Karl Richter

Kapitalmarkt Compliance


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_da4b6f8a-e3bc-5d7c-a08e-4cd15924036d">Anlageempfehlung als Marketingmitteilung

       b)Reines Marketingmaterial

       2.Anlageberatung als persönliche Empfehlung

       3.Interne und andere Informationen

       a)Reine Branchenberichte

       b)Interne Informationen

       c)Weitere Regelbeispiele nach bisheriger Aufsichtspraxis der BaFin

       D.Erstellung und Darstellung von Anlageempfehlungen

       I.Begriffsbestimmung

       1.Erstellen der Anlageempfehlung

       a)Ersteller als natürliche Person

       b)Verantwortliches Unternehmen

       2.Darstellung von Anlageempfehlungen

       II.Qualifikation und Identität des Erstellers

       1.Qualifikation des Erstellers

       2.Identität des Erstellers

       III.Sachgerechte Erstellung und Darstellung

       1.Objektivität der Darstellung

       2.Angaben über Tatsachen, Werturteile und Quellen

       3.Zusätzliche Bedingungen für Profis

       4.Bewertung aufgrund öffentlich bekannter Umstände

       a)Insiderinformation

       b)Geschäfts- oder Bankgeheimnisse

       5.Nachweisbarkeit

       IV.Offenlegung möglicher Interessenkonflikte

       1.Gefährdung der Unvoreingenommenheit

       2.Umfang der Offenlegung

       3.Zusätzliche Bedingungen für Profis

       4.Probleme bei der Offenlegung von Interessenkonflikten

       E.Verbreitung und Weitergabe von Anlageempfehlungen

       I.Verbreitung und Weitergabe selbst erstellter Anlageempfehlungen

       1.Öffentlich verbreiten

       2.Weitergabe

       II.Weitergabe von im Wesentlichen unveränderten Anlageempfehlungen Dritter

       1.Generelle Informationspflichten

       2.Zusätzliche Informationspflichten für Institute bzw. für diese tätige Personen

       III.Weitergabe wesentlich veränderter Anlageempfehlungen Dritter

       IV.Weitergabe von Zusammenfassungen oder Auszügen aus Anlageempfehlungen

       F.Organisationspflichten der Unternehmen

       I.Unterscheidung nach Art der Anlageempfehlung

       II.Anlageempfehlung im engeren Sinne

       1.Interessenkonfliktmanagement