München ZIP 2009, 133.
BGH ZIP 2009, 460.
BGH ZIP 2009, 2051.
BGH AG 2013, 643.
2. Teil Emittenten-Compliance › 7. Kapitel Regelpublizität
7. Kapitel Regelpublizität
Inhaltsverzeichnis
B. Verhältnis zur Ad-hoc-Publizität
E. Quartalsfinanzbericht
F. Finanz-/Unternehmenskalender
G. Die Regelpublizität in der Insolvenz
H. Überwachung/Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelpublizitätspflichten
Literatur:
Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl. 2018; Beck‘sches IFRS-Handbuch, 5. Aufl. 2016; Beiersdorf/Buchheim Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie: Ausweitung der Publizitätspflichten, BB 2006, 1674; Beiersdorf/Rahe Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie (TUG) – Update zu BB 2006, 1674, BB 2007, 99; Blöink/Kumm Erleichterungen und neue Pflichten – ein Überblick über die Regelpublizität nach der neuen EU-Transparenzrichtlinie, BB 2013, 1963; Boecker/Zwirner Nichtfinanzielle Berichterstattung – Umsetzung und Anwendung der EU-Vorgaben in Deutschland, BB 2017, 2155; Bosse Wesentliche Neuregelungen ab 2007 aufgrund des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes für börsennotierte Unternehmen, DB 2007, 39; Brinckmann Die geplante Reform der Transparenz-RL: Veränderungen bei der Regelpublizität und der Beteiligungstransparenz, BB 2012, 1370; von Buttlar Kapitalmarktrechtliche Pflichten in der Insolvenz, BB 2010, 1355; Göres Kapitalmarktrechtliche Pflichten nach dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG), Der Konzern 2007, 16; Holzheimer/Burth/Hachmeister Die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung nach dem CSR-Richtlinie-Umwandlungsgesetz, IRZ 2017, 215; Hutter/Kaulamo Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Änderungen der Regelpublizität und das neue Veröffentlichungsregime für Kapitalmarktinformationen, NJW 2007, 550; Gottwald Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015; Koller/Kindler/Roth/Morck HGB, 8. Aufl. 2015; Kuhner Prozesse und Institutionen zur Kontrolle der periodischen Berichterstattung im deutschen Unternehmensrecht, ZGR 2010, 980; Kumm Praxisfragen bei der Regelpublizität nach Inkrafttreten des TUG, BB 2009, 1118; Matyschok Finanzberichterstattung bei Aufnahme und Beendigung der Börsennotierung, BB 2009, 1494; Mock Finanzberichterstattung und Enforcement-Verfahren beim Going Public und Going Private, Der Konzern 2011, 337; ders. Zuständigkeitskonflikte bei der Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen, NZG 2012, 1332; Mülbert/Steup Das zweispurige Regime der Regelpublizität nach Inkrafttreten des TUG, NZG 2007, 761; Müller Die Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren, AG 2010, 483; Münchener Kommentar zum Bilanzrecht, 2012; Nießen Die Harmonisierung der kapitalmarktrechtlichen Transparenzregeln durch das TUG, NZG 2007, 41; Noack Neue Publizitätspflichten und Publizitätsmedien für Unternehmen – eine Bestandsaufnahme nach EHUG und TUG, WM 2007, 377; Pirner/Lebherz Wie nach dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz publiziert werden muss, AG 2007, 19; Rodewald/Unger Zusätzliche Transparenz für die europäischen Kapitalmärkte – die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in Deutschland, BB 2006, 1917; Seibert/Decker Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) – Der „Big Bang“ im Recht der Unternehmenspublizität, DB 2006, 2446; Seibt/Wollenschläger Europäisierung des Transparenzregimes: Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Transparenzrichtlinie, AG 2012, 305; Simons/Kallweit Quartalsberichte – Quartalsprüfung – Prüferbestellung: Praxishinweise zu den Neuerungen durch das TranspRLÄndRL-UG, BB 2016, 332; Velte Fortentwicklung der kapitalmarktorientierten Rechnungslegung durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG), StuB 2007, 10; Wiederhold/Pukallus Zwischenberichterstattung nach dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – Neue Anforderungen an kapitalmarktorientierte Unternehmen aus der Sicht der Corporate Governance, Der Konzern 2007, 264.
2. Teil Emittenten-Compliance › 7. Kapitel Regelpublizität › A. Einleitung
A. Einleitung
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Als Regelpublizität werden die in den §§ 114 ff. WpHG (§§ 37v ff. WpGH a.F.) enthaltenen Publizitätspflichten bezeichnet.[1]
I. Adressaten der Regelberichtserstattungspflichten
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Gem. §§ 114 ff. WpHG (§§ 37v ff. WpHG a.F.) müssen Unternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien begeben, Jahresfinanzberichte (§ 114 WpHG; § 37v WpHG a.F.) und Halbjahresfinanzberichte (§ 115 WpHG; § 37w WpHG a.F.) sowie gegebenenfalls einen Konzernabschluss erstellen und veröffentlichen.
3
Die Regelberichtserstattungspflichten für Unternehmen, die als Inlandsemittenten andere Wertpapiere begeben, sind hingegen eingeschränkt:
4
Insoweit entfällt die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten.
II. Begriff des „Inlandsemittenten“
5
Der Begriff „Inlandsemittent“[2] umfasst
– | Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist,[3] wobei solche Emittenten ausgenommen sind, deren Wertpapiere nur in einem anderen EU/EWR-Staat, nicht aber in Deutschland zum Handel zugelassen sind, soweit sie Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten unterliegen, die mit denen in Deutschland vergleichbar sind, sowie |
– |
Emittenten, für die nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern ein anderer Mitgliedsstaat der EU oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum
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