Florian Keßenich

Rechtswissenschaftliches Arbeiten


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      |36|Sowohl für juristische Falllösungen als auch bei Themenarbeiten sind Anforderungen an den Aufbau und die Gliederung zu beachten. Neben der Gestaltung von Zitaten und sonstigen Nachweisen (siehe hierzu unten § 5, insbesondere II. – V.) bilden der Aufbau und die Gliederung einer Studienarbeit einen wesentlichen Teil der Formalien. Wenngleich allein die ordnungsgemäße Gestaltung der Formalien inhaltliche Defizite nicht aufzuwiegen vermag, gilt doch umgekehrt: selbst bei einer inhaltlich einwandfreien Lösung werden sich Mängel bei der Gestaltung der Form negativ auf die Benotung auswirken.[133]

      Eine Hausarbeit, die als juristische Falllösung konzipiert ist, besteht aus folgenden Bestandteilen:

      1 Deckblatt

      2 Sachverhalt mit Aufgabenstellung

      3 Gliederung / Inhaltsverzeichnis

      4 Text der juristischen Falllösung (Gutachten)

      5 Literaturverzeichnis

      6 ggf. Abkürzungsverzeichnis

      7 Eidesstattliche Erklärung des Studierenden

      Eine juristische Themenarbeit ist folgendermaßen aufgebaut:

      1 Deckblatt

      2 Gliederung / Inhaltsverzeichnis

      3 Text der juristischen Themenarbeit

      4 Literaturverzeichnis

      5 ggf. Abkürzungsverzeichnis

      6 Eidesstattliche Erklärung des Studierenden

      Für die einzelnen Bestandteile der Gliederung bestehen wiederum gesonderte Anforderungen an Form und Inhalt. Diese werden im Folgenden erläutert.

      I. Deckblatt

      Jeder juristisch-wissenschaftlichen Arbeit wird ein Deckblatt vorangestellt. Es enthält Vor- und Nachnamen, Anschrift und Matrikelnummer des Verfassers sowie die Angabe des Studiengangs und des Fachsemesters. Darüber hinaus ist der Titel der Lehrveranstaltung mit dem oder den Namen des oder der Lehrenden aufzuführen.[134] |37|Sowohl bei juristischen Falllösungen als auch bei Themenarbeiten ist jeweils der Titel der Arbeit zu nennen. Darüber hinaus können je nach Universität, Studiengang oder Dozent weitere Angaben gefordert sein.

      II. Sachverhalt und Aufgabenstellung

      Bei Hausarbeiten zur juristischen Falllösung folgt dem Deckblatt eine Wiedergabe des Sachverhalts sowie der Aufgabenstellung. Eine Anpassung des Textformats an das Gesamtschriftbild der Arbeit ist sinnvoll. Offensichtliche Defizite des Aufgabentexts (z.B. Tippfehler) dürfen korrigiert werden. Sinnvollerweise ist die Änderung kenntlich zu machen (z.B. in einer Fußnote). Im Zweifel sollte Rücksprache mit dem Betreuer gehalten werden. Sonstige inhaltliche Änderungen sind allerdings zu unterlassen. Insbesondere sind die Tatsachen des Sachverhalts beizubehalten.

      III. Gliederung

      Bei juristischen Falllösungen ergeben sich die Gliederung des Aufgabentexts und die Überschriften und Zwischenüberschriften zwingend aus der Abfolge der juristischen Prüfungsschritte im Gutachten. Bereits ein Blick in die Gliederung kann bei juristischen Falllösungen darum Hinweise auf die Qualität einer Arbeit, insbesondere auf die Gewichtung der einzelnen Fragen liefern.

      Bei Themenarbeiten ist die Gliederungsstruktur weniger streng vorgegeben. Dennoch zeigt sich auch für Themenarbeiten am Aufbau häufig die Qualität der Bearbeitung. Insoweit gilt ein Grundsatz der Übersichtlichkeit, der Verständlichkeit und der logischen Stringenz. Die Gliederung muss zunächst einen Überblick über den Grundriss des Themas und die Abfolge der Bearbeitung liefern.[135] Darüber hinaus muss die Gliederung logisch stimmig und verständlich sein.[136] Die Überschriften müssen in der Gliederung mit denen des Textes übereinstimmen, diese dürfen nicht voneinander abweichen. Jede eingeführte Gliederungsebene muss im Text aufgenommen werden.[137] Schließlich ist es erstrebenswert, dass sich die Abfolge der behandelten Aspekte und die Entwicklung der Lösung der Bearbeitung aus der Gliederung entnehmen lässt.

      Microsoft Word oder Open Office enthalten eine Funktion zur Erstellung eines automatischen Inhaltverzeichnisses. Dies beschleunigt die Erstellung und erleichtert die Gestaltung einer ansehnlichen Gliederung. Mit Hilfe der Aktualisierungsfunktion können spätere Änderungen zudem ohne großen Aufwand umgesetzt werden.

      |38|1. Juristische Falllösungen

      a) Gliederungspunkte und Überschriften

      In Falllösungen findet die Abfolge der juristischen Prüfungsschritte im Gutachten eine Entsprechung in den Überschriften und damit im Aufbau und in den Gliederungspunkten der Bearbeitung. Die einzelnen Gliederungspunkte orientieren sich in zunehmender Segmentierung an den verschiedenen Sachverhaltsabschnitten (z.B. Ausgangsfall und Abwandlung), den Ansprüchen verschiedener Beteiligter (z.B. Ansprüche des A gegen B, Ansprüche des