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Besonderes Verwaltungsrecht


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Parteiausschluss und Fraktionswechsel führen nicht zu einem Verlust des Mandats[349].

      bb) Rechte

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      cc) Pflichten

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      Der Gemeinderat ist ein Kollegialorgan, dessen Aufbau und Funktionieren Regelungen erfordert, die die Kommunalverfassungsgesetze schon recht detailliert aufstellen und die durch Satzungen und Geschäftsordnungen ausgeformt werden (können). Besondere Rollen im „Innenleben“ der Gemeindevertretung haben der Vorsitzende, die Ausschüsse sowie die Fraktionen inne.

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