target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_da4b6f8a-e3bc-5d7c-a08e-4cd15924036d">Anlageempfehlung als Marketingmitteilung
2.Anlageberatung als persönliche Empfehlung
3.Interne und andere Informationen
c)Weitere Regelbeispiele nach bisheriger Aufsichtspraxis der BaFin
D.Erstellung und Darstellung von Anlageempfehlungen
I.Begriffsbestimmung
1.Erstellen der Anlageempfehlung
a)Ersteller als natürliche Person
b)Verantwortliches Unternehmen
2.Darstellung von Anlageempfehlungen
II.Qualifikation und Identität des Erstellers
1.Qualifikation des Erstellers
III.Sachgerechte Erstellung und Darstellung
1.Objektivität der Darstellung
2.Angaben über Tatsachen, Werturteile und Quellen
3.Zusätzliche Bedingungen für Profis
4.Bewertung aufgrund öffentlich bekannter Umstände
b)Geschäfts- oder Bankgeheimnisse
IV.Offenlegung möglicher Interessenkonflikte
1.Gefährdung der Unvoreingenommenheit
3.Zusätzliche Bedingungen für Profis
4.Probleme bei der Offenlegung von Interessenkonflikten
E.Verbreitung und Weitergabe von Anlageempfehlungen
I.Verbreitung und Weitergabe selbst erstellter Anlageempfehlungen
II.Weitergabe von im Wesentlichen unveränderten Anlageempfehlungen Dritter
1.Generelle Informationspflichten
2.Zusätzliche Informationspflichten für Institute bzw. für diese tätige Personen
III.Weitergabe wesentlich veränderter Anlageempfehlungen Dritter
IV.Weitergabe von Zusammenfassungen oder Auszügen aus Anlageempfehlungen
F.Organisationspflichten der Unternehmen
I.Unterscheidung nach Art der Anlageempfehlung