Karl Richter

Kapitalmarkt Compliance


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       b)WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung

       c)WpDPV

       4.MaComp und Anlageberatung

       5.Weitere Rundschreiben der BaFin

       6.Dokumente der Europäischen Aufsichtsbehörden

       7.Hinweis für die Praxis

       II.Abgrenzung der Anlageberatung im aufsichtsrechtlichen Sinne

       1.Gesetzliche Definition der Anlageberatung

       a)Rechtslage bis zum 2.1.2018

       b)Rechtslage seit dem 3.1.2018

       2.Abgrenzung der Anlageberatung zu anderen Geschäften

       a)Abgrenzung zum beratungsfreien Geschäft

       b)Abgrenzung zum Execution-Only-Geschäft

       3.Sonderthema: „Die gefühlte Beratung“ des Anlegers

       4.Sonderthema: Disclaimer

       5.Besonderheit: Der Discount-Broker

       6.Robo-Advisory

       7.Hinweis für die Praxis

       III.Aufsichtsrechtlicher Anwendungsbereich der Anlageberatung

       1.Die Kundenklassifizierung

       a)Privatkunden

       b)Professionelle Kunden

       c)Geeignete Gegenparteien

       d)Die Umklassifizierung mit der Folge eines geänderten Schutzniveaus

       e)Hinweis für die Praxis

       2.Sachlicher Anwendungsbereich: Die Finanzinstrumente

       a)Wertpapiere

       b)Geldmarktinstrumente

       c)Derivate bzw. derivative Geschäfte

       d)Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren

       e)Vermögensanlagen

       f)Emissionszertifikate

       g)Hinweis für die Praxis

       3.Zusammenfassung

       IV.Aufsichtsrechtliche Pflichten im Rahmen der Anlageberatung

       1.Allgemeine Informationspflichten gegenüber dem Kunden als Anleger

       a)Umfang der allgemeinen Information

       b)