Karl Richter

Kapitalmarkt Compliance


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_8d7edec9-7ec3-5643-9a03-4dbd497614e1">Anmeldefrist zur Hauptversammlung

       10.Frist für Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse (§ 130 Abs. 6 AktG)

       II.Formgerechte Einladung zur Hauptversammlung

       1.Vorbemerkung

       2.Mindestangaben nach § 121 Abs. 3 S. 1, 2 AktG

       a)Firma

       b)Sitz der Gesellschaft

       c)Zeit und Ort

       d)Tagesordnung

       3.Anmeldestelle

       4.Adresse für Eingang Gegenanträge und Wahlvorschläge

       5.Zusätzliche Angaben bei börsennotierten Gesellschaften

       a)Voraussetzungen für die Teilnahme an der HV und die Ausübung des Stimmrechts

       b)Verfahren für die Stimmabgabe

       c)Rechte der Aktionäre

       d)Internetseite der Gesellschaft

       6.Mitteilung gem. § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (vorher § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG)

       III.Bekanntmachungsformen der Einberufung

       1.Bundesanzeiger

       a)Gesetzliche Regelung

       b)Praktische Umsetzung der Bekanntmachung

       c)Bekanntmachungsfehler und Rechtsfolgen

       2.Freiwillige Veröffentlichung

       3.Europäische Verbreitung

       a)Gesetzliche Regelung

       b)Umsetzung und Zeitpunkt

       c)Bekanntmachungsfehler und Rechtsfolgen

       4.Sonderfälle

       a)Satzungsregelungen

       b)Bekanntmachungsverzicht bei Vollversammlung

       c)Vorgehen bei namentlich bekannten Aktionären

       d)Bekanntmachungsfehler und Rechtsfolgen

       IV.Auslagen bei Einberufung

       1.Allgemeine Unterlagen

       2.Sonderunterlagen zur Bereitstellung

       a)Kapitalmaßnahmen

       b)Strukturmaßnahmen

       3.Weitere Unterlagen zur Veröffentlichung

       a)Dokumente gem. § 124a AktG

       b)Satzung der Gesellschaft

       c)Sonstige Dokumente

       4.Arten der Bereitstellung der Unterlagen