Tobias Rothkegel

Praxishandbuch DSGVO


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1. Rechtmäßigkeit und Verarbeitung nach Treu und Glauben

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       Beispiel

      Verstöße gegen das Fairnessgebot liegen beispielsweise vor, soweit

       – der Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten die durch den Verantwortlichen geweckten Erwartungen des Betroffenen massiv übersteigt – etwa bei heimlichen Verarbeitungen;8

       – Wertungen der Europäischen Grundrechtecharta unterminiert werden;

       – die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Personen i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO unberücksichtigt bleiben;

       – das (allgemeine) Kopplungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO missachtet wird9 und/oder

       – die Abhängigkeit im Beschäftigungsverhältnis unberücksichtigt bleibt.10

       2. Transparenz

      8

       – leicht zugänglich,

       – verständlich,

       – in klarer und einfacher Sprache.16

       3. Zweckbindung

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      Der Verarbeitungszweck ist legitim, soweit für ihn eine geeignete Rechtsgrundlage existiert und er nicht im Widerspruch zu einer geltenden Rechtsnorm steht.26

      Grundsätzlich möglich ist es aber, dass der Verantwortliche von der ursprünglichen Zwecksetzung abweicht, allerdings nur, wenn der neue Weiterverarbeitungszweck mit dem anfänglich festgelegten Zweck gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO kompatibel ist, eine Rechtsvorschrift die Zweckänderung ausdrücklich zulässt oder eine dahingehende Einwilligung des Betroffenen vorliegt.

       4. Datenminimierung