Margarithe W. Mann

Stalking


Скачать книгу

0e3e8d-19dd-5cbd-aaa0-584fdd0baabb">

      Margarithe W. Mann

      Stalking

      ... ein Opfer erzählt

      Dieses ebook wurde erstellt bei

       Verlagslogo

      Inhaltsverzeichnis

       Titel

       Vorwort

       Wie alles begann

       Fatale Folgen

       Zu spät

       Es ist noch nicht zu Ende

       Impressum neobooks

      Vorwort

      Margarithe W. Mann

       Stalking

       Ein Opfer erzählt ( überarbeitete 2. Auflage)

       Ein Justizkrimi nach einer wahren Begebenheit

      Spannend erzählt

      Stalking, ... was ist das eigentlich?. Stalking aus dem Englischen übersetzt bedeutet so viel wie Nachstellen, ... im weiteren Sinne auch das ständige Auflauern, bzw. Nachlaufen einer Zielperson. Ja, ... nun gut, ... hört man es des Öfteren sagen, ... dann lass` ihn doch, oder seltener auch sie, wenn sie Spaß daran haben, die auserkorene Person zu beobachten, ihr gegebenenfalls nachzulaufen und damit deutlich zu machen, dass ein Verzicht auf diese unmöglich scheint. Mehrfach wird scherzhaft geäußert: Du hast ja einen hartnäckigen Verehrer. So amüsant wie sich das Ganze oft darstellt ist es aber meistens nicht, ... im Gegenteil. Wenn die betroffene Person, der nachgestellt wird, dem Aufdringling unmissverständlich zu verstehen gibt, dass sie das nicht wünscht und der Verfolger dennoch nicht nachlässt, sein auserwähltes Objekt zu bedrängen, dann spricht man von Stalking. Es entsteht eine Täter – Opfersituation, die eskalieren und für das Opfer gefährlich, manchmal sogar lebensbedrohlich werden kann. Das Thema Stalking ist also auf keinen Fall eine Sache, die man am „Rande“ diskutieren sollte. Für den Betroffenen ist es immer ratsam, nachdem er seinem Verfolger unmissverständlich verdeutlicht hat, dass er den Kontakt nicht oder nicht mehr wünscht, die Familie und den Freundeskreis über diese Situation zu informieren. Tut man es nicht, versucht der Stalker fast immer das Umfeld seines Opfers zu beeinflussen und auch zu manipulieren, indem er sich nicht selten selber als Opfer darstellt und dabei fast immer einen glaubwürdigen Eindruck hinterlässt, während dadurch dem Opfer ein schlechtes Gewissen suggeriert wird. Auf keinen Fall sollte man auf den Stalker reagieren, egal ob das Anrufe, Briefe oder E-Mails sind, denn er akzeptiert kein Nein, sondern wertet es als Reaktion des Opfers, ... und genau das will er erreichen. Ignorieren Sie deshalb diese Dinge, auch wenn Sie sich noch so sehr darüber ärgern und aufregen. Dokumentieren Sie aber alle Versuche des Stalkers, die er unternimmt, um sich Ihnen zu nähern oder Ihre Aufmerksamkeit zu erregen. Heben Sie die Briefe auf, notieren Sie, wann Sie diese bekommen haben, schreiben Sie Datum und Uhrzeit auf, an denen Ihr Verfolger Ihnen aufgelauert hat. ( z.B. Im Nahbereich Ihrer Wohnung oder der Arbeitsstelle ). Suchen Sie nach Zeugen aller Begebenheiten. Ein Anrufbeantworter ist günstig und liefert Beweismaterial, welches für ein striktes Vorgehen immer vorteilhaft ist. Sehr häufig hatten Stalker eine vorangegangene Beziehung zum Opfer und verstehen dessen Abbruch nicht. Nicht selten wird das Opfer sogar massiv bedroht. Scheuen Sie sich nicht bei Stalking, ... und das erst recht bei daraus resultierenden Bedrohungen, Hilfe bei einem Rechtsanwalt zu suchen und auch Hilfe unter der Notrufnummer 110 der Polizei in Anspruch zu nehmen. Schreien Sie laut, wenn Sie in Bedrängnis geraten. Natürlich ist es fraglich, ob Ihnen auch jemand zur Hilfe kommt. Versuchen Sie es wenigstens, wenn Sie still sind, dann kann Sie erst recht niemand wahrnehmen. Für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl sorgt ein akustisches Alarmgerät, es macht andere Personen auf die Situation aufmerksam. Der Rechtsanwalt, ... oder Anwältin kann eine gerichtliche Verfügung veranlassen, in die der Stalker zur Unterlassung seiner Aktivitäten gegen seine Zielperson aufgefordert wird. Tut er es dennoch nicht, stellt es einen Verstoß gegen die erfolgte Anordnung seinerseits dar und es können daraufhin weitere Maßnahmen erfolgen.

      Die nachfolgende Geschichte eines Opfers, welches misshandelt und anschließend gestalkt wurde, beruht auf einer wahren Begebenheit. Sie wurde mit dessen Genehmigung zu Papier gebracht. Die Erzählung der betroffenen Person zeigt auf, dass die Gesetzgebung unseres Staates das sogenannte Stalking zwar unter Strafe und dessen Verfolgung gestellt hat, aber dass die Realität oft etwas anders aufweist, bzw., dass es häufig schwer ist, dem Täter sein Vergehen nachzuweisen. Der Grund dafür ist, dass nicht nur die häusliche Gewalt, sondern eben auch das Stalking, welches der Täter auf seine Zielperson ausübt, oft äußerst geschickt vorgenommen wird. Nicht nur bei der häuslichen Gewalt zählen neben körperlichen Übergriffen auf das Opfer auch Demütigungen, Drohungen, Nötigungen und Beleidigungen, die ebenfalls Misshandlungen, wenn auch psychischer Art darstellen.

      Sehr häufig sind die Spuren körperlicher Misshandlungen, die dem Opfer beigebracht werden nicht gleich deutlich zu erkennen. Es gibt Peiniger, die ihr Opfer nur dann angehen, wenn sie sich mit ihm alleine wähnen. Sie quälen ihr Opfer unter anderem körperlich, indem sie dessen Gliedmaßen, z.B. die Arme verdrehen, weil das auf Anhieb keine äußeren Spuren hinterlässt. Sie nötigen und demütigen die von ihnen auserkorene Person bis zu dessen psychischen Zusammenbruch. Die, seltener auch der Geschädigte, hat keine Zeugen und kann dem zur Folge nicht beweisen, was ihr (oder ihm ) für Drangsalierungen widerfahren sind, oder auch immer wieder aufs Neue widerfahren. Die Zielperson weiß nicht, wie sie sich dem entziehen soll, bzw. wie sie es beweisen soll, dass sie permanent oft auf das Schärfste beleidigt gequält, genötigt, bedroht und verfolgt wird. Solche Opfer sollten bei Familienmitgliedern oder Freunden eine Art Notfalltasche deponieren, in der sich neben Kleidungsstücken auch die wichtigsten Papiere und Unterlagen befinden.

      Ich bezeichne es als ein Unding, dass laut Strafgesetzbuch Misshandlungen und genannte Dinge, oft einem geringeren Strafmaß zugeordnet werden, wenn man dem Täter seine Unzurechnungsfähigkeit unter Alkoholeinfluss bescheinigt. So etwas darf nicht sein und muss genauso geahndet werden, wie ein Vergehen im nüchternen Zustand. Wenn nun jemand die Äußerung zur Debatte stellt: Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit, so meine ich: Ja, das ist sicher richtig, aber ausnahmslos jeder, der selber gegen dieses Übel etwas tun möchte, dem stehen alle Wege dafür offen. Er kann sich in eine Klinik einweisen und behandeln lassen, denn das wird von der Krankenkasse übernommen. Ich möchte mich sogar soweit aus dem Fenster lehnen und sagen, dass man damit solche Menschen, die ihre Verbrechen, gleich welcher Art, unter Alkoholgenuss auf das Opfer ausgeübt haben, und man ihnen möglicher Weise auf Grund dessen eine geringere Strafe auferlegt, dass man diese Leute unter einen gewissen „Naturschutz stellt“. Sie dürfen einer gerechten Strafe nicht entgehen, erst recht nicht, wenn sie sich gegen einen vorgeschlagenen Entzug zur Wehr setzen!.

      Man sollte bei begangenen Straftaten auch nicht, wie es oft praktiziert wird, eine schlechte Kindheit des Peinigers vorschieben. Das ist zwar sicher für den Täter schrecklich gewesen und keine gute Grundlage für sein nachfolgendes Leben, aber es berechtigt ihn trotzdem nicht, sich alsdann an anderen Menschen zu vergehen.

      Dennoch sollte man nicht zögern, im Notfall die Polizei zu alarmieren und seinen Despoten anzeigen. Diese Anzeige, die einerseits in jedem Falle erfolgen sollte, führt aber auf der anderen Seite nur dann zum Erfolg, das heißt, zur Ergreifung des Schänders, wenn ihm dessen Untaten auch zweifelsfrei nachgewiesen werden können. - Wäre es deshalb nicht richtig, dass die Justiz diejenige Stelle sein müsste, die diese