Karl Richter

Kapitalmarkt Compliance


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Gesellschaften, deren Aktien oder aktienvertretende Zertifikate im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind

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      2. Teil Emittenten-Compliance7. Kapitel Regelpublizität › G. Die Regelpublizität in der Insolvenz

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      2. Teil Emittenten-Compliance7. Kapitel Regelpublizität › H. Überwachung/Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelpublizitätspflichten

H. Überwachung/Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelpublizitätspflichten

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      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. etwa Schwark/Zimmer/Zimmer/Kruse § 15 WpHG Rn. 10; Assmann/Schneider/Assmann § 15 Rn. 2; Heidel/Fischer zu Cramburg/Royé § 15 WpHG Rn. 2; Kümpel/Wittig/Oulds 14. Teil, 7. Abschn. Rn. 14.232; Habersack/Mülbert/Schlitt/Götze/Wunderlich § 9 Rn. 2.

       [2]

      § 2 Abs. 14 WpHG (§ 2 Abs. 7 WpHG a.F.).

       [3]

      § 2 Abs. 13 WpHG (§ 2 Abs. 6 WpHG a.F.) – Voraussetzung ist in jedem Fall der Handel von Finanzinstrumenten des Emittenten an einem organisierten Markt (§ 2 Abs. 11 WpHG; § 2 Abs. 5 WpHG a.F.), worunter in Deutschland der regulierte Markt an den deutschen Wertpapierbörsen, nicht aber der Freiverkehr fällt (der Begriff des organisierten Marktes entspricht dem des reguliertes Marktes im Sinne der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, vgl. Fn. 16).