergründe und Dogmatik

       C.Rechtsquellenlehre

       I.Normativer Rahmen

       II.Anwendbares Recht bei vertragsloser Rechtshilfe

       III.Anwendbares Recht bei vertraglicher Rechtshilfe

       1.Ermittlung der einschlägigen Rechtsquellen

       2.Normenkollisionen

       a)Kollision auf völkerrechtlicher Ebene

       b)Kollision zwischen Völkerrecht und nationalem Recht

       c)Kollision zwischen Völkerrecht und Unionsrecht

       IV.Anwendungsbeispiele

       1.Allgemeine Rechtsgrundlagenfindung bei eingehendem Rechtshilfeersuchen

       a)Ist der ersuchende Staat EU-Mitgliedstaat?

       b)Existiert ein völkerrechtlicher Rechtshilfevertrag?

       c)Welche Vorgaben macht das nationale Recht?

       2.Auslieferungsrecht Deutschland–USA

       a)