Karl Richter

Kapitalmarkt Compliance


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Konzernebene

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      Der Jahresfinanzbericht von Emittenten, die als Konzernmutterunternehmen verpflichtet sind, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, hat ergänzend zu den unter vorstehendem lit. a) genannten Unterlagen

den Konzernlagebericht,
eine den Vorgaben des §§ 297 Abs. 2 S. 4, 315 Abs. 1 S. 6 HGB entsprechende Erklärung (sog. Bilanzeid) sowie
eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer gem. § 134 Abs. 2a Wirtschaftsprüferordnung über die Eintragung des Abschlussprüfers oder eine Bestätigung der Wirtschaftsprüferkammer gem. § 134 Abs. 4 S. 8 der Wirtschaftsprüferordnung über die Befreiung von der Eintragungspflicht

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      Gem. IAS 1.10 umfasst ein vollständiger IFRS-Konzernabschluss

die Konzernbilanz,
die Konzern-GuV (statement of comprehensive income),
die Konzernkapitalflussrechnung,
die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung,
den Konzernanhang (notes),
eine Konzern-(Eröffnungs-)Bilanz für Vorjahre, wenn neue Standards rückwirkend angewendet wurden oder vergangene bereits publizierte Abschlüsse etwa aufgrund von Fehlerkorrekturen rückwirkend korrigiert werden müssen (sog. dritte Bilanz).

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2. Offenlegung

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      aa) Rechnungslegungsunterlagen

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im Unternehmensregister sowie zusätzlich
im Internet

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      bb) Hinweisbekanntmachung

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