Karl Richter

Kapitalmarkt Compliance


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Durchsicht durch einen Abschlussprüfer oder einer Prüfung entsprechend § 317 HGB unterzogen werden.[186] Insoweit gilt § 115 Abs. 5 WpHG (§ 37w Abs. 5 WpHG a.F.).[187]

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      2. Teil Emittenten-Compliance7. Kapitel Regelpublizität › E. Quartalsfinanzbericht

E. Quartalsfinanzbericht

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      Eine Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung eines Quartalsfinanzberichts besteht nach den Bestimmungen des WpHG nicht. Möglich bleibt die freiwillige Erstellung und Veröffentlichung solcher Berichte.

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      Dies bedeutet im Einzelnen Folgendes:

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      Stichtage von Quartalsfinanzberichten sollten entsprechend der gängigen Praxis das Ende des ersten und das des dritten Quartals sein.

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      2. Teil Emittenten-Compliance7. Kapitel Regelpublizität › F. Finanz-/Unternehmenskalender

F. Finanz-/Unternehmenskalender

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